D/M/BO.
Herrn
Sehr verehrter lieber Meister Schönberg!
Ihre soeben in meine Hände gelangte Zu-
schrift
vom 15. Juli bedeutet für mich eine schwere Enttäu-
schung. Ich wage gar nicht Ihnen auf die mir bekanntge[ge]be[ne] -
nen Bedingungen ein Gegenanbot zu machen. Die Voraussetzun-
gen, von denen Sie in Ihren ganzen Berechnungen ausgehen,
sind leider ein Phantasieprodukt und Ihre Annahme, dass man
zusammen 100 Aufführungen der „Variationen“ und der Bach-
Bearbeitung
à 200 Mark Materialgebühr erreichen kann, beweist,
dass die tatsächlichen Verhältnisse Ihnen nicht gegenwärtig
sind. Nebenbei will ich nur erwähnen, dass die plötzliche Fi-
xierung von Brutto-Materialgebühren ohne jedwede Rücksicht
auf die Herstellungskosten der Materiale in eine Verrechnung,
die sich ja eigentlich nur auf die Tantiemen-Amortisierung be-
zieht, einen schweren Trugschluss bedeutet. Wir sind vollstän-
dig ausserstande, Ihnen das Verlagsrecht Ihrer Oper für 18.000 M
fix abzukaufen. Die Ihnen bekanntgegebenen Bedingungen waren
keineswegs nur der „Weg zur Einigung“ und alles, was ich tun
kann, ist, dass ich Ihnen in Punkt 2 eine Barprämie von M 3000.–
bei Vertragsabschluss, ferner am Tage bei Abschluss des 10. Büh-
nenaufführungsvertrages eine Nachzahlung von weiteren M 3000.–

und ausserdem eine Erhöhung der Prämiengutschrift auf Vor-
schusskonto (von M 3000.–) auf M 4000.– zugestehe, sodass
von uns unabhängig von den Ihnen in Punkt 1 zugesicherten
Verlagsanteilen eine Prämie von 10.000 Mark geleistet wird,
von denen sofort M 3000.– bar und M 4000.– auf Vorschuss-
konto
geleistet werden, während die anderen M 3000.– wie
erwähnt, bei Abschluss mit der 10. Bühne fällig werden.
Punkt 3 unseres Schreibens vom 12. Juli bleibt unverändert.
Ausdrücklich zugesichert wird Ihnen, dass Ihnen im Falle der
neuen Einigung sämtliche Bühnentantiemen bar ausbezahlt wer-
den. Ihre Ansicht, dass Sie trotz der Ihnen auf Ihr Gesamt-
konto geleisteten Vorschüsse berechtigt sind, die Bühnentan-
tiemen für die beiden dramatischen Werke separat zu verlan-
gen, können wir nicht teilen.
Auch ich wünsche sehnlichst Frieden zwischen
uns, es darf aber kein Diktatfrieden sein.
In Ihrem geschätzten Schreiben vom 12. Juli,
das ich schon gestern erhielt, führen Sie mir für den Fall
eines Prozesses nicht nur Ihre juristisch sondern auch mora-
lisch sehr starke Position und den grossen Widerhall, den
ein solcher Prozess in der Öffentlichkeit finden würde, vor
Augen. Ich weiss nun wirklich nicht, auf welchen Prozess Sie
anspielen, denn ich sehe überhaupt keine Möglichkeit für einen
Prozess. Wenn unverantwortliche „Fachmänner“ Sie über den Aus-
gang eines eventuellen Prozesses sehr beruhigt haben, dann

sollen diese Kiebitze, denen kein Spiel hoch genug ist, Ih-
nen gegenüber ruhig die Verantwortung für die Konsequenzen
eines solchen „Prozesses“ übernehmen u. z. eine Verantwortung,
die sich nicht allein auf die Prozesskosten beziehen dürf-
te. Aber wir wollen doch dieses Thema verlassen.
Niemand wird behaupten können, dass mein
nunmehriger Vorschlag, mit welchem ich Ihnen ausser der Ver-
lagstantieme, die Sie bisher bekommen haben, eine Prämie
von 10.000 Mark (also keinen rückzahlbaren Vorschuss) zahle,
Ihnen die gesamten Bühnentantiemen aller drei Werke freigebe
und Ihnen schliesslich noch ein sehr weitgehendes Entgegen-
kommen in der Tilgung des Gesamtvorschusses bewillige, ein
ungünstiger und unangemessener ist und die Universal Edition
würde, falls wir uns nun einigen und auch späterhin beisammen
bleiben, die grössten Anstrengungen machen, um auch hinsicht-
lich der Propaganda und der Absatzerhöhung Ihre Zufriedenheit
zu erlangen.
Die „verlagstechnischen Bedingungen“ dürften
kaum Schwierigkeiten bei der Abmachung hervorrufen. Sie basie-
ren auf das zwischen uns in Berlin stattgehabte Gespräch (Über-
lassung der hergestellten Partituren, Klavierauszüge und des

Uraufführungs-Materiales) gegen Bezahlung jener M 2500.–
die das Theater vertragsmässig zu zahlen hat. Die Bühnen-
vertriebsprovision müsste, nachdem Sie die Fixierung einer
Materialtantieme den Bühnen gegenüber nicht akzeptieren,
mit 20 %, im fremdsprachigen Ausland mit 25 % angenommen wer-
den. Wir haben sonst durchwegs diesen Satz und überdies auch
noch die Berechtigung, eine Materialtantieme geltend zu ma-
chen!
Das Bühnenvertriebsgeschäft ist ein schwieriges und
kostspieliges und eine 10 %ige Provision ist heute ein Ding
der Unmöglichkeit. – Ausserdem ist noch eine genaue Präzi-
sierung in der Tonfilm-Angelegenheit und der Verleger-Anteile
bei der G. d. T. notwendig.
In allen übrigen Dingen sehe ich augenblick-
lich keinerlei Abweichungen gegenüber den bisher üblichen Be-
stimmungen.
In der angenehmen Erwartung Ihrer hoffentlich
zustimmenden Rückäusserung, verbleibe ich mit herzlichen Grüßen Ihr warm ergebener

D/M/BO.
Herrn
Sehr verehrter lieber Meister Schönberg!
Ihre soeben in meine Hände gelangte Zuschrift vom 15. Juli bedeutet für mich eine schwere Enttäuschung. Ich wage gar nicht Ihnen auf die mir bekanntgegebe nen Bedingungen ein Gegenanbot zu machen. Die Voraussetzungen, von denen Sie in Ihren ganzen Berechnungen ausgehen, sind leider ein Phantasieprodukt und Ihre Annahme, dass man zusammen 100 Aufführungen der „Variationen“ und der Bach-Bearbeitung à 200 Mark Materialgebühr erreichen kann, beweist, dass die tatsächlichen Verhältnisse Ihnen nicht gegenwärtig sind. Nebenbei will ich nur erwähnen, dass die plötzliche Fixierung von Brutto-Materialgebühren ohne jedwede Rücksicht auf die Herstellungskosten der Materiale in eine Verrechnung, die sich ja eigentlich nur auf die Tantiemen-Amortisierung bezieht, einen schweren Trugschluss bedeutet. Wir sind vollständig ausserstande, Ihnen das Verlagsrecht Ihrer Oper für 18.000 M fix abzukaufen. Die Ihnen bekanntgegebenen Bedingungen waren keineswegs nur der „Weg zur Einigung“ und alles, was ich tun kann, ist, dass ich Ihnen in Punkt 2 eine Barprämie von M 3000.– bei Vertragsabschluss, ferner am Tage bei Abschluss des 10. Bühnenaufführungsvertrages eine Nachzahlung von weiteren M 3000.– und ausserdem eine Erhöhung der Prämiengutschrift auf Vorschusskonto (von M 3000.–) auf M 4000.– zugestehe, sodass von uns unabhängig von den Ihnen in Punkt 1 zugesicherten Verlagsanteilen eine Prämie von 10.000 Mark geleistet wird, von denen sofort M 3000.– bar und M 4000.– auf Vorschusskonto geleistet werden, während die anderen M 3000.– wie erwähnt, bei Abschluss mit der 10. Bühne fällig werden. Punkt 3 unseres Schreibens vom 12. Juli bleibt unverändert. Ausdrücklich zugesichert wird Ihnen, dass Ihnen im Falle der neuen Einigung sämtliche Bühnentantiemen bar ausbezahlt werden. Ihre Ansicht, dass Sie trotz der Ihnen auf Ihr Gesamtkonto geleisteten Vorschüsse berechtigt sind, die Bühnentantiemen für die beiden dramatischen Werke separat zu verlangen, können wir nicht teilen.
Auch ich wünsche sehnlichst Frieden zwischen uns, es darf aber kein Diktatfrieden sein.
In Ihrem geschätzten Schreiben vom 12. Juli, das ich schon gestern erhielt, führen Sie mir für den Fall eines Prozesses nicht nur Ihre juristisch sondern auch moralisch sehr starke Position und den grossen Widerhall, den ein solcher Prozess in der Öffentlichkeit finden würde, vor Augen. Ich weiss nun wirklich nicht, auf welchen Prozess Sie anspielen, denn ich sehe überhaupt keine Möglichkeit für einen Prozess. Wenn unverantwortliche „Fachmänner“ Sie über den Ausgang eines eventuellen Prozesses sehr beruhigt haben, dann sollen diese Kiebitze, denen kein Spiel hoch genug ist, Ihnen gegenüber ruhig die Verantwortung für die Konsequenzen eines solchen „Prozesses“ übernehmen u. z. eine Verantwortung, die sich nicht allein auf die Prozesskosten beziehen dürfte. Aber wir wollen doch dieses Thema verlassen.
Niemand wird behaupten können, dass mein nunmehriger Vorschlag, mit welchem ich Ihnen ausser der Verlagstantieme, die Sie bisher bekommen haben, eine Prämie von 10.000 Mark (also keinen rückzahlbaren Vorschuss) zahle, Ihnen die gesamten Bühnentantiemen aller drei Werke freigebe und Ihnen schliesslich noch ein sehr weitgehendes Entgegenkommen in der Tilgung des Gesamtvorschusses bewillige, ein ungünstiger und unangemessener ist und die Universal Edition würde, falls wir uns nun einigen und auch späterhin beisammen bleiben, die grössten Anstrengungen machen, um auch hinsichtlich der Propaganda und der Absatzerhöhung Ihre Zufriedenheit zu erlangen.
Die „verlagstechnischen Bedingungen“ dürften kaum Schwierigkeiten bei der Abmachung hervorrufen. Sie basieren auf das zwischen uns in Berlin stattgehabte Gespräch (Überlassung der hergestellten Partituren, Klavierauszüge und des Uraufführungs-Materiales) gegen Bezahlung jener M 2500.– die das Theater vertragsmässig zu zahlen hat. Die Bühnenvertriebsprovision müsste, nachdem Sie die Fixierung einer Materialtantieme den Bühnen gegenüber nicht akzeptieren, mit 20 %, im fremdsprachigen Ausland mit 25 % angenommen werden. Wir haben sonst durchwegs diesen Satz und überdies auch noch die Berechtigung, eine Materialtantieme geltend zu machen! Das Bühnenvertriebsgeschäft ist ein schwieriges und kostspieliges und eine 10 %ige Provision ist heute ein Ding der Unmöglichkeit. – Ausserdem ist noch eine genaue Präzisierung in der Tonfilm-Angelegenheit und der Verleger-Anteile bei der G. d. T. notwendig.
In allen übrigen Dingen sehe ich augenblicklich keinerlei Abweichungen gegenüber den bisher üblichen Bestimmungen.
In der angenehmen Erwartung Ihrer hoffentlich zustimmenden Rückäusserung, verbleibe ich mit herzlichen Grüßen Ihr warm ergebener
Emil Hertzka

16. Juli 1929


The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection


Brief

Zitierhinweis:

Universal-Edition an Arnold Schönberg, 16. Juli 1929, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/letters/letter.17609.

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