W
Buchhaltung
Wohlgeboren
Euer Wohlgeboren!
Auf Ihre geschätzte Zuschrift vom 19. ds. beehren
wir uns Ihnen die auf die Abrechnungen bezüglichen Reklama-
tionen im Nachfolgenden zu beantworten:
1.) Auf Grund einer im Sommer 1914 geschlossenen Auf-
führungsabmachung
1 hat sich die Tonkunstgesellschaft in Amster-
dam
verpflichtet, uns für das Aufführungsmaterial der Gurre-
Lieder
M 1500.– bei Lieferung des Materials zu bezahlen. Wir
haben nun von der Firma Alsbach die die Vermittlung in dieser
Angelegenheit geführt hat und mit der wir in sehr reger Quartals-
verrechnung stehen, zu einer Zeit, als von der Lieferung des
Materiales noch keine Rede gewesen ist, einen Betrag in annähern-
der Höhe dieses Gurrelieder-Materialbetrages erhalten. Wir haben
diesen Betrag zunächst der Firma Alsbach gutgebracht gehabt, weil
eine Verrechnung desselben auf Gurrelieder-Konto insolange nicht
durchführbar erschien, als das Gurrelieder-Material nicht tat-
sächlich geliefert wurde. Als wir nun im Sommer dieses Jahres
die endgiltige Lieferung des Materiales veranlassen konnten, ist
der betreffende Betrag ordnungsgemäss dem Gurrelieder-Konto gut-

gebracht worden und gelangt auch Ende ds. Jahres auf Ihrem
werten Konto zur Verrechnung.
Diese buchhalterischen Verfügungen alterieren in
keiner Weise die mit Ihnen gepflogene Verrechnung, nachdem
an Sie auch dann keine Barzahlung geleistet worden wäre, wenn
das Material schon in der Rechnung vom 31. Dezember 1914 oder
30. Juni 1915 auf Ihrem Konto als Gutschrift erschienen wäre.
2. Was Ihre Tantièmenanteile an dem Kammersymphonie-
Material betrifft, so teilen wir Ihnen höfl. mit, dass wir nach
Italien ein Material der Kammersymphonie nicht geliefert haben.
Nach Kopenhagen wurde im vergangenen Jahre ein Material an den
Nordisk Musikforlag geliefert, dieses Material ist auch in der
Ihnen im Jahre 1914 erteilten Abrechnung enthalten. Sie erhiel-
ten damals verrechnet: 4 ganze Orchester-Materiale und 1 mal Orchester-
Stimmen, die sich auf die Städte Leipzig2, Berlin3, Haag, Kopen-
hagen
und Köln4 bezogen haben.
3. Was nun Ihre Reklamation bezüglich unseres englischen
Kataloges betrifft, so teilen wir Ihnen höfl. mit, dass sich die-
se Sache folgenderweise verhält: Wir verkaufen die Werke an
unsere ausländischen Alleinvertreter nach England und Amerika,
etc. auf Grundlage des deutschen Ladenpreises, fakturieren die
Waren in Mark und erhalten auch die Bezahlung von den Firmen
in Markwährung. Unsere ausländischen Vertreter lassen sich nun,
da sie ja die gesamten Transport- und hohe Zollspesen tragen, Kata-
loge mit einem entsprechenden Aufschlag drucken, wodurch sie
von ihren Kunden einen höheren Betrag erhalten, als den durch
blosse Umrechnung gewonnenen englischen oder amerikanischen Preis.

Dieser Vorgang ist ein allgemein üblicher, entzieht sich über-
dies unserer Ingerenz, weil die betreffenden auswärtigen Ver-
treter nicht in der Lage wären, die hohen Beschaffungsspesen
bei Beibehaltung des regulär umgerechneten Kurses zu tragen.
Nachdem wir, wie erwähnt, nur in Markwährung fakturieren und
in Markwährung bezahlt erhalten, so sind wir ganz ausserstande,
Ihnen Tantièmen von einem anderen Ladenpreise zu bezahlen, als
von dem Ladenpreis des Markkataloges.
Ganz besonders möchten wir auch noch darauf hinweisen,
dass unsere Generalvertreter gezwungen sind, den amerikanischen
Musikalienhändlern recht hohe Rabatte zu gewähren und dass auch
der amerikanische Musikalienhändler wieder seinen Klienten Rabatte
vom Ladenpreis zugesteht, der letzte Käufer also billiger kauft,
als der sogenannte Ladenpreis ist.
Sie werden in diesem Vorgang die Erklärung dafür finden,
dass der Preiszuschlag, der aber keinesfalls das Doppelte des
deutschen Preises
beträgt, sondern zka. 30–40 % mehr, in den
ausländischen Gebieten unerlässlich ist. So kosten z. B. Ihre
Klavierstücke op. 11: Deutscher Katalogpreis M 2.50, 3 ½ Schilling,
op. 19, 6 Klavierstücke: Deutscher Ladenpreis M 1.50, 2 Schilling,
etc. etc.
Wir hoffen Sie nun über diese Fragen vollkommen
zufriedenstellend aufgeklärt zu haben und zeichnen

W
Buchhaltung
Wohlgeboren
Euer Wohlgeboren!
Auf Ihre geschätzte Zuschrift vom 19. ds. beehren wir uns Ihnen die auf die Abrechnungen bezüglichen Reklamationen im Nachfolgenden zu beantworten:
1.) Auf Grund einer im Sommer 1914 geschlossenen Aufführungsabmachung1 hat sich die Tonkunstgesellschaft in Amsterdam verpflichtet, uns für das Aufführungsmaterial der Gurre-Lieder M 1500.– bei Lieferung des Materials zu bezahlen. Wir haben nun von der Firma Alsbach die die Vermittlung in dieser Angelegenheit geführt hat und mit der wir in sehr reger Quartalsverrechnung stehen, zu einer Zeit, als von der Lieferung des Materiales noch keine Rede gewesen ist, einen Betrag in annähernder Höhe dieses Gurrelieder-Materialbetrages erhalten. Wir haben diesen Betrag zunächst der Firma Alsbach gutgebracht gehabt, weil eine Verrechnung desselben auf Gurrelieder-Konto insolange nicht durchführbar erschien, als das Gurrelieder-Material nicht tatsächlich geliefert wurde. Als wir nun im Sommer dieses Jahres die endgiltige Lieferung des Materiales veranlassen konnten, ist der betreffende Betrag ordnungsgemäss dem Gurrelieder-Konto gutgebracht worden und gelangt auch Ende ds. Jahres auf Ihrem werten Konto zur Verrechnung.
Diese buchhalterischen Verfügungen alterieren in keiner Weise die mit Ihnen gepflogene Verrechnung, nachdem an Sie auch dann keine Barzahlung geleistet worden wäre, wenn das Material schon in der Rechnung vom 31. Dezember 1914 oder 30. Juni 1915 auf Ihrem Konto als Gutschrift erschienen wäre.
2. Was Ihre Tantièmenanteile an dem Kammersymphonie-Material betrifft, so teilen wir Ihnen höfl. mit, dass wir nach Italien ein Material der Kammersymphonie nicht geliefert haben. Nach Kopenhagen wurde im vergangenen Jahre ein Material an den Nordisk Musikforlag geliefert, dieses Material ist auch in der Ihnen im Jahre 1914 erteilten Abrechnung enthalten. Sie erhielten damals verrechnet: 4 ganze Orchester-Materiale und 1 mal Orchester-Stimmen, die sich auf die Städte Leipzig2, Berlin3, Haag, Kopenhagen und Köln4 bezogen haben.
3. Was nun Ihre Reklamation bezüglich unseres englischen Kataloges betrifft, so teilen wir Ihnen höfl. mit, dass sich diese Sache folgenderweise verhält: Wir verkaufen die Werke an unsere ausländischen Alleinvertreter nach England und Amerika, etc. auf Grundlage des deutschen Ladenpreises, fakturieren die Waren in Mark und erhalten auch die Bezahlung von den Firmen in Markwährung. Unsere ausländischen Vertreter lassen sich nun, da sie ja die gesamten Transport- und hohe Zollspesen tragen, Kataloge mit einem entsprechenden Aufschlag drucken, wodurch sie von ihren Kunden einen höheren Betrag erhalten, als den durch blosse Umrechnung gewonnenen englischen oder amerikanischen Preis. Dieser Vorgang ist ein allgemein üblicher, entzieht sich überdies unserer Ingerenz, weil die betreffenden auswärtigen Vertreter nicht in der Lage wären, die hohen Beschaffungsspesen bei Beibehaltung des regulär umgerechneten Kurses zu tragen. Nachdem wir, wie erwähnt, nur in Markwährung fakturieren und in Markwährung bezahlt erhalten, so sind wir ganz ausserstande, Ihnen Tantièmen von einem anderen Ladenpreise zu bezahlen, als von dem Ladenpreis des Markkataloges.
Ganz besonders möchten wir auch noch darauf hinweisen, dass unsere Generalvertreter gezwungen sind, den amerikanischen Musikalienhändlern recht hohe Rabatte zu gewähren und dass auch der amerikanische Musikalienhändler wieder seinen Klienten Rabatte vom Ladenpreis zugesteht, der letzte Käufer also billiger kauft, als der sogenannte Ladenpreis ist.
Sie werden in diesem Vorgang die Erklärung dafür finden, dass der Preiszuschlag, der aber keinesfalls das Doppelte des deutschen Preises beträgt, sondern zka. 30–40 % mehr, in den ausländischen Gebieten unerlässlich ist. So kosten z. B. Ihre Klavierstücke op. 11: Deutscher Katalogpreis M 2.50, 3 ½ Schilling, op. 19, 6 Klavierstücke: Deutscher Ladenpreis M 1.50, 2 Schilling, etc. etc.
Wir hoffen Sie nun über diese Fragen vollkommen zufriedenstellend aufgeklärt zu haben und zeichnen

25. Oktober 1915


The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection



Brief

Zitierhinweis:

Universal-Edition an Arnold Schönberg, 25. Oktober 1915, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/letters/letter.17581.

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