Dir. W./Re
Wien, 17. August 1932.
Herrn
Berlin W. 50
Sehr verehrter Herr Professor Schönberg!
Wir beziehen uns auf die Unterredung, die Sie mit Herrn
Dr. Kalmus hatten und auf die mit ihm provisorisch geschlossene
Abmachung. Wir lassen Ihnen nunmehr die definitive Abmachung zu-
gehen und bitten Sie, uns diese mit Ihrer Unterschrift versehen
zurückzusenden, worauf wir Ihnen den Gegenvertrag einsenden wer-
den. Gleichzeitig senden wir Ihnen auch die Vertragsformulare
über Ihre Werke „Variationen“, „III. Streichquartett“ und
Präludium und Fuge“, die wir Sie auch bitten zu unterfertigen.
Wir haben in diesen Formularen den Passus, dass Sie sich die
mechanische Erstaufnahme vorbehalten nicht hereingenommen, da wir
ja die Verpflichtung übernommen haben, die G.D.T. und die AMMRE
ein für allemal zu verständigen, dass Erstaufnahmen Ihrer in
unserem Verlag erschienenen Werke nur mit Ihrer ausdrücklichen
Zustimmung erfolgen dürfen. Mit Waldheim Eberle haben wir die
Abmachung getroffen, dass die Bezahlung durch uns erfolgen wird
und ist es uns nach langen telefonischen Gesprächen gelungen,
eine, wenn auch nur geringfügige Reduktion zu erreichen, indem
sich die Firma anstatt mit S 3873.51 mit dem runden Betrag von
S 3800.– zufrieden gibt. Die hierdurch ersparten S 73.51 stehen zu
Ihrer Verfügung.

Gestatten Sie, sehr verehrter Herr Schönberg, dass wir
der Freude darüber Ausdruck geben, dass nunmehr der Friede zwischen
uns wieder hergestellt ist. Zuversichtlich nehmen wir an, dass es
ein Dauerfriede ist und dass die Zusammenarbeit Ihnen und uns Freude
bereiten wird.
Mit verbindlichen Grüssen in vorzüglicher Hochachtung Beilagen:
1 Vertrag
3 Urheberrechtsabtretungs-
Formulare

Dir. W./Re
Wien, 17. August 1932.
Herrn
Berlin W. 50
Sehr verehrter Herr Professor Schönberg!
Wir beziehen uns auf die Unterredung, die Sie mit Herrn Dr. Kalmus hatten und auf die mit ihm provisorisch geschlossene Abmachung. Wir lassen Ihnen nunmehr die definitive Abmachung zugehen und bitten Sie, uns diese mit Ihrer Unterschrift versehen zurückzusenden, worauf wir Ihnen den Gegenvertrag einsenden werden. Gleichzeitig senden wir Ihnen auch die Vertragsformulare über Ihre Werke „Variationen“, „III. Streichquartett“ und „Präludium und Fuge“, die wir Sie auch bitten zu unterfertigen. Wir haben in diesen Formularen den Passus, dass Sie sich die mechanische Erstaufnahme vorbehalten nicht hereingenommen, da wir ja die Verpflichtung übernommen haben, die G.D.T. und die AMMRE ein für allemal zu verständigen, dass Erstaufnahmen Ihrer in unserem Verlag erschienenen Werke nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen dürfen. Mit Waldheim Eberle haben wir die Abmachung getroffen, dass die Bezahlung durch uns erfolgen wird und ist es uns nach langen telefonischen Gesprächen gelungen, eine, wenn auch nur geringfügige Reduktion zu erreichen, indem sich die Firma anstatt mit S 3873.51 mit dem runden Betrag von S 3800.– zufrieden gibt. Die hierdurch ersparten S 73.51 stehen zu Ihrer Verfügung.
Gestatten Sie, sehr verehrter Herr Schönberg, dass wir der Freude darüber Ausdruck geben, dass nunmehr der Friede zwischen uns wieder hergestellt ist. Zuversichtlich nehmen wir an, dass es ein Dauerfriede ist und dass die Zusammenarbeit Ihnen und uns Freude bereiten wird.
Mit verbindlichen Grüssen in vorzüglicher Hochachtung
Winter pp Heinsheimer
Beilagen:
1 Vertrag
3 Urheberrechtsabtretungs-
Formulare

17. August 1932



The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection

Brief

Zitierhinweis:

Universal-Edition an Arnold Schönberg, 17. August 1932, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/letters/letter.17362.

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