D/Ma/M.
Herrn
MONTE CARLO,
Sehr verehrter Meister Schönberg!
Mein recht unbefriedigender Gesundheitszustand ist
schuld daran, dass ich auf Ihr geschätztes Schreiben vom
29. Januar erst heute antworten kann.
Ich bin sehr traurig, aus Ihrem Briefe zu ersehen,
dass Sie aus einer mir unverständlichen Verbitterung der U.E.
gegenüber den jahrelangen positiven Leistungen gegenüber taub
und blind sind, dagegen bei vermeintlichen negativen Vorfällen
eine übermässige Hellsichtigkeit und Feinhörigkeit entwickeln.
Ihre Unzufriedenheit in den letzten Vertragsjahren spiegelte
sich in jedem Ihrer Briefe wieder und führte dazu, dass wir die
Überzeugung hatten, Sie könnten den Moment nicht erwarten, um
die Ihnen schon so lästige Bindung unserem Verlage gegenüber
los zu werden und über Ihr Schaffen frei zu verfügen. Sollte
und durfte ich Sie von diesem Vorhaben abhalten? Diese Frage
hat mich oft genug gequält. Würden mir so grosse Mittel zur
Verfügung stehen, um Ihre unter allen Umständen berechtigten
materiellen Ansprüche auch weiterhin zu befriedigen, dann
hätte ich noch vor Ablauf unseres Vertrages1 die grössten An-
strengungen gemacht, um ihn zu verlängern. Ich war und bin mir
aber bewusst, dass wir in dieser Zeit, die wirtschaftlich

für uns immer schwieriger und kritischer wird, alles weniger als
grosszügig sein können und dass eine Verständigung zwischen uns,
wenn überhaupt, schliesslich nur unter Bedingungen, die keinen von
uns beiden befriedigt hätte, erfolgen könnte. So stand die Sache
zur Zeit als unser Vertrag zu Ende ging, und nicht anders steht
sie heute. Sie wissen seit jeher, dass die ganze Organisation
unseres leider allzuweit verzweigten Verlages grosse Pauschal-
summen für Verlagsrecht-Ankäufe überhaupt ausschliesst. Da Sie
trotzdem als Voraussetzung für eine Abmachung über Ihr „Musik-
drama
“ von vorneherein die Zahlung einer grossen Pauschalsumme
stellten, schalteten Sie uns aus der Bewerbung selbst aus. Ich
begreife auch diesen Ihren Standpunkt und ich glaube, dass es
Ihnen leicht fallen wird, einen angesehenen Verlag zu finden2,
der für die Chance, ein Werk von Ihnen in seinem Katalog zu führen,
einen Betrag bezahlen wird, der jenen, den ich Ihnen anbieten
könnte, bedeutend übersteigen dürfte. Es gibt viel Verläge, die
reicher und unabhängiger sind als die U.E. und denen die Erträg-
nisse nicht so wichtig sind als der U.E. – Es lagen ja auch in
früheren Jahren Fälle vor, wo im Rahmen unserer Vertragsbeziehun-
gen Ähnliches geschehen ist (vide Peters und Hansen3), ohne dass
dadurch unsere Beziehungen beeinträchtigt worden wären. Warum soll
etwas derartiges nicht auch diesmal als Ausnahmsfall eintreten
können? Ich wäre für Sie sehr froh, wenn Sie von einer anderen
Seite eine recht bedeutende Barsumme erhalten könnten und ich
würde, wenn ich Ihnen nach dieser Richtung helfen könnte, es mit
grösster Freude tun, weil ich weiss, dass Sie diese Summe haben

müssen und ich sie Ihnen nicht bieten kann.
Die Idee in Bezug auf das Vorrecht muss, nachdem Sie
befürchten, durch dieselbe in schlechten Ruf zu kommen und
sich mit allen Verlegern zu verfeinden, selbstredend wegfallen.
Dass Sie die Empfindung haben können, dass wir uns
entfremdet haben, ist mir nicht verständlich. Ich kann Ihnen
nur sagen, dass ich mich Ihnen gegenüber gar nicht entfremdet
fühle und dass ich hoffe und glaube, dass dieser Gedanke auch
bei Ihnen nur ein vorübergehender sein konnte. Sie können
doch nicht ernstlich glauben, dass ich mich durch einen momenta-
nen Erfolg oder Misserfolg in der Einstellung, die ich zu Ihrer
Person und zu Ihrem Schaffen habe, irgendwie beeinflussen lasse
und es wäre eine schwere Kränkung für mich, wenn Sie tatsäch-
lich meinen würden, dass ich aus Gründen irgend eines Urauffüh-
rungs-Misserfolges
4 die Verbindung zwischen uns lockern möchte.
Eines möchte ich zum Schlusse noch ausdrücklich fest-
stellen. Entgegen Ihrer Annahme habe ich nach wie vor für jedes
Ihrer neuen Werke, also auch für das derzeit in Frage kommende
Bühnenwerk, das allergrösste Interesse und wenn Sie aus irgend
welchen Gründen nicht zu einer Sie völlig befriedigenden Eini-
gung mit einem anderen Verlag kommen könnten, dann möchte ich
Sie auf das dringendste bitten, mir doch die Gelegenheit zu
geben, in dieser Sache wieder mit Ihnen verhandeln zu dürfen.

Lassen Sie, bitte, den Gedanken fallen, dass wir auseinander-
kommen und verurteilen Sie mein Tun und Lassen nicht, dessen Be-
weggründe Sie ja nicht kennen können. Sie können sich unmöglich in
meine Lage versetzen, da Sie ja nicht verlegen müssen, was sicher-
lich noch schwerer ist als gut zu komponieren. Tatsache ist ja
doch, dass es schon seitdem Musik gedruckt wird weit mehr gute
Komponisten als gute Verleger gibt. Was nun das Lotterieglück
betrifft, das auch Sie einmal haben sollten, so wünsche ich Ihnen
das gerade bei diesem neuesten Werk aus vollem Herzen.
In der angenehmen Erwartung, dass mein Brief von
Ihnen so verstanden wird wie ich in empfinde und dass Sie mir
auch künftighin gut gesinnt sind, verbleibe ich
mit den besten
Grüssen stets in aufrichtiger warmer Verehrung
Ihr ergebener
P.S. Was „Präludium und Fuge
betrifft, so befindet sich das
Material5 seit langem in den
Händen von Herrn Greissle, der
zuerst die Transponierung der be-
treffenden Instrumente
6 vorgenommen
hat und jetzt die Kopiatur und
Kollationierung der Stimmen
7 be-
sorgt.

D/Ma/M.
Herrn
MONTE CARLO,
Sehr verehrter Meister Schönberg!
Mein recht unbefriedigender Gesundheitszustand ist schuld daran, dass ich auf Ihr geschätztes Schreiben vom 29. Januar erst heute antworten kann.
Ich bin sehr traurig, aus Ihrem Briefe zu ersehen, dass Sie aus einer mir unverständlichen Verbitterung der U.E. gegenüber den jahrelangen positiven Leistungen gegenüber taub und blind sind, dagegen bei vermeintlichen negativen Vorfällen eine übermässige Hellsichtigkeit und Feinhörigkeit entwickeln. Ihre Unzufriedenheit in den letzten Vertragsjahren spiegelte sich in jedem Ihrer Briefe wieder und führte dazu, dass wir die Überzeugung hatten, Sie könnten den Moment nicht erwarten, um die Ihnen schon so lästige Bindung unserem Verlage gegenüber los zu werden und über Ihr Schaffen frei zu verfügen. Sollte und durfte ich Sie von diesem Vorhaben abhalten? Diese Frage hat mich oft genug gequält. Würden mir so grosse Mittel zur Verfügung stehen, um Ihre unter allen Umständen berechtigten materiellen Ansprüche auch weiterhin zu befriedigen, dann hätte ich noch vor Ablauf unseres Vertrages1 die grössten Anstrengungen gemacht, um ihn zu verlängern. Ich war und bin mir aber bewusst, dass wir in dieser Zeit, die wirtschaftlich für uns immer schwieriger und kritischer wird, alles weniger als grosszügig sein können und dass eine Verständigung zwischen uns, wenn überhaupt, schliesslich nur unter Bedingungen, die keinen von uns beiden befriedigt hätte, erfolgen könnte. So stand die Sache zur Zeit als unser Vertrag zu Ende ging, und nicht anders steht sie heute. Sie wissen seit jeher, dass die ganze Organisation unseres leider allzuweit verzweigten Verlages grosse Pauschalsummen für Verlagsrecht-Ankäufe überhaupt ausschliesst. Da Sie trotzdem als Voraussetzung für eine Abmachung über Ihr „Musikdrama“ von vorneherein die Zahlung einer grossen Pauschalsumme stellten, schalteten Sie uns aus der Bewerbung selbst aus. Ich begreife auch diesen Ihren Standpunkt und ich glaube, dass es Ihnen leicht fallen wird, einen angesehenen Verlag zu finden2, der für die Chance, ein Werk von Ihnen in seinem Katalog zu führen, einen Betrag bezahlen wird, der jenen, den ich Ihnen anbieten könnte, bedeutend übersteigen dürfte. Es gibt viel Verläge, die reicher und unabhängiger sind als die U.E. und denen die Erträgnisse nicht so wichtig sind als der U.E. – Es lagen ja auch in früheren Jahren Fälle vor, wo im Rahmen unserer Vertragsbeziehungen Ähnliches geschehen ist (vide Peters und Hansen3), ohne dass dadurch unsere Beziehungen beeinträchtigt worden wären. Warum soll etwas derartiges nicht auch diesmal als Ausnahmsfall eintreten können? Ich wäre für Sie sehr froh, wenn Sie von einer anderen Seite eine recht bedeutende Barsumme erhalten könnten und ich würde, wenn ich Ihnen nach dieser Richtung helfen könnte, es mit grösster Freude tun, weil ich weiss, dass Sie diese Summe haben müssen und ich sie Ihnen nicht bieten kann.
Die Idee in Bezug auf das Vorrecht muss, nachdem Sie befürchten, durch dieselbe in schlechten Ruf zu kommen und sich mit allen Verlegern zu verfeinden, selbstredend wegfallen.
Dass Sie die Empfindung haben können, dass wir uns entfremdet haben, ist mir nicht verständlich. Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich mich Ihnen gegenüber gar nicht entfremdet fühle und dass ich hoffe und glaube, dass dieser Gedanke auch bei Ihnen nur ein vorübergehender sein konnte. Sie können doch nicht ernstlich glauben, dass ich mich durch einen momentanen Erfolg oder Misserfolg in der Einstellung, die ich zu Ihrer Person und zu Ihrem Schaffen habe, irgendwie beeinflussen lasse und es wäre eine schwere Kränkung für mich, wenn Sie tatsächlich meinen würden, dass ich aus Gründen irgend eines Uraufführungs-Misserfolges4 die Verbindung zwischen uns lockern möchte.
Eines möchte ich zum Schlusse noch ausdrücklich feststellen. Entgegen Ihrer Annahme habe ich nach wie vor für jedes Ihrer neuen Werke, also auch für das derzeit in Frage kommende Bühnenwerk, das allergrösste Interesse und wenn Sie aus irgend welchen Gründen nicht zu einer Sie völlig befriedigenden Einigung mit einem anderen Verlag kommen könnten, dann möchte ich Sie auf das dringendste bitten, mir doch die Gelegenheit zu geben, in dieser Sache wieder mit Ihnen verhandeln zu dürfen.
Lassen Sie, bitte, den Gedanken fallen, dass wir auseinanderkommen und verurteilen Sie mein Tun und Lassen nicht, dessen Beweggründe Sie ja nicht kennen können. Sie können sich unmöglich in meine Lage versetzen, da Sie ja nicht verlegen müssen, was sicherlich noch schwerer ist als gut zu komponieren. Tatsache ist ja doch, dass es schon seitdem Musik gedruckt wird weit mehr gute Komponisten als gute Verleger gibt. Was nun das Lotterieglück betrifft, das auch Sie einmal haben sollten, so wünsche ich Ihnen das gerade bei diesem neuesten Werk aus vollem Herzen.
In der angenehmen Erwartung, dass mein Brief von Ihnen so verstanden wird wie ich in empfinde und dass Sie mir auch künftighin gut gesinnt sind, verbleibe ich
mit den besten
Grüssen stets in aufrichtiger warmer Verehrung
Ihr ergebener
Emil Hertzka
P.S. Was „Präludium und Fuge“ betrifft, so befindet sich das Material5 seit langem in den Händen von Herrn Greissle, der zuerst die Transponierung der betreffenden Instrumente6 vorgenommen hat und jetzt die Kopiatur und Kollationierung der Stimmen7 besorgt.

15. Februar 1929


The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection


Brief

Zitierhinweis:

Universal-Edition an Arnold Schönberg, 15. Februar 1929, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/letters/letter.17800.

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