D/Ei
Herrn
Verehrter Meister Schönberg!
Ich versuche es heute, Ihnen heute einen neuen Vor-
schlag zu unterbreiten, um einen Streit, den Sie allem Anschein nach
hervorzurufen gedenken, zu verhüten.
Ich erkläre mich bereit, Ihnen, insolange Sie Ihre
Vertragsverpflichtungen erfüllen
, eine einheitliche Auflagentantieme
von 10 % auf den schweizer Franken-Ladenpreis zu bezahlen. Dieses Zuge-
ständnis ist ein sehr weitgehendes und ich kann es mir ersparen, darü-
ber weitere Worte zu verlieren. Ihre Einkünfte würden dadurch in
automatischer Weise ausserordentlich erhöht. Für uns bedeutet das ein
grosses Opfer. Unter teilweiser Anlehnung an die Vorschläge meines
Schreibens vom 25. Mai würden nun folgende Abänderungen unseres Vertrages
resultieren:
I. Die Goldauflagentantieme würde vom 1. Juli 1923
an in Kraft treten.
II. Für das derzeit ablaufende Halbjahr erhalten Sie
die Berechnung für Exemplare, die verkauft sind, auch wenn sie nicht
bezahlt worden wären.
III. Falls das Erträgnis für die Zeit vom 1. Juli 1923
an pro Jahr gerechnet nicht mindestens 6000 schweizer Franken beträgt,
dann sollen Sie berechtigt sein, über die Hälfte Ihres künftigen Schaf-

fens unter gewissen Voraussetzungen anderweitig zu verfügen. Es
sollen dann Werke in einem Umfange, der annähernd jenem entspricht,
die im Rahmen der neuen Abmachung der U.E. überlassen wurden, einem
anderen Verlage überlassen werden können. Diese Werke sollen jedoch,
bevor sie an den anderen Verlag übergehen, der U.E. unter den glei-
chen Bedingungen angeboten werden, und nur, wenn diese von der U.E.
nicht akzeptiert werden würden, soll die anderweitige Ueberlassung
erfolgen.
IV. Die in dem erwähnten Schreiben erwähnte Formulierung
entfällt dadurch, weil wir ja jetzt einheitlich 10 % des Friedens-
Frankenpreises an Tantiemen bezahlen, unbeschadet dessen, dass die
österreichischen und namentlich die deutschen Ladenpreise nur einen
Bruchteil des Friedenspreises erreichen.
Ich hoffe, dass Sie es nun doch vorziehen werden, die Be-
ziehungen mit uns aufrecht zu erhalten, denn ich kann es mir, nachdem
ich Sie nun 15 Jahre lang kenne, nicht vorstellen, dass Sie lediglich
von materiellen Erwägungen geleitet, einen bindenden Pakt zerreissen
werden. Lassen Sie mich hoffen, dass Sie, da ich Ihnen durch mein Heu-
tiges bewiesen haben dürfte, welchen Wert ich auf den Fortbestand un-
serer Beziehungen lege, meine Vorschläge akzeptieren werden, damit wir
die Streitaxt begraben.
In dieser Hoffnung verbleibe ich mit den herzlichsten Grüssen Ihr in warmer Verehrung ergebener
P. S. Bezüglich „Friede auf Erden“ wäre
Ihrerseits die Erklärung abzugeben, dass
Sie sich mit der Uebertragung der Plat-
ten und Vorräte seitens Dr. Tischers an
uns einverstanden erklären. Dieser hätte Ihnen
bis 1. Juli genaue Abrechnung zu erteilen,
während ab 1. Juli die Verrechnung mit Ihnen von
der U.E. aus zu geschehen hätte.
Recommandirt

D/Ei
Verehrter Meister Schönberg!
Ich versuche es heute, Ihnen einen neuen Vorschlag zu unterbreiten, um einen Streit, den Sie allem Anschein nach hervorzurufen gedenken, zu verhüten.
Ich erkläre mich bereit, Ihnen, insolange Sie Ihre Vertragsverpflichtungen erfüllen, eine einheitliche Auflagentantieme von 10 % auf den schweizer Franken-Ladenpreis zu bezahlen. Dieses Zugeständnis ist ein sehr weitgehendes und ich kann es mir ersparen, darüber weitere Worte zu verlieren. Ihre Einkünfte würden dadurch in automatischer Weise ausserordentlich erhöht. Für uns bedeutet das ein grosses Opfer. Unter teilweiser Anlehnung an die Vorschläge meines Schreibens vom 25. Mai würden nun folgende Abänderungen unseres Vertrages resultieren:
I. Die Goldauflagentantieme würde vom 1. Juli 1923 an in Kraft treten.
II. Für das derzeit ablaufende Halbjahr erhalten Sie die Berechnung für Exemplare, die verkauft sind, auch wenn sie nicht bezahlt worden wären.
III. Falls das Erträgnis für die Zeit vom 1. Juli 1923 an pro Jahr gerechnet nicht mindestens 6000 schweizer Franken beträgt, dann sollen Sie berechtigt sein, über die Hälfte Ihres künftigen Schaf fens unter gewissen Voraussetzungen anderweitig zu verfügen. Es sollen dann Werke in einem Umfange, der annähernd jenem entspricht, die im Rahmen der neuen Abmachung der U.E. überlassen wurden, einem anderen Verlage überlassen werden können. Diese Werke sollen jedoch, bevor sie an den anderen Verlag übergehen, der U.E. unter den gleichen Bedingungen angeboten werden, und nur, wenn diese von der U.E. nicht akzeptiert werden würden, soll die anderweitige Ueberlassung erfolgen.
IV. Die in dem erwähnten Schreiben erwähnte Formulierung entfällt dadurch, weil wir ja jetzt einheitlich 10 % des Friedens-Frankenpreises an Tantiemen bezahlen, unbeschadet dessen, dass die österreichischen und namentlich die deutschen Ladenpreise nur einen Bruchteil des Friedenspreises erreichen.
Ich hoffe, dass Sie es nun doch vorziehen werden, die Beziehungen mit uns aufrecht zu erhalten, denn ich kann es mir, nachdem ich Sie nun 15 Jahre lang kenne, nicht vorstellen, dass Sie lediglich von materiellen Erwägungen geleitet, einen bindenden Pakt zerreissen werden. Lassen Sie mich hoffen, dass Sie, da ich Ihnen durch mein Heutiges bewiesen haben dürfte, welchen Wert ich auf den Fortbestand unserer Beziehungen lege, meine Vorschläge akzeptieren werden, damit wir die Streitaxt begraben.
In dieser Hoffnung verbleibe ich mit den herzlichsten Grüssen Ihr in warmer Verehrung ergebener
Emil Hertzka
P. S. Bezüglich „Friede auf Erden“ wäre Ihrerseits die Erklärung abzugeben, dass Sie sich mit der Uebertragung der Platten und Vorräte seitens Dr. Tischers an uns einverstanden erklären. Dieser hätte Ihnen bis 1. Juli genaue Abrechnung zu erteilen, während ab 1. Juli die Verrechnung mit Ihnen von der U.E. aus zu geschehen hätte.
Recommandirt

25. Juni 1923


The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection


Brief

Zitierhinweis:

Universal-Edition an Arnold Schönberg, 25. Juni 1923, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/letters/letter.21777.

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