W
Wohlgeboren
Lieber Herr Schönberg!
Nachdem Ihre Zuschrift vom 1. August aus Murnau erst Samstag
den 8. hier eintraf, weiss ich nicht, wann Sie dieses Schreiben
erhalten werden, ich will Ihnen aber trotzdem antworten.
Ihre[n] Abrechnung ist vor meiner Rückkehr aus Mittelitalien
erledigt worden und die Buchhaltung hat tatsächlich die neue Abma-
chung
bezgl. der „Harmonielehre“ nicht berücksichtigt und Ihnen
weniger auszahlen lassen, als Ihnen gebührt hätte. Das ist mir
im vorliegenden Falle umso unangenehmer, als ich augenblicklich
bei bestem Willen nicht imstande bin, Ihnen den Differenzbetrag
anweisen zu lassen, nachdem unsere Bank im gegenwärtigen Moment
Zahlungen für uns überhaupt nicht leistet. Das Moratorium1 wird
hier auf das Allerstrengste gehandhabt und wir wissen tatsächlich
nicht, wie die Sache werden wird. Zahlreiche grosse Fabriken

und Unternehmungen deren Inhaber als „steinreich“ galten und es
möglicherweise auch immer noch sind, müssen ihre Leute entlassen
und ihre Unternehmungen sperren, weil die Banken in zahlreichen
Fällen den Besitzern von grossen Bank-Depots nichteinmal die

Löhne und Gehalte zur Verfügung stellen können oder wollen.
Heute war Herr Stein bei mir, der sich überzeugt hat, dass
Ihnen der Rechnungsbetrag am 30. Juli von der Länderbank per
Postanweisung überwiesen wurde. Ich glaube also noch immer, dass
die Ausbezahlung des Betrages, wenn sie nicht inzwischen schon
erfolgt ist, in den allernächsten Tagen doch noch erfolgen wird.
Ich wünsche und hoffe, dass das Geld nicht als „unbestellbar“ zu-
rückgelangt, weil ich Ihnen in diesem Falle auch diesen Betrag
derzeit nicht überweisen könnte.
Auf Ihre Bemängelung bezgl. der in der Noten-Abrechnung
fehlenden Beträge erlaube ich mir zu bemerken, dass wir Ihnen
selbstverständlich Anteile nur von Einnahmen gutbringen und auszah-
len können und nicht etwa von Zahlungsversprechungen seitens irgend
einer Konzertvereinigung. Es unterliegt gar keinem Zweifel, dass
ein Tantièmenanteil als eine Gewinnbeteiligung nur im Falle einer
tatsächlichen Zahlung verrechnet werden kann und es ist auch in den
hunderten Abmachungen die wir in dieser Beziehung mit Autoren haben,
niemals diesbezüglich eine Divergenz entstanden. Alle Materialge-
bühren die Sie nicht verrechnet gefunden haben, sind eben nicht zur
Bezahlung gelangt.
Ich lasse Ihnen durch die Buchhaltung die von Ihnen gewünschten
Daten über die verkauften Materiale der Kammersymphonie, etc. ange-
ben. – Ihre Anschauung bzgl. der 12 1/2 % Tantième für die Pierrot-
Lieder
ist richtig und es wird vorgemerkt, dass Ihnen die Tantiemen
für dieses und die anderen, neuerscheinenden Werke 12 1/2 % be-
rechnet werden (für das 1 Exemplar wird Ihnen die Divergenz gutge-
bracht).

Mit herzlichen Grüssen Ihr ganz ergebener W

W
Wohlgeboren
Lieber Herr Schönberg!
Nachdem Ihre Zuschrift vom 1. August aus Murnau erst Samstag den 8. hier eintraf, weiss ich nicht, wann Sie dieses Schreiben erhalten werden, ich will Ihnen aber trotzdem antworten.
Ihre Abrechnung ist vor meiner Rückkehr aus Mittelitalien erledigt worden und die Buchhaltung hat tatsächlich die neue Abmachung bezgl. der „Harmonielehre“ nicht berücksichtigt und Ihnen weniger auszahlen lassen, als Ihnen gebührt hätte. Das ist mir im vorliegenden Falle umso unangenehmer, als ich augenblicklich bei bestem Willen nicht imstande bin, Ihnen den Differenzbetrag anweisen zu lassen, nachdem unsere Bank im gegenwärtigen Moment Zahlungen für uns überhaupt nicht leistet. Das Moratorium1 wird hier auf das Allerstrengste gehandhabt und wir wissen tatsächlich nicht, wie die Sache werden wird. Zahlreiche grosse Fabriken und Unternehmungen deren Inhaber als „steinreich“ galten und es möglicherweise auch immer noch sind, müssen ihre Leute entlassen und ihre Unternehmungen sperren, weil die Banken in zahlreichen Fällen den Besitzern von grossen Bank-Depots nichteinmal die Löhne und Gehalte zur Verfügung stellen können oder wollen.
Heute war Herr Stein bei mir, der sich überzeugt hat, dass Ihnen der Rechnungsbetrag am 30. Juli von der Länderbank per Postanweisung überwiesen wurde. Ich glaube also noch immer, dass die Ausbezahlung des Betrages, wenn sie nicht inzwischen schon erfolgt ist, in den allernächsten Tagen doch noch erfolgen wird. Ich wünsche und hoffe, dass das Geld nicht als „unbestellbar“ zu rückgelangt, weil ich Ihnen in diesem Falle auch diesen Betrag derzeit nicht überweisen könnte.
Auf Ihre Bemängelung bezgl. der in der Noten-Abrechnung fehlenden Beträge erlaube ich mir zu bemerken, dass wir Ihnen selbstverständlich Anteile nur von Einnahmen gutbringen und auszahlen können und nicht etwa von Zahlungsversprechungen seitens irgend einer Konzertvereinigung. Es unterliegt gar keinem Zweifel, dass ein Tantièmenanteil als eine Gewinnbeteiligung nur im Falle einer tatsächlichen Zahlung verrechnet werden kann und es ist auch in den hunderten Abmachungen die wir in dieser Beziehung mit Autoren haben, niemals diesbezüglich eine Divergenz entstanden. Alle Materialgebühren die Sie nicht verrechnet gefunden haben, sind eben nicht zur Bezahlung gelangt.
Ich lasse Ihnen durch die Buchhaltung die von Ihnen gewünschten Daten über die verkauften Materiale der Kammersymphonie, etc. angeben. – Ihre Anschauung bzgl. der 12 1/2 % Tantième für die Pierrot-Lieder ist richtig und es wird vorgemerkt, dass Ihnen die Tantiemen für dieses und die anderen, neuerscheinenden Werke 12 1/2 % berechnet werden (für das 1 Exemplar wird Ihnen die Divergenz gutgebracht).
Mit herzlichen Grüssen Ihr ganz ergebener
Hertzka
W

10. August 1914


The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection


Brief

Zitierhinweis:

Universal-Edition an Arnold Schönberg, 10. August 1914, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/letters/letter.17560.

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