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Hochwohlgeboren
Sehr geehrter Herr Schönberg!
Soeben wieder für einige Zeit nach Wien zurückgekehrt,
finde ich einige Briefe1 aus der letzten Zeit von Ihnen vor.
Der buchhalterische Teil derselben wird nach Rückkehr unseres
Buchhalters sofort erledigt werden und bitte ich Sie, sich diesbezüglich
einige kurze Zeit zu gedulden. In der prinzipiellen Frage die
Sie aufwerfen, dass Ihnen Gewinnanteile von Materialien oder
sonstigen Verkäufen unbeschadet dessen gebühren, ob die betref-
fenden Zahlungen eingegangen sind oder nicht, bedaure ich, Ih-
ren Standpunkt nicht teilen zu können. Wir können alle Anteile
an Komponisten nur dann verrechnen, wenn tatsächlich die Eingänge
erfolgt sind. Dieser Standpunkt ist übrigens ein derart korrekter
und selbstverständlicher, dass Sie bei reiflicher Erwägung der
Sache keinen Anstand nehmen können, ihn gutzuheissen.
Sehr erstaunt war ich, aus einigen Ihrer Schreiben zu ent-
nehmen, dass Sie es aufs Entschiedenste ablehnen, eine zwischen
uns klar getroffene Abmachung einzuhalten. Es handelt sich hier um
die Hälfte Ihrer Wiener Reisespesen in der Gurrelieder-Angelegenheit2.
Sie wissen ganz gut, dass Sie hauptsächlich deswegen nach Wien
gebeten wurden, weil Ihre eigene Orchesterpartitur von Unklarhei-

ten, Fehlern3 u. dergl. wimmelte. Es wäre ohne Ihre persönliche Anwesen-
heit wahrscheinlich zur Aufführung überhaupt nicht gekommen. Unsere
Abmachung in Berlin war ganz klar. Ich habe mich bereit erklärt, die
Hälfte des bewussten Betrages zu bezahlen und nicht mehr; die andere
Hälfte sollte entweder der Philharmonische Chor tragen oder Sie selbst.
Ich habe beim Philh. Chor, das wird Ihnen Schreker und der Schriftführer,
Herr Dr. Löwy bestätigen, wiederholt in energischster Weise interve-
niert, damit die Hälfte der Reisespesen übernommen werde. Ich wurde
jedoch immer wieder vertröstet, dass eine Entschliessung diesbezgl.
erst getroffen werden kann, sobald das finanzielle Endergebnis des
Konzertes vorliegt. Später hiess es, dass das Konzert mit einem der-
artigen Defizit geschlossen hat, dass weitere Zahlungen derzeit nicht
gemacht werden können.
Dies ist der Rechtsstandpunkt in dieser Frage. Etwas anderes
wäre vielleicht der Gefühlsstandpunkt und da ich mich von diesem sehr
häufig leiten lasse, so scheint es mir immerhin möglich, dass ich mich
bei entsprechender Veranlassung bereit finden werde, Ihren Wünschen in
dieser Angelegenheit Rechnung zu tragen.
In Ihrem Werten vom 19. ds. avisierten Sie in Angelegenheit
Monn eine ausführliche Antwort. Ich wäre Ihnen für dieselbe nun sehr
dankbar, denn ich muss endlich wissen, ob Sie bis Ende September mir
das Arrangement für Cello und Klavier zu den von Ihnen akzeptierten
Plattenpreis liefern können. Die Frage der Kontinuo- u. Orchesterausgabe
ist von der Frage der Ausgabe des Klavier-Arrangements vollkommen ge-
trennt zu behandeln, wie ich Ihnen vor vielen Wochen ausdrücklich

schrieb4, kann das vorgesehene Honorar von 200.– nur zur
Zahlung gelangen, wenn von unserer Seite eine Veröffentlichung
oder eine Benützung Ihrer Kontinuo-Bearbeitung erfolgt.
Schliesslich teile ich Ihnen mit, dass sich Ihre sechs Kla-
vierstücke
im Stich befinden und dass Sie in wenigen Tagen Kor-
rekturabzüge
5 derselben erhalten werden.
Mit herzlichen Grüßen Ihr ganz ergebener

W
Hochwohlgeboren
Sehr geehrter Herr Schönberg!
Soeben wieder für einige Zeit nach Wien zurückgekehrt, finde ich einige Briefe1 aus der letzten Zeit von Ihnen vor. Der buchhalterische Teil derselben wird nach Rückkehr unseres Buchhalters sofort erledigt werden und bitte ich Sie, sich diesbezüglich einige kurze Zeit zu gedulden. In der prinzipiellen Frage die Sie aufwerfen, dass Ihnen Gewinnanteile von Materialien oder sonstigen Verkäufen unbeschadet dessen gebühren, ob die betreffenden Zahlungen eingegangen sind oder nicht, bedaure ich, Ihren Standpunkt nicht teilen zu können. Wir können alle Anteile an Komponisten nur dann verrechnen, wenn tatsächlich die Eingänge erfolgt sind. Dieser Standpunkt ist übrigens ein derart korrekter und selbstverständlicher, dass Sie bei reiflicher Erwägung der Sache keinen Anstand nehmen können, ihn gutzuheissen.
Sehr erstaunt war ich, aus einigen Ihrer Schreiben zu entnehmen, dass Sie es aufs Entschiedenste ablehnen, eine zwischen uns klar getroffene Abmachung einzuhalten. Es handelt sich hier um die Hälfte Ihrer Wiener Reisespesen in der Gurrelieder-Angelegenheit2. Sie wissen ganz gut, dass Sie hauptsächlich deswegen nach Wien gebeten wurden, weil Ihre eigene Orchesterpartitur von Unklarhei ten, Fehlern3 u. dergl. wimmelte. Es wäre ohne Ihre persönliche Anwesenheit wahrscheinlich zur Aufführung überhaupt nicht gekommen. Unsere Abmachung in Berlin war ganz klar. Ich habe mich bereit erklärt, die Hälfte des bewussten Betrages zu bezahlen und nicht mehr; die andere Hälfte sollte entweder der Philharmonische Chor tragen oder Sie selbst. Ich habe beim Philh. Chor, das wird Ihnen Schreker und der Schriftführer, Herr Dr. Löwy bestätigen, wiederholt in energischster Weise interveniert, damit die Hälfte der Reisespesen übernommen werde. Ich wurde jedoch immer wieder vertröstet, dass eine Entschliessung diesbezgl. erst getroffen werden kann, sobald das finanzielle Endergebnis des Konzertes vorliegt. Später hiess es, dass das Konzert mit einem derartigen Defizit geschlossen hat, dass weitere Zahlungen derzeit nicht gemacht werden können.
Dies ist der Rechtsstandpunkt in dieser Frage. Etwas anderes wäre vielleicht der Gefühlsstandpunkt und da ich mich von diesem sehr häufig leiten lasse, so scheint es mir immerhin möglich, dass ich mich bei entsprechender Veranlassung bereit finden werde, Ihren Wünschen in dieser Angelegenheit Rechnung zu tragen.
In Ihrem Werten vom 19. ds. avisierten Sie in Angelegenheit Monn eine ausführliche Antwort. Ich wäre Ihnen für dieselbe nun sehr dankbar, denn ich muss endlich wissen, ob Sie bis Ende September mir das Arrangement für Cello und Klavier zu den von Ihnen akzeptierten Plattenpreis liefern können. Die Frage der Kontinuo- u. Orchesterausgabe ist von der Frage der Ausgabe des Klavier-Arrangements vollkommen getrennt zu behandeln, wie ich Ihnen vor vielen Wochen ausdrücklich schrieb4, kann das vorgesehene Honorar von 200.– nur zur Zahlung gelangen, wenn von unserer Seite eine Veröffentlichung oder eine Benützung Ihrer Kontinuo-Bearbeitung erfolgt.
Schliesslich teile ich Ihnen mit, dass sich Ihre sechs Klavierstücke im Stich befinden und dass Sie in wenigen Tagen Korrekturabzüge5 derselben erhalten werden.
Mit herzlichen Grüßen Ihr ganz ergebener
Hertzka

30. August 1913


The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection



Brief

Zitierhinweis:

Universal-Edition an Arnold Schönberg, 30. August 1913, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/letters/letter.17492.

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