Der sechste und letzte erhaltene Entwurf beruht auf den Korrekturen in der Abmachung, August 1922. Die handgeschriebene Datierung bezieht sich nicht auf die Erstellung, sondern die Korrektur des Dokumentes. Die finale Version des Vertrags vom 12. Oktober 1922 liegt nicht vor, scheint aber mit diesem Entwurf weitestgehend textidentisch zu sein (vgl. z. B. die Bezugnahmen in Universal-Edition an Arnold Schönberg, 25. Mai 1923 und Universal-Edition an Arnold Schönberg, 7. November 1936). Punkt 6.a) der Abmachung sieht u. a. vor, rückwirkend die Restbestände von Schönbergs bereits erschienenen Werken mit einer Auflagentantieme zu vergüten, eine handschriftliche Zählung dieser Bestände findet sich in Arnold Schönberg. Verzeichnis seiner in der Universal-Edition erschienenen Werke, 6. Juli 1922 (ASC Universal Edition Collection, 255). Neben diesem Vertrag einigte man sich auf einige weitere Punkte, die in einem gesonderten Dokument (Abmachung, August 1922 (Ergänzung)) festgehalten wurden.

Arnold Schönberg Center
Wien
Archiv
Universal Edition Collection

Vertrag, Entwurf

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Zitierhinweis:

Abmachung, 7. Oktober 1922, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/documents/document.19681.

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