Der dritte Entwurf enthält zur Verbesserung der Übersichtlichkeit vonseiten der UE abgetippte Randanmerkungen Arnold Schönbergs aus den Richtlinien für den neuen Vertrag, 10. Juni 1922. Das von Emil Hertzka am 14. Juni annotierte Originalexemplar wird an Schönberg geschickt, dann von diesem wiederum kommentiert und als Beilage zu Arnold Schönberg an Universal-Edition, 22. Juni 1922 an die UE zurückgesendet – einige dieser Änderungen finden Eingang in den vierten Entwurf (Abmachung, 23. Juni 1922). Eine unbearbeitete Kopie (Richtlinien für den neuen Vertrag, 14. Juni 1922 (Kopie)) verbleibt vermutlich bei der UE.

Arnold Schönberg Center
Wien
Archiv
Universal Edition Collection

Vertrag, Entwurf

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Zitierhinweis:

Richtlinien für den neuen Vertrag, 14. Juni 1922, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/documents/document.7063.

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