11.VII.1932
An das Direktorium der Universal Edition
Wien, I. Karlsplatz 6
Sie bieten mir ungefähr ein Zehntel dessen, was ich ge-
fordert habe. Davon vieles in unverbindlicher Form.
Noch vor fünf Jahren hätte ich Ihnen daraufhin wahr-
scheinlich ein „unannehmbar“ telegrafiert.
Halten Sie es nicht für Schwäche, wenn ich heu-
te einen liebenswürdigeren Weg wähle: es wäre das ein
schwerer Fehler.
Ich bekenne: ich habe den Willen zum Frieden.
Und: ich bin gerne bereit auch Ihren aufrichtigen Frie-
denswillen anzuerkennen.
Ein aufrichtiger Friede kann nur geschlossen werden, wenn
dem Geschädigten ein nennenswerter Teil seines Schadens
vergütet wird und wenn Bestimmungen, die sein Recht ver-
gewaltigt haben, aufgehoben, resp. zu seinem Schutz verän-
dert werden.
Was steht zwischen uns?
I. Dir. Herzka hat mich um mindestens 10.000 Dollar wider-
rechtlich geschädigt; zu Lasten der Verantwortung der Uni-
versal Edition
.
II. Dir. Herzka hat teils durch Schlauheit, teils durch
List, teils durch (sagen wir!) Hinterlist der UE gewisse
unberechtigte Vorteile in Verträgen zu verschaffen ge-
wusst, welche unerträglich, beleidigend und heute unhalt-
bar sind (Mangel einer Abmachung über die mechanischen
Rechte etc.!!!)
Ich habe die Noblesse bezeigt, Ihnen fast nur
Vorschläge zu machen, wo Sie keinen Barbetrag auszulegen
haben und nur in zwei fällen Baransprüche gegen Sie er-
hoben. Der erste ist minimal im Verhältnis zum Schaden.
Und der zweite (Eberle) ist es nicht nur auch, sondern
darüber hinaus habe ich Ihnen eine Prämie in Aussicht
gestellt und ich finde es recht amusisch von Ihrem Ver-
waltungsrat, dass er mich nötigt, Ihnen als Verhandlungs-
gegenstand das anzubieten, was sich als Geschenk für
beide Teile erfreulicher ausgewirkt hätte.
Also:
Ich bin bereit (wenn wir uns über alle Punk-
te auf Grund meiner Vorschläge geeinigt haben, Ihnen mei-
ne Oper „Von heute auf morgen“ in der Weise in Kommission
zu geben, dass ich Ihnen die Restauflage der Partitur1,
sowie des Klavierauszuges2 (beide im Lichtpausverfahren
gedruckt), ferner die gedruckten Textbücher3 und zwei korri-
gierte und gespielte Orchestermateriale4 in Kommission

übergebe (zu Vertrieb und Verkauf) wofür ich Sie mit 25 %
an den Einnahmen beteilige; Neubestellungen gehen auf
meinen alleinigen Auftrag zu meinen Lasten.
Sie hätten dann, wie bereits mitgeteilt etwa
2800 Sch+ etwa 1200 Mark (2400 Sch) d. i. also ungefähr
5400 Sch (d. i. 2700 Mark) zu bezahlen und erhielten dafür
die [V]erfügung und die Gewinnbeteiligung an einem Material,
das mich gekostet hat:
die ersten Stimmen cirka 20005 Schilling
die 2. 〃 [Stimmen][cirka] 1600 [Schilling] (800 Mark)
beides ohne Korrekturlesen
der definitive Klavierauszug
[cirka] 13506 Mark d. i. 〃〃 〃〃 [ohne][Korrekturlesen]
2700 Schilling
die Orchesterpartitur
900 Mark7 1800 [Schilling] 〃 〃 [ohne][Korrekturlesen]
wobei noch ein grosser
Teil von mir ge-
schrieben ist!!!
zusammen
etwa 8000 Schilling.
hiezu noch die Restauflage der Textbücher,
die mich 500 Mark gekostet haben.
Wesentlich billiger hätten Sie sich das gewiss
nicht verschaffen können; schon nicht wegen der von mir
geschriebenen Hälfte der Partitur und vor Allem der
Korrekturkosten.
Sie fahren also bei dieser Kompensation nicht
schlecht, das Sie ja besser als ich wissen müssen, dass
meine Werke sämtliche innerhalb einer gewissen Frist
eine nennenswerte Rente abwerfen.
Ich bin aber auch bereit gegen mässige Bedin-
gungen (eine Entschädigung für das Material und eine
Barsumme ausserdem als Honorarvorschuss[h], Ihnen die Oper
in Verlag zu geben.
NB: aber ohne eine Verpflichtung auf weitere
Werke: einen solchen Vertrag würde ich nie wieder
schliessen.
Ich habe Ihnen nun alles Äusserste an Ent-
gegenkommen bezeigt, dass hier denkbar ist: Im Prinzip.
Ich gestehe Ihnen, dass man über kleine! Verschiebungen!
in den genannten Zahlen reden könnte, dass ich in etwas
nachgebe, wenn Sie mir dagegen einen anderen Vorteil
bieten. Aber im Prinzip kann daran nichts geändert
werden und es hiesse die Einigungsmöglichkeit ver-
säumen
, wenn Sie an den beiden Prinzipien zu
rütteln versuchten:
Schadensgutmachung und
Gerechtigkeit.
Einigung ist nur so möglich, Einigung
nämlich; zu anderem aber habe ich keine Zeit; da könnte
ich die Korrespondenz nicht selbst führen.

Ich will Ihnen nun nur noch meine Vorschläge im richti-
gen Licht zeigen und kurz sagen, worin insbesondere Ihre
Gegenvorschläge auch prinzipiell indiskutabel sind.
Abgesehen vom Prestigegewinn eines Erfolges habe ich mei-
nen Schaden mit wenigstens 45000–50000 Mark wohlwollen-
derweise beziffert (an welche Summe ich mich in keiner
Weise binde!)
Meine Forderungen bestehen in [a]
a) Entschädigungen
u. zw.
NB die geforderten 600 $
sind Anteil, nicht Entschä-
digung
1. in Form von Gutschrift
(also nicht in Bar)
laut Punkt 3 m. Briefes

etwaweniger als 12.000 Mark
2. zum Teil in Bar, da Sie mit Eberle
ja in einem Verrechnungsverhältnis
stehen, laut Punkt 7


etwa 2700 Mark
Zusammen

kaum 15000 Mark
wenn Sie selbst die 600 Dollar dazu rechnen, so
sind es

175000 Mark
Wenn sie sich aber sagen, dass die 12.000 Mark die wider-
rechtlich auf Neue Alte Werke geschrieben wurden,
ebenso widerrechtlich durch die Erträgnisse der alten
Werke, die mir ja rückwirkend gut geschrieben werden
müssten (auf Grund des in meinen Händen befindlichen
Vertrages8) bereits zum Teil abgedeckt sind, so verringert
sich Ihre diesbezügliche Leistung, die ja ohnedies nur
in einer Papiergutschrift besteht um ein Wesent-
liches. Ihre Entschädigungsleistung bestünde also kaum
in einem höheren Wert, als dem der Barzahlung an
Eberle * , für welchen ich Ihnen nun noch bedeutende Rechte
einzuräumen bereit bin.
b) Gutmachungen im Sinne von Gerechtigkeit jener durch
Ausnützung der Notlage, oder meiner Noblesse oder meiner
Unvorsichtigkeit oder meiner Vertrauensseligkeit er-
zwungenen Gewaltverträge, die Herr Herzka zeitlebens
gerne geschlossen hat, die ich aber zum Teil mit guten
Gründen bestreiten werde; die nicht nur kränkend
sind, sondern beleidigend
; solche, wie man sie vielleicht
mit Anfängern zur Herabsetzung des Risikos zwar schliesst,
aber nicht sollte schliessen dürfen.
Ich habe hierüber in meinem vorigen Brief so-
viel gesagt, dass der Fachkenner mich verstehen muss, kann
also auf Weiteres hier verzichten.
Zu Ihren Vorschlägen: (bloss das Wichtigste)
ad 2) fehlt: Vorlage der Original-Belege.
ad 3 u. 4: in der Frage der Wiederöffnung des Kontos
Alte Werke kann ich nicht nachgeben; ebenso werden Sie
eine Form finden müssen, in der Sie zum Ausdruck bringen,
dass die Vorschüsse Neue Werke Garantien sind.

Ihre Antwort zu den Punkten 5 u. 6 ist mir peinlich,
weil sie nicht von dem Geist der Aufrichtigkeit ge-
leitet ist, der bei solchen Verhandlungen unerlässlich
ist, dessen Gegenteil aber nur zeitraubend wirkt, da es
dem geübten Geschäftskenner ja ein Leichtes ist, zu se-
hen, was ich übersehe. Tun Sie das also im Interesse ei-
nes guten Einvernehmens nicht wieder.
Ad 5) ich fordere hier die strikte Erklärung, dass ich
zu den mir bekanntgegebenen Bedingungen (welche sollten
denn das sein? da ich die Klischees zur Hälfte nach dem
Ursprungsvertrag (halber Reingewinn) mitbezahlt habe, so
stehen Ihnen hiefür keine höheren Ansprüche zu als mir.)
Bekanntlich aber erhält der Autor sonst sogar bei Übersetzungen
der Autor mehr als der Verleger!!!!!
ad 6) Ich gehe gegen diesen Paragraphen an, der Ihnen
„alle“ Rechte für alle Zeiten, Auflagen, zu Wasser und zu
Lande und in der Luft und ein Haus auf der Ringstrasse
und ich weiss nicht, was noch alles zugesteht und ver-
lange hier eine zeit- und rang-gemässe Einschränkung.
Beim Abschluss des Vertrages haben weder Herzka noch
ich auch nur geahnt, dass Platten, Radio und Fernsehen
bei ernster Musik je eine Rolle spielen könnten und
es ist ein ganz grober und unwürdiger Gewaltakt, [...]
solche unberechtigte Vorteile weiterauszunützen. Wenn
schon nicht zu Lebzeiten Herzkas, so muss die UE eben
jetzt auf derlei Unrecht verzichten, wenn ich mich
mit einer so geringen Barentschädigung begnügen sollte.
Wenn die UE aber irgendwelche unrechtmässige Abschlüs-
se auf diesem Gebiet gemacht haben sollte, so bitte ich
sie mir sofort mitzuteilen, denn ich muss nu[s]n auch ver-
langen, dass Sie mir versichern, dass in keinem weiteren
Fall, als dem mir bekanntgegebenen, meine künstlerischen
Rechte übertreten wurden.
Auch werden Sie sich rechtzei-
tig über meine Beteiligung [an] den Einnahmen zu melden haben.
Schade, dass Sie das nicht gleich getan haben: entweder
ein echtes, vollständiges Grossreinemachen, oder.…...
Alles andere ist sinnlos und Sie können das auch heute
nicht mehr durchhalten. Sie sehen: selbst Herzka konnte
das nicht und hat solche Fehler gemacht!!!!
Wenn Sie übrigens die Geschichte unserer Ver-
träge studieren (vielleicht schreibe ich einmal einen
Kommentar dazu: einen lustigen), so werden Sie finden, dass
auch Herzka sich oft genug auf „die bestehenden Verträge“
(tut sich was!) berufen hat und trotzdem manche erwürgen-
de Bestimmung wieder aufheben musste: somit können Sie
das also beruhigt auch tun. Und können sich dabei durch
andere Grossmächte entschuldigt fühlen: Wenn sogar
Frankreich....!
9
Nun eine ernste Bitte: Ich möchte nämlich spätestens heu-
te in acht Tagen über diese Sache nicht mehr selbst nach-
denken müssen, denn ich will den dritten Akt meiner Oper
so rasch als möglich (ich hoffe in drei Monaten) vollenden.
Ich stelle Ihnen keinen Termin. Bitte herzlichst: sehen
Sie das aber bloss als eine unverbindliche Liebenswür-
digkeit meinerseits an, der ich am 19. den Kopf für Wich-
tigeres wird frei haben müssen und sich dann nur mehr
nach diesen für ihn wichtigsten Forderungen richten kann.
11.VII.1932
An das Direktorium der Universal Edition
Wien, I. Karlsplatz 6
Sie bieten mir ungefähr ein Zehntel dessen, was ich gefordert habe. Davon vieles in unverbindlicher Form. Noch vor fünf Jahren hätte ich Ihnen daraufhin wahrscheinlich ein „unannehmbar“ telegrafiert.
Halten Sie es nicht für Schwäche, wenn ich heute einen liebenswürdigeren Weg wähle: es wäre das ein schwerer Fehler.
Ich bekenne: ich habe den Willen zum Frieden. Und: ich bin gerne bereit auch Ihren aufrichtigen Friedenswillen anzuerkennen.
Ein aufrichtiger Friede kann nur geschlossen werden, wenn dem Geschädigten ein nennenswerter Teil seines Schadens vergütet wird und wenn Bestimmungen, die sein Recht vergewaltigt haben, aufgehoben, resp. zu seinem Schutz verändert werden.
Was steht zwischen uns?
I. Dir. Herzka hat mich um mindestens 10.000 Dollar widerrechtlich geschädigt; zu Lasten der Verantwortung der Universal Edition.
II. Dir. Herzka hat teils durch Schlauheit, teils durch List, teils durch (sagen wir!) Hinterlist der UE gewisse unberechtigte Vorteile in Verträgen zu verschaffen gewusst, welche unerträglich, beleidigend und heute unhaltbar sind (Mangel einer Abmachung über die mechanischen Rechte etc.!!!)
Ich habe die Noblesse bezeigt, Ihnen fast nur Vorschläge zu machen, wo Sie keinen Barbetrag auszulegen haben und nur in zwei fällen Baransprüche gegen Sie erhoben. Der erste ist minimal im Verhältnis zum Schaden. Und der zweite (Eberle) ist es nicht nur auch, sondern darüber hinaus habe ich Ihnen eine Prämie in Aussicht gestellt und ich finde es recht amusisch von Ihrem Verwaltungsrat, dass er mich nötigt, Ihnen als Verhandlungsgegenstand das anzubieten, was sich als Geschenk für beide Teile erfreulicher ausgewirkt hätte.
Also:
Ich bin bereit (wenn wir uns über alle Punkte auf Grund meiner Vorschläge geeinigt haben, Ihnen meine Oper „Von heute auf morgen“ in der Weise in Kommission zu geben, dass ich Ihnen die Restauflage der Partitur1, sowie des Klavierauszuges2 (beide im Lichtpausverfahren gedruckt), ferner die gedruckten Textbücher3 und zwei korrigierte und gespielte Orchestermateriale4 in Kommission übergebe (zu Vertrieb und Verkauf) wofür ich Sie mit 25 % an den Einnahmen beteilige; Neubestellungen gehen auf meinen alleinigen Auftrag zu meinen Lasten.
Sie hätten dann, wie bereits mitgeteilt etwa 2800 Sch+ etwa 1200 Mark (2400 Sch) d. i. also ungefähr 5400 Sch (d. i. 2700 Mark) zu bezahlen und erhielten dafür die Verfügung und die Gewinnbeteiligung an einem Material, das mich gekostet hat:
die ersten Stimmen cirka 20005 Schilling
die 2. Stimmen cirka 1600 Schilling (800 Mark)
beides ohne Korrekturlesen
der definitive Klavierauszug
cirka 13506 Mark d. i. ohne Korrekturlesen
2700 Schilling
die Orchesterpartitur
900 Mark7 1800 Schilling ohne Korrekturlesen
wobei noch ein grosser
Teil von mir ge
schrieben ist!!!
zusammen
etwa 8000 Schilling.
hiezu noch die Restauflage der Textbücher, die mich 500 Mark gekostet haben.
Wesentlich billiger hätten Sie sich das gewiss nicht verschaffen können; schon nicht wegen der von mir geschriebenen Hälfte der Partitur und vor Allem der Korrekturkosten.
Sie fahren also bei dieser Kompensation nicht schlecht, das Sie ja besser als ich wissen müssen, dass meine Werke sämtliche innerhalb einer gewissen Frist eine nennenswerte Rente abwerfen.
Ich bin aber auch bereit gegen mässige Bedingungen (eine Entschädigung für das Material und eine Barsumme ausserdem als Honorarvorschuss, Ihnen die Oper in Verlag zu geben.
NB: aber ohne eine Verpflichtung auf weitere Werke: einen solchen Vertrag würde ich nie wieder schliessen.
Ich habe Ihnen nun alles Äusserste an Entgegenkommen bezeigt, dass hier denkbar ist: Im Prinzip. Ich gestehe Ihnen, dass man über kleine! Verschiebungen! in den genannten Zahlen reden könnte, dass ich in etwas nachgebe, wenn Sie mir dagegen einen anderen Vorteil bieten. Aber im Prinzip kann daran nichts geändert werden und es hiesse die Einigungsmöglichkeit versäumen, wenn Sie an den beiden Prinzipien zu rütteln versuchten:
Schadensgutmachung und Gerechtigkeit.
Einigung ist nur so möglich, Einigung nämlich; zu anderem aber habe ich keine Zeit; da könnte ich die Korrespondenz nicht selbst führen.
Ich will Ihnen nun nur noch meine Vorschläge im richtigen Licht zeigen und kurz sagen, worin insbesondere Ihre Gegenvorschläge auch prinzipiell indiskutabel sind.
Abgesehen vom Prestigegewinn eines Erfolges habe ich meinen Schaden mit wenigstens 45000–50000 Mark wohlwollenderweise beziffert (an welche Summe ich mich in keiner Weise binde!)
Meine Forderungen bestehen in
a) Entschädigungen
u. zw.
NB die geforderten 600 $
sind Anteil, nicht Entschä
digung
1. in Form von Gutschrift
(also nicht in Bar)
laut Punkt 3 m. Briefes

weniger als 12.000 Mark
2. zum Teil in Bar, da Sie mit Eberle
ja in einem Verrechnungsverhältnis
stehen, laut Punkt 7


etwa 2700 Mark
Zusammen

kaum 15000 Mark
wenn Sie selbst die 600 Dollar dazu rechnen, so
sind es

17500 Mark
Wenn sie sich aber sagen, dass die 12.000 Mark die widerrechtlich auf Alte Werke geschrieben wurden, ebenso widerrechtlich durch die Erträgnisse der alten Werke, die mir ja rückwirkend gut geschrieben werden müssten (auf Grund des in meinen Händen befindlichen Vertrages8) bereits zum Teil abgedeckt sind, so verringert sich Ihre diesbezügliche Leistung, die ja ohnedies nur in einer Papiergutschrift besteht um ein Wesentliches. Ihre Entschädigungsleistung bestünde also kaum in einem höheren Wert, als dem der Barzahlung an Eberle , für welchen ich Ihnen nun noch bedeutende Rechte einzuräumen bereit bin.
b) Gutmachungen im Sinne von Gerechtigkeit jener durch Ausnützung der Notlage, oder meiner Noblesse oder meiner Unvorsichtigkeit oder meiner Vertrauensseligkeit erzwungenen Gewaltverträge, die Herr Herzka zeitlebens gerne geschlossen hat, die ich aber zum Teil mit guten Gründen bestreiten werde; die nicht nur kränkend sind, sondern beleidigend; solche, wie man sie vielleicht mit Anfängern zur Herabsetzung des Risikos zwar schliesst, aber nicht sollte schliessen dürfen.
Ich habe hierüber in meinem vorigen Brief soviel gesagt, dass der Fachkenner mich verstehen muss, kann also auf Weiteres hier verzichten.
Zu Ihren Vorschlägen: (bloss das Wichtigste)
ad 2) fehlt: Vorlage der Original-Belege.
ad 3 u. 4: in der Frage der Wiederöffnung des Kontos Alte Werke kann ich nicht nachgeben; ebenso werden Sie eine Form finden müssen, in der Sie zum Ausdruck bringen, dass die Vorschüsse Neue Werke Garantien sind.
Ihre Antwort zu den Punkten 5 u. 6 ist mir peinlich, weil sie nicht von dem Geist der Aufrichtigkeit geleitet ist, der bei solchen Verhandlungen unerlässlich ist, dessen Gegenteil aber nur zeitraubend wirkt, da es dem geübten Geschäftskenner ja ein Leichtes ist, zu sehen, was ich übersehe. Tun Sie das also im Interesse eines guten Einvernehmens nicht wieder.
Ad 5) ich fordere hier die strikte Erklärung, dass ich zu den mir bekanntgegebenen Bedingungen (welche sollten denn das sein? da ich die Klischees zur Hälfte nach dem Ursprungsvertrag (halber Reingewinn) mitbezahlt habe, so stehen Ihnen hiefür keine höheren Ansprüche zu als mir.) Bekanntlich aber erhält der Autor sonst sogar bei Übersetzungen mehr als der Verleger!!!!!
ad 6) Ich gehe gegen diesen Paragraphen an, der Ihnen „alle“ Rechte für alle Zeiten, Auflagen, zu Wasser und zu Lande und in der Luft und ein Haus auf der Ringstrasse und ich weiss nicht, was noch alles zugesteht und verlange hier eine zeit- und rang-gemässe Einschränkung. Beim Abschluss des Vertrages haben weder Herzka noch ich auch nur geahnt, dass Platten, Radio und Fernsehen bei ernster Musik je eine Rolle spielen könnten und es ist ein ganz grober und unwürdiger Gewaltakt, solche unberechtigte Vorteile weiterauszunützen. Wenn schon nicht zu Lebzeiten Herzkas, so muss die UE eben jetzt auf derlei Unrecht verzichten, wenn ich mich mit einer so geringen Barentschädigung begnügen sollte.
Wenn die UE aber irgendwelche unrechtmässige Abschlüsse auf diesem Gebiet gemacht haben sollte, so bitte ich sie mir sofort mitzuteilen, denn ich muss nun auch verlangen, dass Sie mir versichern, dass in keinem weiterenFall, als dem mir bekanntgegebenen, meine künstlerischenRechte übertreten wurden. Auch werden Sie sich rechtzeitig über meine Beteiligung an den Einnahmen zu melden haben. Schade, dass Sie das nicht gleich getan haben: entweder ein echtes, vollständiges Grossreinemachen, oder.…... Alles andere ist sinnlos und Sie können das auch heute nicht mehr durchhalten. Sie sehen: selbst Herzka konnte das nicht und hat solche Fehler gemacht!!!!
Wenn Sie übrigens die Geschichte unserer Verträge studieren (vielleicht schreibe ich einmal einen Kommentar dazu: einen lustigen), so werden Sie finden, dass auch Herzka sich oft genug auf „die bestehenden Verträge“ (tut sich was!) berufen hat und trotzdem manche erwürgende Bestimmung wieder aufheben musste: somit können Sie das also beruhigt auch tun. Und können sich dabei durch andere Grossmächte entschuldigt fühlen: Wenn sogar Frankreich....!9
Nun eine ernste Bitte: Ich möchte nämlich spätestens heute in acht Tagen über diese Sache nicht mehr selbst nachdenken müssen, denn ich will den dritten Akt meiner Oper so rasch als möglich (ich hoffe in drei Monaten) vollenden. Ich stelle Ihnen keinen Termin. Bitte herzlichst: sehen Sie das aber bloss als eine unverbindliche Liebenswürdigkeit meinerseits an, der ich am 19. den Kopf für Wichtigeres wird frei haben müssen und sich dann nur mehr nach diesen für ihn wichtigsten Forderungen richten kann.

11. Juli 1932


The Library of Congress
Washington, D. C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection



Brief, Kopie

Zitierhinweis:

Arnold Schönberg an Universal-Edition, 11. Juli 1932, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/letters/letter.2254.

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