18.VI.1930
Herr Armand Vandelle, Paris VIe, 11 Rue Jacob
hat mir vor einiger Zeit Übersetzungsproben aus meiner Harmonie
lehre
ins Französische vorgelegt1, welche mich dazu bestimmten,
ihn zur Fortsetzung seiner Arbeit zu ermuntern2 und ihm mein
Einverständnis zur Publikation zu versprechen.
Herr Vandelle unterhandelt3 nun mit französischen
Verlegern über die Herausgabe4 und will dazu, die meinerseits
zu stellenden Bedingungen erfahren.
Ich halte es für das Beste, wenn dieses Geschäft nun
von Ihnen weiterbesorgt wird und nenne Ihnen daher die Be-
dingungen, die ich namens meiner Rechte und als Entschädigung
für meine Mitarbeit (Kontrolle der Uebersetzung und der Herausga
be) stelle.
I. Die herausgebende Firma hat an mich bei Abschluss
des Vertrages einen einmaligen Betrag von fünf Prozent des La-
denpreises der ersten zweitausend Exemplare in bar und direkt
zu bezahlen.
II. Die Firma ist verpflichtet, das Werk ungekürzt
h[e]r[a]uszugeben, doch soll es ihr gestattet sein, alle rein theo-
retischen, oder ästhetischen, oder sonst von handwerklich-musi-
kalischen abschweifenden Erörterungen in kleinerem Druck aber
innerhalb des fortlaufenden Textes zu drucken.
III. Die Firma ist verpflichtet, mir die letzten
Probedrucke zur Approbation vorzulegen und mir hiefür einen
Zeitraum von vier Wochen einzuräumen.
IV. Die Firma verpflichtet sich, alle hiebei von
mir gefundenen Fehler oder Missverständnisse zu verbessern,
so dass das herausgegebene Exemplar insoweit fehlerlos ist.
V. Im übrigen erhalte ich durch die UE in halbjähriger
Abrechnung anstelle der die in unserem Vertrag für die deutsche Ausgabe vor-
gesehenen Anteile, fünfzig Prozent der von der Firma an die
Universal Edition
bezahlten Anteile oder sonst wie immer namen-
habenden Erträgnisse halbjährig in bar ausgezahlt.
Ich bemerke bei dieser Gelegenheit, dass dieser Vor[schla]
schlag nur für die französische Ausgabe gilt, bei welcher ich
einen Absatz von etwa 10.000 Exemplaren in 4–5 Jahren erwarte.
Nicht aber für die Englische, welche ein Vielfaches dieser Auf-
lagenziffer erreichen wird, infolge der Mentalität der Ameri-
kaner und Engländer, sowie der Verbreitung der englischen Spra-
che.
Ich bitte, sich mit Vandelle in Verbindung zu setzen
und mir Bescheid zu geben.
Mit vorzüglicher Hochachtung ergebenst
18.VI.1930
Herr Armand Vandelle, Paris VIe, 11 Rue Jacob hat mir vor einiger Zeit Übersetzungsproben aus meiner Harmonielehre ins Französische vorgelegt1, welche mich dazu bestimmten, ihn zur Fortsetzung seiner Arbeit zu ermuntern2 und ihm mein Einverständnis zur Publikation zu versprechen.
Herr Vandelle unterhandelt3 nun mit französischen Verlegern über die Herausgabe4 und will dazu, die meinerseits zu stellenden Bedingungen erfahren.
Ich halte es für das Beste, wenn dieses Geschäft nun von Ihnen weiterbesorgt wird und nenne Ihnen daher die Bedingungen, die ich namens meiner Rechte und als Entschädigung für meine Mitarbeit (Kontrolle der Uebersetzung und der Herausgabe) stelle.
I. Die herausgebende Firma hat an mich bei Abschluss des Vertrages einen einmaligen Betrag von fünf Prozent des Ladenpreises der ersten zweitausend Exemplare in bar und direkt zu bezahlen.
II. Die Firma ist verpflichtet, das Werk ungekürzt herauszugeben, doch soll es ihr gestattet sein, alle rein theoretischen, oder ästhetischen, oder sonst von handwerklich-musikalischen abschweifenden Erörterungen in kleinerem Druck aber innerhalb des fortlaufenden Textes zu drucken.
III. Die Firma ist verpflichtet, mir die letzten Probedrucke zur Approbation vorzulegen und mir hiefür einen Zeitraum von vier Wochen einzuräumen.
IV. Die Firma verpflichtet sich, alle hiebei von mir gefundenen Fehler oder Missverständnisse zu verbessern, so dass das herausgegebene Exemplar insoweit fehlerlos ist.
V. Im übrigen erhalte ich durch die UE in halbjähriger Abrechnung anstelle der in unserem Vertrag für die deutsche Ausgabe vorgesehenen Anteile, fünfzig Prozent der von der Firma an die Universal Edition bezahlten Anteile oder sonst wie immer namenhabenden Erträgnisse halbjährig in bar ausgezahlt.
Ich bemerke bei dieser Gelegenheit, dass dieser Vor schlag nur für die französische Ausgabe gilt, bei welcher ich einen Absatz von etwa 10.000 Exemplaren in 4–5 Jahren erwarte. Nicht aber für die Englische, welche ein Vielfaches dieser Auflagenziffer erreichen wird, infolge der Mentalität der Amerikaner und Engländer, sowie der Verbreitung der englischen Sprache.
Ich bitte, sich mit Vandelle in Verbindung zu setzen und mir Bescheid zu geben.
Mit vorzüglicher Hochachtung ergebenst

18. Juni 1930


Ort erschlossen

The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection


Brief, Kopie

Zitierhinweis:

Arnold Schönberg an Universal-Edition, 18. Juni 1930, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/letters/letter.1883.

Download:
Dieses Dokument als TEI-XML herunterladen