Diese Sendung erfolgte in der Voraus-
setzung, dass Sie Pelleas und Melisande
für den Dreililien Verlag erwerben
wollen. Um nun eine Aufführungs-
möglichkeit nicht zu versäumen sandte
ich die Partitur1, obgleich ich folgenden
Vorbehalt geltend machen muss.
Ich muss Sie daran erinnern, dass
beiläufig 4 Jahre verstrichen sind, seit
Sie dies Werk erwarben. Nach dem
Urheberrecht, bin ich nun frei, wenn
Sie innerhalb dreier Jahre keine
das Werk nicht erscheinen ließen.
Es sind damit auch alle dafür gezalten
Honorare verfallen und somit verfüge
ich unbeschränkt über das Urheber-
recht an diesem Werk.

Nun bin ich Ihn aber gerne bereit, Ihnen
entgegenzukommen, das sagte ich
Ihnen schon wiederholt; denn ich will
ja keinen Nutzen, der mir durch eine
unsachliche Umstände nur zufiele,
haben. Und ich habe gar nicht die Ab-
sicht Sie zu schädigen, obgleich das
Nichtdrucken jedes meines Werkes [für mich]
für mich
ein Schaden ist.
Ich stelle Ihnen daher folgendes
Angebot: Sie können Pelleas
und Melisande
(symphonische Dichtung)
erwerben, wenn Sie sich ver-
pflichten binnen drei Monaten
Partitur und Stimmen (autografirt,
eventuell auch beides mit dem
billigen Straube-Verfahren)
drucken zu lassen, so dass es in
3 Monaten aufliegt; und dass Sie
anerkennen, dass die für Pelleas
gezahlten 500 Mark verfallen sind.
Sie führen nämlich irrtümlicher-[weise]

diese 500 Mark in ihrem Rechnungs Auszuge
(an dem ich noch mehreres zu beanstanden
finde) als meine Schuld an. Das also müsste
gestrichen werden. In diesem Falle
würde ich für die neuerliche Erwerbung
des Werkes um Ihnen entgegenzukommen,
kein neues Honorar verlangen.
Selbstverständlich: Sie können
dieses Werk nur im Rahmen unseres
noch laufenden Vertrages erwerben;
das heißt: die 500 Mark sind, wie
alle derartigen Vorschüsse, nicht rückzal-
bar, sondern verrechenbar.
Auf dieses Angebot, muss ich in
längstens 8 Tagen Antwort haben, sonst
nehme ich an, dass Sie auf das Werk
endgültig verzichtet haben und
auch auf die Geltendmachung Ihres
Vorkaufsrechtes verzichten.
Ich bitte Sie also um Antwort
innerhalb dieser Frist, denn ich möchte
mit Ihnen nicht gerne juristisch, sondern
freundschaftlich weiterverkehren.
Sie scheinen das ja eigentlich nicht

so unbedingt zu wünschen, denn Sie
haben auf meinen letzten, wie ich
glaube, sehr netten Brief2, gar nicht
geantwortet! Das war nicht sehr
freundschaftlich von Ihnen.
Wie gehts Ihnen? Warum lassen
Sie gar nichts von sich hören?
Im „Merker“ ist ein Aufsatz
von mir „Ueber Musikkritik“ er -
schienen. Möchten Sie den lesen?
Diese Sendung erfolgte in der Voraussetzung, dass Sie Pelleas und Melisande für den Dreililien Verlag erwerben wollen. Um nun eine Aufführungsmöglichkeit nicht zu versäumen sandte ich die Partitur1, obgleich ich folgenden Vorbehalt geltend machen muss.
Ich muss Sie daran erinnern, dass beiläufig 4 Jahre verstrichen sind, seit Sie dies Werk erwarben. Nach dem Urheberrecht, bin ich nun frei, wenn Sie innerhalb dreier Jahre das Werk nicht erscheinen ließen. Es sind damit auch alle dafür gezalten Honorare verfallen und somit verfüge ich unbeschränkt über das Urheberrecht an diesem Werk.
Nun bin ich aber gerne bereit, Ihnen entgegenzukommen, das sagte ich Ihnen schon wiederholt; denn ich will ja keinen Nutzen, der mir durch unsachliche Umstände nur zufiele, haben. Und ich habe gar nicht die Absicht Sie zu schädigen, obgleich das Nichtdrucken jedes[?] meines Werkes für mich ein Schaden ist.
Ich stelle Ihnen daher folgendes Angebot: Sie können Pelleas und Melisande (symphonische Dichtung) erwerben, wenn Sie sich verpflichten binnen drei Monaten Partitur und Stimmen (autografirt, eventuell auch beides mit dem billigen Straube-Verfahren) drucken zu lassen, so dass es in 3 Monaten aufliegt; und dass Sie anerkennen, dass die für Pelleas gezahlten 500 Mark verfallen sind. Sie führen nämlich irrtümlicher-weise diese 500 Mark in ihrem Rechnungs Auszuge (an dem ich noch mehreres zu beanstanden finde) als meine Schuld an. Das also müsste gestrichen werden. In diesem Falle würde ich für die neuerliche Erwerbung des Werkes um Ihnen entgegenzukommen, kein neues Honorar verlangen.
Selbstverständlich: Sie können dieses Werk nur im Rahmen unseres noch laufenden Vertrages erwerben; das heißt: die 500 Mark sind, wie alle derartigen Vorschüsse, nicht rückzalbar, sondern verrechenbar.
Auf dieses Angebot, muss ich in längstens 8 Tagen Antwort haben, sonst nehme ich an, dass Sie auf das Werk endgültig verzichtet haben und auch auf die Geltendmachung Ihres Vorkaufsrechtes verzichten.
Ich bitte Sie also um Antwort innerhalb dieser Frist, denn ich möchte mit Ihnen nicht gerne juristisch, sondern freundschaftlich weiterverkehren. Sie scheinen das ja eigentlich nicht so unbedingt zu wünschen, denn Sie haben auf meinen letzten, wie ich glaube, sehr netten Brief2, gar nicht geantwortet! Das war nicht sehr freundschaftlich von Ihnen.
Wie gehts Ihnen? Warum lassen Sie gar nichts von sich hören?
Im „Merker“ ist ein Aufsatz von mir „Ueber Musikkritik“ er schienen. Möchten Sie den lesen?

zwischen 25. Oktober 1909 und 9. November 1909 (unsicher)


Datierung erschlossen aus Inhalt (die erwähnte Ausgabe des „Merker“ erschien am 25. Oktober) und Verlag Dreililien an Arnold Schönberg, 9. November 1909; Ort erschlossen

The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection


Brief, Kopie

Zitierhinweis:

Arnold Schönberg an Verlag Dreililien, zwischen 25. Oktober und 9. November 1909, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/letters/letter.176.

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