Universal-Edition an Arnold Schönberg
1. März 1933
UNIVERSAL-EDITION, A.-G.
Jos·Aibl Verlag, G. m. b. H.
LEIPZIG
Karlstrasse 10
WIEN
I·Karlsplatz 6·
Musikvereinsgebäude
Telegr. Adr.: Musikedition, Wien. A. B. C. Code 5th Ed. Mosse Code.
Telefon U-47-5-85 Serie. Bank-Konto: Zentral-Europä-
ische Länderbank Wien. Postsparkassen-Kto. 57557.
Jos·Aibl Verlag, G. m. b. H.
LEIPZIG
Karlstrasse 10
WIEN
I·Karlsplatz 6·
Musikvereinsgebäude
Telegr. Adr.: Musikedition, Wien. A. B. C. Code 5th Ed. Mosse Code.
Telefon U-47-5-85 Serie. Bank-Konto: Zentral-Europä-
ische Länderbank Wien. Postsparkassen-Kto. 57557.
Dr. K./Wi.
Wien, 1.
März 1933.
Herrn
Professor Arnold Schönberg,
Berlin W. 50
Sehr verehrter Herr Schönberg!
Beiliegend senden wir Ihnen den Vertrag
über die Orchester–
Variationen op. 31, den wir unter Berücksichtigung der Bestimmun-
gen unserer Abmachung vom 11. September 1932 abgefasst haben. Wir
haben in diesen Vertrag, der als Muster für die anderen Verträge
dienen soll (soweit nicht bei einem oder bei dem anderen Werk
spezielle Bestimmungen festgelegt wurden), den Passus über die
mechanisch-musikalischen Rechte fast zur Gänze aus der Abmachung
vom 11. September 1932 übernommen. Wir glauben aber nicht, dass es
notwendig sein wird, diesen Passus aufzunehmen, zumal der Satz,
in welchem der Verlag erklärt, dass eine Verfügung in Zukunft über
die mechanischen Rechte nicht erfolgen wird, sich nur auf solche
Werke beziehen kann, von welchen noch keine mechanisch-musikalischen
Vervielfältigungen angefertigt wurden. Denn wenn bereits Platten
aufgenommen sind, dann steht uns laut Gesetz, wie Sie wissen, kein
Recht zu einem Verbot zu. Wir würden daher vorschlagen, dass der
ganze Passus wegbleibt und dass ausnahmsweise auf Punkt 3) der
Abmachung vom 11. September 1932 hingewiesen wird, während sonst
in keinem Falle in irgend einer Urheberrechtsabtretung auf andere
Verträge Bezug genommen werden soll.
Variationen op. 31, den wir unter Berücksichtigung der Bestimmun-
gen unserer Abmachung vom 11. September 1932 abgefasst haben. Wir
haben in diesen Vertrag, der als Muster für die anderen Verträge
dienen soll (soweit nicht bei einem oder bei dem anderen Werk
spezielle Bestimmungen festgelegt wurden), den Passus über die
mechanisch-musikalischen Rechte fast zur Gänze aus der Abmachung
vom 11. September 1932 übernommen. Wir glauben aber nicht, dass es
notwendig sein wird, diesen Passus aufzunehmen, zumal der Satz,
in welchem der Verlag erklärt, dass eine Verfügung in Zukunft über
die mechanischen Rechte nicht erfolgen wird, sich nur auf solche
Werke beziehen kann, von welchen noch keine mechanisch-musikalischen
Vervielfältigungen angefertigt wurden. Denn wenn bereits Platten
aufgenommen sind, dann steht uns laut Gesetz, wie Sie wissen, kein
Recht zu einem Verbot zu. Wir würden daher vorschlagen, dass der
ganze Passus wegbleibt und dass ausnahmsweise auf Punkt 3) der
Abmachung vom 11. September 1932 hingewiesen wird, während sonst
in keinem Falle in irgend einer Urheberrechtsabtretung auf andere
Verträge Bezug genommen werden soll.
Wenn Sie mit diesem Vorschlag einverstanden sind, werden
wir nach diesem Muster eine Vervielfältigung vornehmen lassen und
die Verträge über die früheren Werke entsprechend neu fassen.
Bei alten Verträgen, die durch neue ersetzt werden, muss noch am
Schluss die Klausel kommen: „Dieser Vertrag tritt an die Stelle der
Urheberrechtsvereinbarung vom.….“
die Verträge über die früheren Werke entsprechend neu fassen.
Bei alten Verträgen, die durch neue ersetzt werden, muss noch am
Schluss die Klausel kommen: „Dieser Vertrag tritt an die Stelle der
Urheberrechtsvereinbarung vom.….“
Wir wären Ihnen verbunden, wenn Sie uns den Vertrag
bald retournieren wollten, damit wir dann die anderen Verträge
entsprechend ausfertigen können.
bald retournieren wollten, damit wir dann die anderen Verträge
entsprechend ausfertigen können.
UNIVERSAL-EDITION, A.-G.
Jos·Aibl Verlag, G. m. b. H.
LEIPZIG
Karlstrasse 10
WIEN
I·Karlsplatz 6·
Musikvereinsgebäude
Telegr. Adr.: Musikedition, Wien. A. B. C. Code 5th Ed. Mosse Code.
Telefon U-47-5-85 Serie. Bank-Konto: Zentral-Europä-
ische Länderbank Wien. Postsparkassen-Kto. 57557.
Jos·Aibl Verlag, G. m. b. H.
LEIPZIG
Karlstrasse 10
WIEN
I·Karlsplatz 6·
Musikvereinsgebäude
Telegr. Adr.: Musikedition, Wien. A. B. C. Code 5th Ed. Mosse Code.
Telefon U-47-5-85 Serie. Bank-Konto: Zentral-Europä-
ische Länderbank Wien. Postsparkassen-Kto. 57557.
Dr. K./Wi.
Wien, 1.
März 1933.
Sehr verehrter Herr Schönberg!
Beiliegend senden wir Ihnen den Vertrag
über die Orchester–Variationen op.
31, den wir unter Berücksichtigung der Bestimmungen unserer Abmachung vom
11. September 1932 abgefasst haben. Wir
haben in diesen Vertrag, der als Muster für die anderen Verträge
dienen soll (soweit nicht bei einem oder bei dem anderen Werk
spezielle Bestimmungen festgelegt wurden), den Passus über die
mechanisch-musikalischen Rechte fast zur Gänze aus der Abmachung vom
11. September 1932 übernommen. Wir glauben
aber nicht, dass es notwendig sein wird, diesen Passus aufzunehmen, zumal
der Satz, in welchem der Verlag erklärt,
dass eine Verfügung in Zukunft über die mechanischen Rechte nicht erfolgen
wird, sich nur auf solche Werke beziehen kann, von welchen noch keine
mechanisch-musikalischen Vervielfältigungen angefertigt
wurden. Denn wenn bereits
Platten aufgenommen sind, dann steht uns laut Gesetz, wie Sie wissen, kein
Recht zu einem Verbot zu. Wir würden daher vorschlagen, dass der ganze
Passus wegbleibt und dass ausnahmsweise auf Punkt 3) der Abmachung vom
11. September 1932 hingewiesen wird, während
sonst in keinem Falle in irgend einer Urheberrechtsabtretung auf andere
Verträge Bezug genommen werden soll.
Wenn Sie mit diesem Vorschlag einverstanden sind, werden wir nach diesem Muster eine Vervielfältigung vornehmen lassen und die
Verträge über die früheren Werke entsprechend neu fassen. Bei alten
Verträgen, die durch neue ersetzt werden, muss noch am Schluss die Klausel
kommen: „Dieser Vertrag tritt an die Stelle der Urheberrechtsvereinbarung
vom.….“
Wir wären Ihnen verbunden, wenn Sie uns den Vertrag bald retournieren
wollten, damit wir dann die anderen Verträge entsprechend ausfertigen
können.
1. März 1933
The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Brief
Zitierhinweis:
Universal-Edition an Arnold Schönberg, 1. März 1933, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/letters/letter.17375.