Dr. K./Re
Wien, 17. August 1932.
Herrn
Berlin W 50
Sehr geehrter Herr Schönberg!
Ich freue mich sehr, Ihnen unser gestriges Telegramm1
bestätigen zu können, nach welchem es uns gelungen ist, die Annahme
des zwischen uns am 5. 8. abgeschlossenen Uebereinkommens durch unsere
Verwaltung durchzusetzen und dass damit die Möglichkeit für ungetrübte
freundschaftliche Beziehungen zwischen Ihnen und unserem Verlag ge-
geben sind. Da ich heute einen schon einige Zeit hinausgeschobenen
kurzen Erholungsurlaub antrete, bitte ich Sie zu entschuldigen, wenn
die Reinschrift unserer Vereinbarung, die sich im Wortlaut mit der
von uns gezeichneten Abmachung decken wird, erst in den nächsten Tagen
an Sie abgeht. Zu dieser Abmachung haben wir nur zwei kleine Wünsche,
die aber nicht wesentlich sind und daher von Ihnen sicherlich akzep-
tiert werden. Der eine Wunsch betrifft Punkt 4, bei welchem wir er-
suchen, dass in einem eventuellen Vertrag2 über eine fremdsprachige
Ausgabe der Harmonielehre auch noch hereingenommen wird, dass Ab-
rechnungen seitens des fremdsprachigen Verlegers ausser an Sie in
Kopie auch an uns jeweils abgehen. Der 2. Punkt, um den wir Sie bitten,
ist der, dass sie in eine kleine Aufschiebung eines Teiles der Zahlung
per M 3.300.– einwilligen. Waldheim hat uns mittlerweile die Kosten
bekanntgegeben, die sich laut umseitiger Aufstellung inkl. Anwalts-
spesen, Prozesskosten und Barauslagen auf Schilling 3.873.51 belaufen.
Unsere bisherigen Versuche, eine Ermässigung eintreten zu lassen,
haben leider bisher zu keinem Resultat geführt3. Wir werden nochmals
unser Möglichstes tun, um Waldheim zu einer Reduktion zu bewegen,
haben allerdings wenig Hoffnung. Wir bitten Sie nun um Bestätigung,
dass Sie mit diesem Betrag, der zum Berliner Kurs des Schillings
umgerechnet M 2.014.22 ausmacht, einverstanden sind und bitten auch
um Bekanntgabe, wieviel Sie Ihrem Anwalt zu bezahlen haben und ob und
wieviel separate Gerichtsspesen in Berlin Ihnen erwachsen sind. Wir
würden dann die Bezahlung der kompletten Waldheim-Rechnung in der
Höhe von M 2014.22 hier übernehmen und Ihnen den Markbetrag für Ihren
Anwalt und für Ihre eventuellen Berliner Prozesskosten sogleich an-
weisen und würden bitten, dass wir den Rest erst am 1. November zu d. J.
zu bezahlen haben. Wir hoffen, dass Sie mit diesen kleinen Wünschen
in Anbetracht dessen, dass wir jetzt eine grössere Barleistung zu
tragen haben, einverstanden sind.

In den Beilageneinem separaten Schreiben erhalten Sie die noch ausständigen Verträge
über die „Variationen“, das III. Streichquartett und die Bearbeitung
von BACHsPräludium und Fuge“, die mit Zusätzen im Sinne unserer
Abmachungen versehen sind, mit der Bitte, uns dieselben unterfertigt
einzusenden, worauf wir Ihnen Gegenexemplare übermitteln werden.
Die Abschlussdaten dieser Verträge haben wir entsprechend dem Erschei-
nungstermin der einzelnen Werke ausgefüllt.
Bezüglich „Benno Balan4 bitten wir um genaue Nachricht,
welche Schritte wir unternehmen sollen, wieviel Material er auf Lager
hat und auf Grund welcher Abmachung er das ganze Material herauszu-
geben verpflichtet ist. Eventuell bitten wir um Einsendung der letzten
auf Balans Weigerung bezughabenden Korrespondenz. Sobald wir Ansichts-
material der neuen Oper besitzen, wollen wir mit einer intensiven
Propaganda beginnen, die nach Rückkehr Herrn Steins neuerlich ganz
besonders für alle Ihre Werke einsetzen soll.
Mit besten Empfehlungen, auch an Ihre verehrte Frau Gemahlin,
Ihr sehr ergebener
Fa. v. 26.10.1929 S 2421.65
〃 〃 [Fa. v.] 31.10.〃 [1929] [S]19.–
〃 〃 [Fa. v.] 25.11.〃 [1929] [S]10.–
S 2450.50
pl. Zinsen v. 1.11.1929
bis 15.8.1932

[S]342.06
Anwaltspesen, Prozesskosten
und Barauslagen

[S]914.–
S 3706.71
pl. Zinsen für 8 Monate
von 3/4 Teilen (S 2780.–)

[S]166.80
S 3873.51

3 Beilagen

Dr. K./Re
Wien, 17. August 1932.
Herrn
Berlin W 50
Sehr geehrter Herr Schönberg!
Ich freue mich sehr, Ihnen unser gestriges Telegramm1 bestätigen zu können, nach welchem es uns gelungen ist, die Annahme des zwischen uns am 5. 8. abgeschlossenen Uebereinkommens durch unsere Verwaltung durchzusetzen und dass damit die Möglichkeit für ungetrübte freundschaftliche Beziehungen zwischen Ihnen und unserem Verlag gegeben sind. Da ich heute einen schon einige Zeit hinausgeschobenen kurzen Erholungsurlaub antrete, bitte ich Sie zu entschuldigen, wenn die Reinschrift unserer Vereinbarung, die sich im Wortlaut mit der von uns gezeichneten Abmachung decken wird, erst in den nächsten Tagen an Sie abgeht. Zu dieser Abmachung haben wir nur zwei kleine Wünsche, die aber nicht wesentlich sind und daher von Ihnen sicherlich akzeptiert werden. Der eine Wunsch betrifft Punkt 4, bei welchem wir ersuchen, dass in einem eventuellen Vertrag2 über eine fremdsprachige Ausgabe der Harmonielehre auch noch hereingenommen wird, dass Abrechnungen seitens des fremdsprachigen Verlegers ausser an Sie in Kopie auch an uns jeweils abgehen. Der 2. Punkt, um den wir Sie bitten, ist der, dass sie in eine kleine Aufschiebung eines Teiles der Zahlung per M 3.300.– einwilligen. Waldheim hat uns mittlerweile die Kosten bekanntgegeben, die sich laut umseitiger Aufstellung inkl. Anwaltsspesen, Prozesskosten und Barauslagen auf Schilling 3.873.51 belaufen. Unsere bisherigen Versuche, eine Ermässigung eintreten zu lassen, haben leider bisher zu keinem Resultat geführt3. Wir werden nochmals unser Möglichstes tun, um Waldheim zu einer Reduktion zu bewegen, haben allerdings wenig Hoffnung. Wir bitten Sie nun um Bestätigung, dass Sie mit diesem Betrag, der zum Berliner Kurs des Schillings umgerechnet M 2.014.22 ausmacht, einverstanden sind und bitten auch um Bekanntgabe, wieviel Sie Ihrem Anwalt zu bezahlen haben und ob und wieviel separate Gerichtsspesen in Berlin Ihnen erwachsen sind. Wir würden dann die Bezahlung der kompletten Waldheim-Rechnung in der Höhe von M 2014.22 hier übernehmen und Ihnen den Markbetrag für Ihren Anwalt und für Ihre eventuellen Berliner Prozesskosten sogleich anweisen und würden bitten, dass wir den Rest erst am 1. November zu d. J. zu bezahlen haben. Wir hoffen, dass Sie mit diesen kleinen Wünschen in Anbetracht dessen, dass wir jetzt eine grössere Barleistung tragen haben, einverstanden sind.
In einem separaten Schreiben erhalten Sie die noch ausständigen Verträge über die „Variationen“, das III. Streichquartett und die Bearbeitung von BACHsPräludium und Fuge“, die mit Zusätzen im Sinne unserer Abmachungen versehen sind, mit der Bitte, uns dieselben unterfertigt einzusenden, worauf wir Ihnen Gegenexemplare übermitteln werden. Die Abschlussdaten dieser Verträge haben wir entsprechend dem Erscheinungstermin der einzelnen Werke ausgefüllt.
Bezüglich „Benno Balan4 bitten wir um genaue Nachricht, welche Schritte wir unternehmen sollen, wieviel Material er auf Lager hat und auf Grund welcher Abmachung er das ganze Material herauszugeben verpflichtet ist. Eventuell bitten wir um Einsendung der letzten auf Balans Weigerung bezughabenden Korrespondenz. Sobald wir Ansichtsmaterial der neuen Oper besitzen, wollen wir mit einer intensiven Propaganda beginnen, die nach Rückkehr Herrn Steins neuerlich ganz besonders für alle Ihre Werke einsetzen soll.
Mit besten Empfehlungen, auch an Ihre verehrte Frau Gemahlin,
Ihr sehr ergebener

Dr Alfred Kalmus
Fa. v. 26.10.1929 S 2421.65
Fa. v. 31.10. 1929 S19.–
Fa. v. 25.11. 1929 S10.–
S 2450.50
pl. Zinsen v. 1.11.1929
bis 15.8.1932

S342.06
Anwaltspesen, Prozesskosten
und Barauslagen

S914.–
S 3706.71
pl. Zinsen für 8 Monate
von 3/4 Teilen (S 2780.–)

S166.80
S 3873.51
3 Beilagen

17. August 1932


The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection


Brief

Zitierhinweis:

Universal-Edition an Arnold Schönberg, 17. August 1932, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/letters/letter.17363.

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