Arnold Schönberg an Universal-Edition
2. Mai 1911
2/V. 1911
Das Quartett ist nicht nur von mir komponiert (was
bei der Tantiemenberechnung moralisch auch eine Rolle
spielen müsste) sondern auch eigenhändig von mir
für die Vervielfältigung geschrieben1. Dann habe ich
– solange das ein Risiko war, jetzt bei einer
zweiten Auflage ist das kein Risiko – es für mein
Geld drucken lassen.
bei der Tantiemenberechnung moralisch auch eine Rolle
spielen müsste) sondern auch eigenhändig von mir
für die Vervielfältigung geschrieben1. Dann habe ich
– solange das ein Risiko war, jetzt bei einer
zweiten Auflage ist das kein Risiko – es für mein
Geld drucken lassen.
Dass von Ihnen meine schönen Umschläge
heruntergenommen
und Ihre garstigen drüber gegeben wurden, kann man
mir nicht berechnen, da es gegen meinen Willen geschah.
Für das Uebrige gebührt Ihnen höchstens eine Vertriebs-
provision von 10–15 Prozent des Reingewinns und
weitere 10 % für den Druckkosten-Vorschuss.
und Ihre garstigen drüber gegeben wurden, kann man
mir nicht berechnen, da es gegen meinen Willen geschah.
Für das Uebrige gebührt Ihnen höchstens eine Vertriebs-
provision von 10–15 Prozent des Reingewinns und
weitere 10 % für den Druckkosten-Vorschuss.
Das ist mein allerdings nur moralischer
Standpunkt.
Standpunkt.
Wenn nun durch meine Vergesslichkeit
das juristische Recht auf Ihrer Seite sein sollte
das juristische Recht auf Ihrer Seite sein sollte
so ist das Ihre Sache, ob Sie nicht nobel
genug sein wollen, um sich von mir, der
ich wie Sie wissen kein reicher Mann bin, das schenken
zu lassen.
genug sein wollen, um sich von mir, der
ich wie Sie wissen kein reicher Mann bin, das schenken
zu lassen.
Die Matritzen sind zwar infolge meines
Uebersehens für mich wertlos geworden, aber
nicht für Sie. Und wenn Sie sie benutzen,
dann nehmen Sie ein Geschenk2 von mir
an.
Uebersehens für mich wertlos geworden, aber
nicht für Sie. Und wenn Sie sie benutzen,
dann nehmen Sie ein Geschenk2 von mir
an.
Ich will unter dieser Voraussetzung damit
einverstanden [sein]: dass ich der Universal-Edition,
gezwungen durch ein Uebersehen ein Geschenk
gemacht habe.
einverstanden [sein]: dass ich der Universal-Edition,
gezwungen durch ein Uebersehen ein Geschenk
gemacht habe.
Sie können also die Sachen zum Druck geben
und für Ihr Risiko von 100 Mark mir
den eventuellen Ertrag meines Werkes um
cirka 600 Mark von je 300 Exemplaren
kürzen.
und für Ihr Risiko von 100 Mark mir
den eventuellen Ertrag meines Werkes um
cirka 600 Mark von je 300 Exemplaren
kürzen.
geschrieben
Erstdruck der Partitur, 1. Ausgabe. Photokopie des Partiturautographs
E*. Selbstverlag, 1909 (ASGA B 20, Quelle Ea).
Geschenk
Über das ursprünglich im
Selbstverlag erschienene Streichquartett Nr. 2
op. 10 „inclusive der Vorräte sowie der Straube
Matrizen“ und 10 weitere Werke schlossen Arnold Schönberg und die Universal-Edition am 6. Oktober
1909 einen Vertrag. Laut tags zuvor, am 5. Oktober 1909 geschlossem
Prioritätsvertrag hatte Schönberg
bei Einband und Innentitel Mitgestaltungsrecht, während „als
Umschlag der UniformUmschlag [sic] der Universal-Edition“ verwendet werden musste (Heinsheimer 2017, S.
31–32; Vertragsentwurf vor 5. Oktober
1909).
2/V. 1911
P. T. Direktion der Universal
Edition. Ueber mein
II. Quartett
habe ich folgendes zu sagen:
Das Quartett ist nicht nur von mir komponiert (was bei der
Tantiemenberechnung moralisch auch eine Rolle spielen müsste) sondern auch
eigenhändig von mir für die Vervielfältigung geschrieben1. Dann habe ich –
solange das ein Risiko war, jetzt bei einer zweiten Auflage ist das kein
Risiko – es für mein Geld drucken lassen.
Dass von Ihnen meine schönen Umschläge
heruntergenommen und Ihre garstigen drüber gegeben wurden, kann man
mir nicht berechnen, da es gegen meinen Willen geschah. Für das
Uebrige gebührt Ihnen höchstens eine Vertriebsprovision von 10–15 Prozent des Reingewinns und weitere 10
% für den Druckkosten-Vorschuss.
Das ist mein allerdings nur moralischer Standpunkt.
Wenn nun durch meine Vergesslichkeit das juristische Recht auf Ihrer Seite
sein sollte so ist das Ihre Sache, ob Sie nicht nobel
genug sein wollen, um sich von mir, der ich wie Sie wissen kein reicher Mann bin, das schenken zu
lassen.
Die Matritzen sind zwar infolge meines Uebersehens für mich wertlos
geworden, aber nicht für Sie. Und wenn Sie sie benutzen, dann nehmen
Sie ein Geschenk2 von mir an.
Ich will unter dieser Voraussetzung damit einverstanden sein: dass ich der Universal-Edition, gezwungen durch ein Uebersehen ein
Geschenk gemacht habe.
Sie können also die Sachen zum Druck geben und für Ihr Risiko von 100 Mark mir
den eventuellen Ertrag meines Werkes um cirka 600 Mark von je 300 Exemplaren kürzen.
geschrieben
Erstdruck der Partitur, 1. Ausgabe. Photokopie des Partiturautographs
E*. Selbstverlag, 1909 (ASGA B 20, Quelle Ea).
Geschenk
Über das ursprünglich im
Selbstverlag erschienene Streichquartett Nr. 2
op. 10 „inclusive der Vorräte sowie der Straube
Matrizen“ und 10 weitere Werke schlossen Arnold Schönberg und die Universal-Edition am 6. Oktober
1909 einen Vertrag. Laut tags zuvor, am 5. Oktober 1909 geschlossem
Prioritätsvertrag hatte Schönberg
bei Einband und Innentitel Mitgestaltungsrecht, während „als
Umschlag der UniformUmschlag [sic] der Universal-Edition“ verwendet werden musste (Heinsheimer 2017, S.
31–32; Vertragsentwurf vor 5. Oktober
1909).
Zitierhinweis:
Arnold Schönberg an Universal-Edition, 2. Mai 1911, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/letters/letter.6939.