Universal-Edition an Arnold Schönberg
17. August 1932
UNIVERSAL-EDITION, A.-G.
Jos·Aibl Verlag, G. m. b. H.
LEIPZIG
Karlstrasse 10
WIEN
I·Karlsplatz 6·
Musikvereinsgebäude
Telegr. Adr.: Musikedition, Wien. A. B. C. Code 5th Ed. Mosse Code.
Telefon U-47-5-85 Serie. Bank-Konto: Zentral-Europä-
ische Länderbank Wien. Postsparkassen-Kto. 57557.
Jos·Aibl Verlag, G. m. b. H.
LEIPZIG
Karlstrasse 10
WIEN
I·Karlsplatz 6·
Musikvereinsgebäude
Telegr. Adr.: Musikedition, Wien. A. B. C. Code 5th Ed. Mosse Code.
Telefon U-47-5-85 Serie. Bank-Konto: Zentral-Europä-
ische Länderbank Wien. Postsparkassen-Kto. 57557.
Dr. K./Re
Wien, 17.
August 1932.
Herrn
Professor Arnold Schönberg
Berlin W 50
Sehr geehrter Herr Schönberg!
Ich freue mich sehr, Ihnen unser gestriges Telegramm1
bestätigen zu können, nach welchem es uns gelungen ist, die Annahme
des zwischen uns am 5. 8. abgeschlossenen Uebereinkommens durch unsere
Verwaltung durchzusetzen und dass damit die Möglichkeit für ungetrübte
freundschaftliche Beziehungen zwischen Ihnen und unserem Verlag ge-
geben sind. Da ich heute einen schon einige Zeit hinausgeschobenen
kurzen Erholungsurlaub antrete, bitte ich Sie zu entschuldigen, wenn
die Reinschrift unserer Vereinbarung, die sich im Wortlaut mit der
von uns gezeichneten Abmachung decken wird, erst in den nächsten Tagen
an Sie abgeht. Zu dieser Abmachung haben wir nur zwei kleine Wünsche,
die aber nicht wesentlich sind und daher von Ihnen sicherlich akzep-
tiert werden. Der eine Wunsch betrifft Punkt 4, bei welchem wir er-
suchen, dass in einem eventuellen Vertrag2 über eine fremdsprachige
Ausgabe der Harmonielehre auch noch hereingenommen wird, dass Ab-
rechnungen seitens des fremdsprachigen Verlegers ausser an Sie in
Kopie auch an uns jeweils abgehen. Der 2. Punkt, um den wir Sie bitten,
ist der, dass sie in eine kleine Aufschiebung eines Teiles der Zahlung
per M 3.300.– einwilligen. Waldheim hat uns mittlerweile die Kosten
bekanntgegeben, die sich laut umseitiger Aufstellung inkl. Anwalts-
spesen, Prozesskosten und Barauslagen auf Schilling 3.873.51 belaufen.
Unsere bisherigen Versuche, eine Ermässigung eintreten zu lassen,
haben leider bisher zu keinem Resultat geführt3. Wir werden nochmals
unser Möglichstes tun, um Waldheim zu einer Reduktion zu bewegen,
haben allerdings wenig Hoffnung. Wir bitten Sie nun um Bestätigung,
dass Sie mit diesem Betrag, der zum Berliner Kurs des Schillings
umgerechnet M 2.014.22 ausmacht, einverstanden sind und bitten auch
um Bekanntgabe, wieviel Sie Ihrem Anwalt zu bezahlen haben und ob und
wieviel separate Gerichtsspesen in Berlin Ihnen erwachsen sind. Wir
würden dann die Bezahlung der kompletten Waldheim-Rechnung in der
Höhe von M 2014.22 hier übernehmen und Ihnen den Markbetrag für Ihren
Anwalt und für Ihre eventuellen Berliner Prozesskosten sogleich an-
weisen und würden bitten, dass wir den Rest erst am 1. November zu d. J.
zu bezahlen haben. Wir hoffen, dass Sie mit diesen kleinen Wünschen
in Anbetracht dessen, dass wir jetzt eine grössere Barleistung zu
tragen haben, einverstanden sind.
bestätigen zu können, nach welchem es uns gelungen ist, die Annahme
des zwischen uns am 5. 8. abgeschlossenen Uebereinkommens durch unsere
Verwaltung durchzusetzen und dass damit die Möglichkeit für ungetrübte
freundschaftliche Beziehungen zwischen Ihnen und unserem Verlag ge-
geben sind. Da ich heute einen schon einige Zeit hinausgeschobenen
kurzen Erholungsurlaub antrete, bitte ich Sie zu entschuldigen, wenn
die Reinschrift unserer Vereinbarung, die sich im Wortlaut mit der
von uns gezeichneten Abmachung decken wird, erst in den nächsten Tagen
an Sie abgeht. Zu dieser Abmachung haben wir nur zwei kleine Wünsche,
die aber nicht wesentlich sind und daher von Ihnen sicherlich akzep-
tiert werden. Der eine Wunsch betrifft Punkt 4, bei welchem wir er-
suchen, dass in einem eventuellen Vertrag2 über eine fremdsprachige
Ausgabe der Harmonielehre auch noch hereingenommen wird, dass Ab-
rechnungen seitens des fremdsprachigen Verlegers ausser an Sie in
Kopie auch an uns jeweils abgehen. Der 2. Punkt, um den wir Sie bitten,
ist der, dass sie in eine kleine Aufschiebung eines Teiles der Zahlung
per M 3.300.– einwilligen. Waldheim hat uns mittlerweile die Kosten
bekanntgegeben, die sich laut umseitiger Aufstellung inkl. Anwalts-
spesen, Prozesskosten und Barauslagen auf Schilling 3.873.51 belaufen.
Unsere bisherigen Versuche, eine Ermässigung eintreten zu lassen,
haben leider bisher zu keinem Resultat geführt3. Wir werden nochmals
unser Möglichstes tun, um Waldheim zu einer Reduktion zu bewegen,
haben allerdings wenig Hoffnung. Wir bitten Sie nun um Bestätigung,
dass Sie mit diesem Betrag, der zum Berliner Kurs des Schillings
umgerechnet M 2.014.22 ausmacht, einverstanden sind und bitten auch
um Bekanntgabe, wieviel Sie Ihrem Anwalt zu bezahlen haben und ob und
wieviel separate Gerichtsspesen in Berlin Ihnen erwachsen sind. Wir
würden dann die Bezahlung der kompletten Waldheim-Rechnung in der
Höhe von M 2014.22 hier übernehmen und Ihnen den Markbetrag für Ihren
Anwalt und für Ihre eventuellen Berliner Prozesskosten sogleich an-
weisen und würden bitten, dass wir den Rest erst am 1. November zu d. J.
zu bezahlen haben. Wir hoffen, dass Sie mit diesen kleinen Wünschen
in Anbetracht dessen, dass wir jetzt eine grössere Barleistung zu
tragen haben, einverstanden sind.
In den Beilageneinem separaten Schreiben erhalten Sie die noch ausständigen Verträge
über die „Variationen“, das III. Streichquartett und die Bearbeitung
von BACHs „Präludium und Fuge“, die mit Zusätzen im Sinne unserer
Abmachungen versehen sind, mit der Bitte, uns dieselben unterfertigt
einzusenden, worauf wir Ihnen Gegenexemplare übermitteln werden.
Die Abschlussdaten dieser Verträge haben wir entsprechend dem Erschei-
nungstermin der einzelnen Werke ausgefüllt.
über die „Variationen“, das III. Streichquartett und die Bearbeitung
von BACHs „Präludium und Fuge“, die mit Zusätzen im Sinne unserer
Abmachungen versehen sind, mit der Bitte, uns dieselben unterfertigt
einzusenden, worauf wir Ihnen Gegenexemplare übermitteln werden.
Die Abschlussdaten dieser Verträge haben wir entsprechend dem Erschei-
nungstermin der einzelnen Werke ausgefüllt.
Bezüglich „Benno Balan“4 bitten wir um genaue Nachricht,
welche Schritte wir unternehmen sollen, wieviel Material er auf Lager
hat und auf Grund welcher Abmachung er das ganze Material herauszu-
geben verpflichtet ist. Eventuell bitten wir um Einsendung der letzten
auf Balans Weigerung bezughabenden Korrespondenz. Sobald wir Ansichts-
material der neuen Oper besitzen, wollen wir mit einer intensiven
Propaganda beginnen, die nach Rückkehr Herrn Steins neuerlich ganz
besonders für alle Ihre Werke einsetzen soll.
welche Schritte wir unternehmen sollen, wieviel Material er auf Lager
hat und auf Grund welcher Abmachung er das ganze Material herauszu-
geben verpflichtet ist. Eventuell bitten wir um Einsendung der letzten
auf Balans Weigerung bezughabenden Korrespondenz. Sobald wir Ansichts-
material der neuen Oper besitzen, wollen wir mit einer intensiven
Propaganda beginnen, die nach Rückkehr Herrn Steins neuerlich ganz
besonders für alle Ihre Werke einsetzen soll.
Mit besten Empfehlungen, auch an Ihre verehrte Frau Gemahlin,
Ihr sehr ergebener
| Fa. v. 26.10.1929 | S 2421.65 |
| 〃 〃 [Fa. v.] 31.10.〃 [1929] | 〃 [S]19.– |
| 〃 〃 [Fa. v.] 25.11.〃 [1929] | 〃 [S]10.– |
| S 2450.50 | |
| pl. Zinsen v. 1.11.1929 bis 15.8.1932 |
〃 [S]342.06 |
| Anwaltspesen, Prozesskosten und Barauslagen |
〃 [S]914.– |
| S 3706.71 | |
| pl. Zinsen für 8 Monate von 3/4 Teilen (S 2780.–) |
〃 [S]166.80 |
| S 3873.51 |
3 Beilagen
gestriges Telegramm
Vertrag
bisher zu keinem Resultat geführt
Universal-Edition an Arnold Schönberg, 17.
August 1932 kündigt allerdings eine Ermäßigung in Höhe von
73,51 Schilling an.
Bezüglich „Benno Balan“
Nach den massiven
Schwierigkeiten mit der Herausgabe seiner Oper Von heute auf morgen op. 32 im Selbstverlag hatte Schönberg Ende 1929 die Berliner
Edition Benno Balan einerseits mit der
Herstellung einer Neuauflage des Klavierauszugs (Zweiter Originaldruck,
Klavierauszug; ASGA B 7/2, Quelle F) und der Partitur (Zweiter Originaldruck
der Partitur; ASGA B 7/2, Quelle D) beauftragt, andererseits – unter
Vereinbarung einer Probezeit – mit dem Bühnenvertrieb des Werks. „[I]n
Anbetracht der Ergebnislosigkeit unserer geschäftlichen Beziehungen“
wollte Schönberg diese Beziehungen
bereits 1930 wieder lösen und forderte die von
Balan übernommenen
Materialvorräte zurück (Arnold Schönberg an Edition Benno Balan, 13.
Juli 1930; ASCC
1903). Im Vertragsentwurf, 5.
August 1932 verpflichtet sich die UE u. a., die Herausgabe dieser Vorräte
anzustreben.
UNIVERSAL-EDITION, A.-G.
Jos·Aibl Verlag, G. m. b. H.
LEIPZIG
Karlstrasse 10
WIEN
I·Karlsplatz 6·
Musikvereinsgebäude
Telegr. Adr.: Musikedition, Wien. A. B. C. Code 5th Ed. Mosse Code.
Telefon U-47-5-85 Serie. Bank-Konto: Zentral-Europä-
ische Länderbank Wien. Postsparkassen-Kto. 57557.
Jos·Aibl Verlag, G. m. b. H.
LEIPZIG
Karlstrasse 10
WIEN
I·Karlsplatz 6·
Musikvereinsgebäude
Telegr. Adr.: Musikedition, Wien. A. B. C. Code 5th Ed. Mosse Code.
Telefon U-47-5-85 Serie. Bank-Konto: Zentral-Europä-
ische Länderbank Wien. Postsparkassen-Kto. 57557.
Dr. K./Re
Wien, 17.
August 1932.
Sehr geehrter Herr Schönberg!
Ich freue mich sehr, Ihnen unser gestriges Telegramm1
bestätigen zu können, nach welchem es uns gelungen ist, die Annahme
des zwischen uns am 5. 8. abgeschlossenen
Uebereinkommens durch unsere
Verwaltung durchzusetzen und dass damit die Möglichkeit für ungetrübte
freundschaftliche Beziehungen zwischen Ihnen und unserem Verlag gegeben sind. Da ich heute einen schon einige Zeit
hinausgeschobenen kurzen Erholungsurlaub antrete, bitte ich Sie zu
entschuldigen, wenn die Reinschrift
unserer Vereinbarung, die sich im Wortlaut mit der von uns gezeichneten
Abmachung decken wird, erst in den nächsten Tagen an Sie abgeht. Zu dieser
Abmachung haben wir nur zwei kleine Wünsche, die aber nicht wesentlich sind
und daher von Ihnen sicherlich akzeptiert werden. Der eine Wunsch betrifft Punkt 4, bei welchem wir
ersuchen, dass in einem eventuellen Vertrag2 über eine fremdsprachige Ausgabe der Harmonielehre auch noch hereingenommen wird, dass Abrechnungen seitens des fremdsprachigen Verlegers ausser an Sie
in Kopie auch an uns jeweils abgehen. Der 2. Punkt, um den wir Sie bitten,
ist der, dass sie in eine kleine Aufschiebung eines Teiles der Zahlung
per M 3.300.– einwilligen. Waldheim hat
uns mittlerweile die Kosten bekanntgegeben, die sich laut umseitiger
Aufstellung inkl. Anwaltsspesen, Prozesskosten und Barauslagen auf Schilling 3.873.51
belaufen. Unsere bisherigen Versuche, eine Ermässigung eintreten zu lassen,
haben leider bisher zu keinem Resultat geführt3. Wir werden nochmals unser Möglichstes tun, um Waldheim zu einer Reduktion zu bewegen, haben
allerdings wenig Hoffnung. Wir bitten Sie nun um Bestätigung, dass Sie mit
diesem Betrag, der zum Berliner Kurs des
Schillings umgerechnet M 2.014.22 ausmacht, einverstanden sind und bitten
auch um Bekanntgabe, wieviel Sie Ihrem Anwalt zu bezahlen haben und ob und wieviel separate
Gerichtsspesen in Berlin Ihnen erwachsen
sind. Wir würden dann die Bezahlung der kompletten Waldheim-Rechnung in der Höhe von M 2014.22 hier übernehmen
und Ihnen den Markbetrag für Ihren
Anwalt und für Ihre eventuellen
Berliner Prozesskosten sogleich anweisen und würden bitten, dass wir den Rest erst am 1. November zu d. J.
zu bezahlen haben. Wir hoffen, dass Sie mit diesen kleinen Wünschen in
Anbetracht dessen, dass wir jetzt eine grössere Barleistung
tragen haben, einverstanden sind.
In einem separaten Schreiben erhalten Sie die noch ausständigen Verträge
über die „Variationen“, das III. Streichquartett und die Bearbeitung
von BACHs „Präludium und Fuge“, die mit Zusätzen im Sinne unserer
Abmachungen versehen sind, mit der Bitte, uns dieselben unterfertigt
einzusenden, worauf wir Ihnen Gegenexemplare übermitteln werden. Die
Abschlussdaten dieser Verträge haben wir entsprechend dem Erscheinungstermin der einzelnen Werke ausgefüllt.
Bezüglich „Benno Balan“4 bitten wir um genaue Nachricht, welche Schritte wir unternehmen
sollen, wieviel Material er auf Lager hat und auf Grund welcher Abmachung
er das ganze Material herauszugeben verpflichtet ist. Eventuell bitten wir um Einsendung der
letzten auf Balans Weigerung
bezughabenden Korrespondenz. Sobald wir Ansichtsmaterial der neuen Oper besitzen,
wollen wir mit einer intensiven Propaganda beginnen, die nach Rückkehr
Herrn Steins neuerlich ganz besonders
für alle Ihre Werke einsetzen soll.
| Fa. v. 26.10.1929 | S 2421.65 |
| Fa. v. 31.10. 1929 | S19.– |
| Fa. v. 25.11. 1929 | S10.– |
| S 2450.50 | |
| pl. Zinsen v. 1.11.1929 bis 15.8.1932 |
S342.06 |
| Anwaltspesen, Prozesskosten und Barauslagen |
S914.– |
| S 3706.71 | |
| pl. Zinsen für 8 Monate von 3/4 Teilen (S 2780.–) |
S166.80 |
| S 3873.51 |
3 Beilagen
gestriges Telegramm
Vertrag
bisher zu keinem Resultat geführt
Universal-Edition an Arnold Schönberg, 17.
August 1932 kündigt allerdings eine Ermäßigung in Höhe von
73,51 Schilling an.
Bezüglich „Benno Balan“
Nach den massiven
Schwierigkeiten mit der Herausgabe seiner Oper Von heute auf morgen op. 32 im Selbstverlag hatte Schönberg Ende 1929 die Berliner
Edition Benno Balan einerseits mit der
Herstellung einer Neuauflage des Klavierauszugs (Zweiter Originaldruck,
Klavierauszug; ASGA B 7/2, Quelle F) und der Partitur (Zweiter Originaldruck
der Partitur; ASGA B 7/2, Quelle D) beauftragt, andererseits – unter
Vereinbarung einer Probezeit – mit dem Bühnenvertrieb des Werks. „[I]n
Anbetracht der Ergebnislosigkeit unserer geschäftlichen Beziehungen“
wollte Schönberg diese Beziehungen
bereits 1930 wieder lösen und forderte die von
Balan übernommenen
Materialvorräte zurück (Arnold Schönberg an Edition Benno Balan, 13.
Juli 1930; ASCC
1903). Im Vertragsentwurf, 5.
August 1932 verpflichtet sich die UE u. a., die Herausgabe dieser Vorräte
anzustreben.
17. August 1932
The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Brief
Zitierhinweis:
Universal-Edition an Arnold Schönberg, 17. August 1932, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/letters/letter.17363.