19. Juli 1920
Lieber Herr Direktor, nach wiederholter Reklamation bei Dr Bach1, von
dem ich das vereinbarte Dirigentenhonorar2 von 4000 Kronen (welches eine
ungenügende Spesenvergütung darstellt, da ich nachweislich für mehr als 4000
Kronen Stunden abgesagt und wenigstens 2–3000 Kronen Nebenspesen durch
Anschaffungen, Wohnen in Wien, Fahrten etc, habe) verlangte, meldet sich die
Hofoper, an die ich mich nicht gewandt hatte und teilt mir zweierlei mit[.]
Zuerst (vor etwa 14 Tagen)3: dass sie die Abrechnung über die
Gurrelieder-Tantiemen bereits an Sie geschickt hat.
Später, eine unglaubliche Nachricht4: dass die Oper mit Ihnen,
der Sie zu Verhandlungen in meinem Namen ihr gegenüber von
mir ermächtigt sein sollten, eine Abmachung getroffen haben, wonach
mein Dirigentenhonorar in den 6 % Tantiemen enthalten sein
sollte. Selbstverständlich habe ich der Oper diese Ausrede, dass Sie
von mir ermächtigt sind nicht geglaubt und auch in diesem Sinne
geschrieben5. Ich zweifle auch keinen Augenblick, dass Sie das nicht
gesagt haben, sondern dass es sich um ein eigenmächtiges oder bequemes
Missverständnis des Beamten handelt, und teile Ihnen das nur
mit, um Sie über das Ganze zu informieren. Jedenfalls ist die Ange-
legenheit und auch der Brief der Oper höchst unklar. Unklar sind
mir auch die Erklärungen, die mir Dr Bach giebt. Ich glaube
fest an seine Anständigkeit, aber noch fester an seine DummheitVerfahrenheit.
Jedenfalls aber ärgert mich die Sache so, dass ich nun endlich einmal
Ordnung haben möchte – und auch mein Geld! mein von mir
im Voraus verausgabtes Geld! Und deshalb bitte ich Sie, die Sache
nun energisch in die Hand zu nehmen. Meines Erachtens habe ich
Anspruch auf mein Dirigentenhonorar (mindestens 4000 Kronen) und auf
die Tantiemen. Und die Oper hatte kein Recht, ohne mich
zu fragen (ich halte das für eine nachträgliche Deutung) über
mein Dirigenten-Honorar Abmachungen zu treffen und sei
es mit den Tantiemen zu verquicken.
Sie zu besuchen, wie Sie wegen Dr R. Mengelberg wünschten,
war ich schon deshalb nicht in der Lage, weil ich Ihren Brief6 erst am
Tage Ihrer Abreise erhielt: 4 Tage nach dem Briefdatum, 3 Tage
nach dem Aufgabestempel! Aber auch sonst wäre es mir ganz

unmöglich in der nächsten Zeit Sie aufzusuchen, denn
die Arbeit an der Harmonielehre beschäftigt mich 10–12
Stunden täglich. Und ich kann doch nicht absehen, wann
ich fertig werde, da ich bisher erst ein Viertel gemacht
habe.
Aber vielleicht machen Sie mir einmal an einem Sonntag
das Vergnügen, vormittags herauszukommen, bei Tisch bei
uns zu sein und auch den Nachmittag zu bleiben! Sie waren
ohnedies noch nie bei mir, was kaum höfischen Ge-
pflogenheiten entspricht.
Herzliche Grüße Ihr Arnold Schönberg
19. Juli 1920
Lieber Herr Direktor, nach wiederholter Reklamation bei Dr Bach1, von dem ich das vereinbarte Dirigentenhonorar2 von 4000 Kronen (welches eine ungenügende Spesenvergütung darstellt, da ich nachweislich für mehr als 4000 Kronen Stunden abgesagt und wenigstens 2–3000 Kronen Nebenspesen durch Anschaffungen, Wohnen in Wien, Fahrten etc, habe) verlangte, meldet sich die Hofoper, an die ich mich nicht gewandt hatte und teilt mir zweierlei mit.
Zuerst (vor etwa 14 Tagen)3: dass sie die Abrechnung über die Gurrelieder-Tantiemen bereits an Sie geschickt hat.
Später, eine unglaubliche Nachricht4: dass die Oper mit Ihnen, der Sie zu Verhandlungen in meinem Namen ihr gegenüber von mir ermächtigt sein sollten, eine Abmachung getroffen haben, wonach mein Dirigentenhonorar in den 6 % Tantiemen enthalten sein sollte. Selbstverständlich habe ich der Oper diese Ausrede, dass Sie von mir ermächtigt sind nicht geglaubt und auch in diesem Sinne geschrieben5. Ich zweifle auch keinen Augenblick, dass Sie das nicht gesagt haben, sondern dass es sich um ein eigenmächtiges oder bequemes Missverständnis des Beamten handelt, und teile Ihnen das nur mit, um Sie über das Ganze zu informieren. Jedenfalls ist die Angelegenheit und auch der Brief der Oper höchst unklar. Unklar sind mir auch die Erklärungen, die mir Dr Bach giebt. Ich glaube fest an seine Anständigkeit, aber noch fester an seine Verfahrenheit. Jedenfalls aber ärgert mich die Sache so, dass ich nun endlich einmal Ordnung haben möchte – und auch mein Geld! mein von mir im Voraus verausgabtes Geld! Und deshalb bitte ich Sie, die Sache nun energisch in die Hand zu nehmen. Meines Erachtens habe ich Anspruch auf mein Dirigentenhonorar (mindestens 4000 Kronen) und auf die Tantiemen. Und die Oper hatte kein Recht, ohne mich zu fragen (ich halte das für eine nachträgliche Deutung) über mein Dirigenten-Honorar Abmachungen zu treffen und es mit den Tantiemen zu verquicken.
Sie zu besuchen, wie Sie wegen Dr R. Mengelberg wünschten, war ich schon deshalb nicht in der Lage, weil ich Ihren Brief6 erst am Tage Ihrer Abreise erhielt: 4 Tage nach dem Briefdatum, 3 Tage nach dem Aufgabestempel! Aber auch sonst wäre es mir ganz unmöglich in der nächsten Zeit Sie aufzusuchen, denn die Arbeit an der Harmonielehre beschäftigt mich 10–12 Stunden täglich. Und ich kann doch nicht absehen, wann ich fertig werde, da ich bisher erst ein Viertel gemacht habe.
Aber vielleicht machen Sie mir einmal an einem Sonntag das Vergnügen, vormittags herauszukommen, bei Tisch bei uns zu sein und auch den Nachmittag zu bleiben! Sie waren ohnedies noch nie bei mir, was kaum höfischen Gepflogenheiten entspricht.
Herzliche Grüße Ihr Arnold Schönberg

19. Juli 1920


Ort erschlossen aus Arnold Schönberg an Alma Mahler, 19. Juli 1920 (ASCC 6774)

The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection


Brief, Kopie

Zitierhinweis:

Arnold Schönberg an Universal-Edition, 19. Juli 1920, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/letters/letter.583.

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