Richtlinien für den neuen Vertrag
10. Juni 1922
Dieser zweite Entwurf (Durchschlag: Richtlinien für den neuen Vertrag, 10. Juni 1922 (Kopie)) basiert auf den Richtlinien für den neuen Vertrag, zwischen 11. April und 10. Juni
1922. Auf Anfrage (Arnold Schönberg an Universal-Edition, 10. Juni 1922) wird er an Schönberg verschickt, von diesem – teilweise auf
den fünf angeklebten Seiten – mit zahlreichen Anmerkungen versehen und an die
UE zurückgesendet. Auf der letzten Seite
findet sich eine persönliche Nachricht an Emil
Hertzka. Schönbergs
Anmerkungen werden vonseiten der UE maschinenschriftlich in
den dritten Entwurf (Richtlinien für den neuen Vertrag, 14. Juni 1922) integriert.
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Vertrag, Entwurf
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Zitierhinweis:
Richtlinien für den neuen Vertrag, 10. Juni 1922, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/documents/document.7061.