Arnold Schönberg an Erwin Stein
1. Juli 1932
1.VII.1932
Lieber Herr Stein, lassen Sie mich Ihnen zunächst rasch
für Ihren Brief danken und dann gleich zum Hauptgegen-
stand dieses Briefes übergehen: die Möglichkeit einer
gütlichen Einigung zwischen der UE und mir herbeizuführen.
für Ihren Brief danken und dann gleich zum Hauptgegen-
stand dieses Briefes übergehen: die Möglichkeit einer
gütlichen Einigung zwischen der UE und mir herbeizuführen.
Es sind hier vor Allem zwei Punkte, die ich hervorheben
muss:
muss:
I. Sie reagieren gar nicht auf meinen Vorwurf, dass die UE,
resp. Herzka, sich nicht nur an meinem Amerikanischen Erst-
aufführungsrecht, sondern auch an meinem Grammophonplatten
recht vergriffen hat. Die ganzen Gurrelieder erfordern
wenigstens circa 18 Platten1 (2-seitig je 4 Minuten) wo-
für ich, wenn ich es dirigiert hätte gering 1000 Mark pro
Platte bekommen hätte. Rechnen Sie hiezu den
Schaden durch Verlust des Dirigentengastspieles, den ich
mit (ein Engagement unter zehn Konzerte a 1000 $ hätte
ich nicht angenommen) nach Abzug aller Selbstkosten mit
wenigstens 6–7000 Dollar beziffere, so kommen wir auf eine
Schadenssumme von etwa 45–50.000 Mark: Herr Herzka war eben
stets grosszügig auf Kosten anderer!
resp. Herzka, sich nicht nur an meinem Amerikanischen Erst-
aufführungsrecht, sondern auch an meinem Grammophonplatten
recht vergriffen hat. Die ganzen Gurrelieder erfordern
wenigstens circa 18 Platten1 (2-seitig je 4 Minuten) wo-
für ich, wenn ich es dirigiert hätte gering 1000 Mark pro
Platte bekommen hätte. Rechnen Sie hiezu den
Schaden durch Verlust des Dirigentengastspieles, den ich
mit (ein Engagement unter zehn Konzerte a 1000 $ hätte
ich nicht angenommen) nach Abzug aller Selbstkosten mit
wenigstens 6–7000 Dollar beziffere, so kommen wir auf eine
Schadenssumme von etwa 45–50.000 Mark: Herr Herzka war eben
stets grosszügig auf Kosten anderer!
II. Was die Methode anbelangt, Herrn Herzka
als einen leicht-
fertigen Schwärmer hinzustellen, der einem schlauen Kom-
ponisten ein unbedachtes Versprechen gibt, so glaube ich
nicht, dass Herzka mit einer solchen seinen wahren Fähig-
keiten herabsetzenden Legendenbildung einverstanden wäre.
Was sie mir darüber schreiben ist sehr stimmungsvoll, aber
entschuldigen Sie, dass ich ohne viel Umstände mit der
Türe ins Haus falle: So war es nicht, sondern
Herzka hat mir diese Zusage in Leipzig gegeben zur Zeit der dor-
tigen Gurrelieder-Aufführung2 als Kompensa-
tion für (ich hoffe sogar, dass sich das auch noch
im Briefwechsel feststellen lassen wird) entweder ein
Pönale, das er mir nicht zahlen wollte (vertraglich zuge-
sichert!) oder als Ersatz für meine Reisekosten als ich
zur Uraufführung3 nach Wien gerufen wurde, Fehlerkorrigie-
ren helfen, und Herzka sich weigerte mir diese Ausgaben
zu ersetzen. Ich glaube für eines von beiden. Wer aber
Herzka gut gekannt hat, wird eher annehmen, dass es für
beides war und dass ich vielleicht noch etwas Drittes
dafür habe hergeben müssen. Ich hoffe, dass sich nennens-
werte Teile dieser Umstände werden erweisen lassen. Aber
ich halte das für gänzlich unwesentlich.
Denn es wäre doch zu drollig, wenn ausgerechnet ein Herz-
ka sich auf ein unbedacht einem Komponisten gegebenes Verspre-
chen berufen sollte, wo doch das gesamte Verlagswesen auf
den unbedacht gegebenen Versprechen beruht, welche die Kom-
ponisten dem Herrn Herzka gegeben haben. Und wenn auch
Herzka niemals einen Vertrag eingehalten
hat: wir wahrhaft unbedachte Komponisten mussten sie
halten und darum wird auch dieser
Vertrag gehalten werden müssen!
fertigen Schwärmer hinzustellen, der einem schlauen Kom-
ponisten ein unbedachtes Versprechen gibt, so glaube ich
nicht, dass Herzka mit einer solchen seinen wahren Fähig-
keiten herabsetzenden Legendenbildung einverstanden wäre.
Was sie mir darüber schreiben ist sehr stimmungsvoll, aber
entschuldigen Sie, dass ich ohne viel Umstände mit der
Türe ins Haus falle: So war es nicht, sondern
Herzka hat mir diese Zusage in Leipzig gegeben zur Zeit der dor-
tigen Gurrelieder-Aufführung2 als Kompensa-
tion für (ich hoffe sogar, dass sich das auch noch
im Briefwechsel feststellen lassen wird) entweder ein
Pönale, das er mir nicht zahlen wollte (vertraglich zuge-
sichert!) oder als Ersatz für meine Reisekosten als ich
zur Uraufführung3 nach Wien gerufen wurde, Fehlerkorrigie-
ren helfen, und Herzka sich weigerte mir diese Ausgaben
zu ersetzen. Ich glaube für eines von beiden. Wer aber
Herzka gut gekannt hat, wird eher annehmen, dass es für
beides war und dass ich vielleicht noch etwas Drittes
dafür habe hergeben müssen. Ich hoffe, dass sich nennens-
werte Teile dieser Umstände werden erweisen lassen. Aber
ich halte das für gänzlich unwesentlich.
Denn es wäre doch zu drollig, wenn ausgerechnet ein Herz-
ka sich auf ein unbedacht einem Komponisten gegebenes Verspre-
chen berufen sollte, wo doch das gesamte Verlagswesen auf
den unbedacht gegebenen Versprechen beruht, welche die Kom-
ponisten dem Herrn Herzka gegeben haben. Und wenn auch
Herzka niemals einen Vertrag eingehalten
hat: wir wahrhaft unbedachte Komponisten mussten sie
halten und darum wird auch dieser
Vertrag gehalten werden müssen!
Ich halte auch das Folgende für nebensächlich, wenn auch
charakteristisch und das wahre Verhältnis bezeugend:
Wird irgendjemand es für glaubwürdig halten, dass Herzka
sich mit mir 5–6 Stunden hätte raufen müssen, damit ich
ihm eine Beteiligung von 2 Fünfteln an der Summe zuge-
stehe, die mir Warburg für mein Erstaufführungsrecht hät-
te bezahlen müssen4 – wird irgend jemand glauben, dass
Herzka, wenn er mir ein nur unverbindliches Versprechen
gegeben hätte, dieses nicht eben damals schon zurückge-
nommen hätte und nicht mit mir verhandelt hätte? Wie war
das denn? Kreditanstaltsdirektor Dr. Hammerschlag, telefonier-
te mir, dass Warburg durch Bodanzki in seinem Haus eine
Privataufführung der G-L veranstalten wollte. Ich wollte
zuerst nichts davon wissen. Erzählte es Herzka, der mir zu-
redete, für mein Recht eine Entsc[h]ädigung zu verlangen: mit
Rücksicht auf den zu befürchtenden Eintritt Amerikas in
den Krieg. Ich liess mich überreden und verla[n]gte, da ich
mir von der amerikanischen Erstaufführung viel versprochen
hatte, 5000 Dollar. Als Herzka diese ihm phantastisch vor-
kommende Summe hörte, wurde er leichenblass
(das sehe ich noch jetzt vor mir und verlagte die Häl-
fte als Anteil der UE und da er stets verstand kunstvol-
le Kravatten zu binden, erreichte er, dass wir einen Ver-
trag schlossen: er 2000, ich 3000 Dollar.
charakteristisch und das wahre Verhältnis bezeugend:
Wird irgendjemand es für glaubwürdig halten, dass Herzka
sich mit mir 5–6 Stunden hätte raufen müssen, damit ich
ihm eine Beteiligung von 2 Fünfteln an der Summe zuge-
stehe, die mir Warburg für mein Erstaufführungsrecht hät-
te bezahlen müssen4 – wird irgend jemand glauben, dass
Herzka, wenn er mir ein nur unverbindliches Versprechen
gegeben hätte, dieses nicht eben damals schon zurückge-
nommen hätte und nicht mit mir verhandelt hätte? Wie war
das denn? Kreditanstaltsdirektor Dr. Hammerschlag, telefonier-
te mir, dass Warburg durch Bodanzki in seinem Haus eine
Privataufführung der G-L veranstalten wollte. Ich wollte
zuerst nichts davon wissen. Erzählte es Herzka, der mir zu-
redete, für mein Recht eine Entsc[h]ädigung zu verlangen: mit
Rücksicht auf den zu befürchtenden Eintritt Amerikas in
den Krieg. Ich liess mich überreden und verla[n]gte, da ich
mir von der amerikanischen Erstaufführung viel versprochen
hatte, 5000 Dollar. Als Herzka diese ihm phantastisch vor-
kommende Summe hörte, wurde er leichenblass
(das sehe ich noch jetzt vor mir und verlagte die Häl-
fte als Anteil der UE und da er stets verstand kunstvol-
le Kravatten zu binden, erreichte er, dass wir einen Ver-
trag schlossen: er 2000, ich 3000 Dollar.
War das nun also ein leichtfertig gegebenes Versprechen?
Ich bin überzeugt, dass das nebensächlich ist: ich habe
ihm zwanzig Jahre Vertragstreue halten müssen, trotz
vieler leichtfertig und unbedacht gegebener Versprechen
und trotzdem sich die Umstände des öfteren wesentlich ge-
ändert hatten: als man mir nämlich wirkliche Honorare
anbot und nicht „Vorschüsse“.
ihm zwanzig Jahre Vertragstreue halten müssen, trotz
vieler leichtfertig und unbedacht gegebener Versprechen
und trotzdem sich die Umstände des öfteren wesentlich ge-
ändert hatten: als man mir nämlich wirkliche Honorare
anbot und nicht „Vorschüsse“.
III. wie stellen Sie sich vor, dass eine[n] ganz gewöhnliche
Verg[e]waltigung, wie diese juristisch haltbar sein soll?
Wie wenn ich den Gegenbeweis (z. B.) dafür antreten könn-
te, dass es unter erträglichen Bedingungen gar nicht un-
möglich gewesen wäre mit mir zu einer über eine
eventuelle Abtretung meiner Rechte zu gelangen: Pardon
bitte, ich will damit keineswegs sagen oder an-
deuten, als ob ich eine solche Absicht gehabt hätte, son-
dern ich sage das nur sowie Herzka gerne sagte: „als ob“.
Es kann doch kein Zweifel sein, dass ich mindestens zu
befragen war. Ja, aber nicht nur nicht befragt, nicht ein-
mal verständigt hat man mich!
Verg[e]waltigung, wie diese juristisch haltbar sein soll?
Wie wenn ich den Gegenbeweis (z. B.) dafür antreten könn-
te, dass es unter erträglichen Bedingungen gar nicht un-
möglich gewesen wäre mit mir zu einer über eine
eventuelle Abtretung meiner Rechte zu gelangen: Pardon
bitte, ich will damit keineswegs sagen oder an-
deuten, als ob ich eine solche Absicht gehabt hätte, son-
dern ich sage das nur sowie Herzka gerne sagte: „als ob“.
Es kann doch kein Zweifel sein, dass ich mindestens zu
befragen war. Ja, aber nicht nur nicht befragt, nicht ein-
mal verständigt hat man mich!
Ich bedaure sehr, dass Herzka seinen Nachfolgern nicht
nur eine prekäre Lage der Universal Edition, sondern auch
solche Geschäfte, wie dieses hinterlassen hat. Und da ich
den guten Willen Frl Rothes, Dr. Kallmus und Herrn Win-
ters zu fühlen glaube und der UE nicht die Zahlung einer
für sie in Ihrer heutigen Situation peinlich hohen Bar-
summe auferlegen will (weil ich fürchte, das auch ich da-
durch Schaden nehmen könnte), so will ich Ihnen einen Vor-
schlag machen für einen akzeptierbaren Frieden.
nur eine prekäre Lage der Universal Edition, sondern auch
solche Geschäfte, wie dieses hinterlassen hat. Und da ich
den guten Willen Frl Rothes, Dr. Kallmus und Herrn Win-
ters zu fühlen glaube und der UE nicht die Zahlung einer
für sie in Ihrer heutigen Situation peinlich hohen Bar-
summe auferlegen will (weil ich fürchte, das auch ich da-
durch Schaden nehmen könnte), so will ich Ihnen einen Vor-
schlag machen für einen akzeptierbaren Frieden.
Aber vorher muss ich noch einen Punkt erledigen:
Als mein Vertrag5 abgelaufen war, hat Herzka 1923 die Hälfte
des Schuldsaldos „Neue Werke“ auf „Alte Werke“ zur Ab-
deckung aus deren Erträgnissen übertragen6. Sie erinnern
sich, dass ich dagegen immer protestiert habe.
Als mein Vertrag5 abgelaufen war, hat Herzka 1923 die Hälfte
des Schuldsaldos „Neue Werke“ auf „Alte Werke“ zur Ab-
deckung aus deren Erträgnissen übertragen6. Sie erinnern
sich, dass ich dagegen immer protestiert habe.
Ich habe mich in der Zwischenzeit genau an den Vorgang
erinnert, wie der Punkt in den Vertrag hineingekommen
ist, auf Grund dessen Herzka diesen Vertragsbruch ver-
übte. Aber ich will gegen Herzka nicht unnötigerweise mehr
sagen, als zur Verteidigung meiner Rechte erforderlich
ist. Lassen Sie mich deshalb davon schweigen, wenn es
möglich ist. Nur soviel: 1923 bat mich Hertzka auf
wirklich rührende Weise, meinen Vertrag zu erneuern.
Nach langen „Ermüdungsgefechten“ über die Bedingungen
brachte er mich dazu, seinen Antrag anzunehmen, wonach er
mir ein Drittel (1/3, ja wirklich 33 1/3 %) der Summe
jährlich bezahlte, für welche ich anderweitige Anträge
hatte, die ich ihm schriftlich nachwies! Aber: ich hatte
diese Summe als Garantien verlangt, die
nur aus den Erträgnissen der von mir hiefür zu liefern-
den Werke getilgt werden sollten.
erinnert, wie der Punkt in den Vertrag hineingekommen
ist, auf Grund dessen Herzka diesen Vertragsbruch ver-
übte. Aber ich will gegen Herzka nicht unnötigerweise mehr
sagen, als zur Verteidigung meiner Rechte erforderlich
ist. Lassen Sie mich deshalb davon schweigen, wenn es
möglich ist. Nur soviel: 1923 bat mich Hertzka auf
wirklich rührende Weise, meinen Vertrag zu erneuern.
Nach langen „Ermüdungsgefechten“ über die Bedingungen
brachte er mich dazu, seinen Antrag anzunehmen, wonach er
mir ein Drittel (1/3, ja wirklich 33 1/3 %) der Summe
jährlich bezahlte, für welche ich anderweitige Anträge
hatte, die ich ihm schriftlich nachwies! Aber: ich hatte
diese Summe als Garantien verlangt, die
nur aus den Erträgnissen der von mir hiefür zu liefern-
den Werke getilgt werden sollten.
Der Passus nun auf den Herzka sich beruft,
ist in dem mir
vorliegenden Exemplar ein Gallimathias.
vorliegenden Exemplar ein Gallimathias.
Lassen Sie mich über den Rest, mit Schweigen hinweggehen!
Ich muss Ihnen sagen, dass ich jetzt, wo jemand meine gan-
zen Angelegenheiten bearbeiten wird, unbedingt diese Sa-
che angegangen hätte. Das musste ich vorausschicken und
lassen Sie mich nun also Ihnen meine Vorschläge7 machen,
wie wir dazu gelangen können, die Sache zu begraben und
einen anständigen Frieden zu schliessen.
zen Angelegenheiten bearbeiten wird, unbedingt diese Sa-
che angegangen hätte. Das musste ich vorausschicken und
lassen Sie mich nun also Ihnen meine Vorschläge7 machen,
wie wir dazu gelangen können, die Sache zu begraben und
einen anständigen Frieden zu schliessen.
1. Für die amerikanischen Aufführungen der
Gurrelieder, von
denen Sie mir bis jetzt Mitteilung gemacht haben, nämlich:
denen Sie mir bis jetzt Mitteilung gemacht haben, nämlich:
2. Ich erhalte von Ihnen eine ordnungsmässige Abrechnung
über die Eingänge aus den Plattenaufnahmen der Gurrelie-
der unter Vorlage der Belege. Von den ordnungsmässig nach-
gewiesenen Einnahmen erhalte ich einen Anteil von 50 %.
über die Eingänge aus den Plattenaufnahmen der Gurrelie-
der unter Vorlage der Belege. Von den ordnungsmässig nach-
gewiesenen Einnahmen erhalte ich einen Anteil von 50 %.
Hiebei erinnere ich an das mir entgangene Di-
rigentenhonorar bei den Plattenaufnahmen, sowie an den
Umstand, dass die Beteiligung von 50:50 gemessen an den
andern Ammresätzen für Sie ausserordentlich günstig ist.
rigentenhonorar bei den Plattenaufnahmen, sowie an den
Umstand, dass die Beteiligung von 50:50 gemessen an den
andern Ammresätzen für Sie ausserordentlich günstig ist.
3. Der vom Konto „Neue Werke“ auf das Konto „Alte Werke“
übertragene halbe Vorschuss wird gestrichen.
übertragene halbe Vorschuss wird gestrichen.
Ich betrachte dies als Entschädigung für mei-
nen Gewinnentgang als Dirigent in amerikanischen Konzer-
ten, sowie bei den Plattenaufnahmen.
nen Gewinnentgang als Dirigent in amerikanischen Konzer-
ten, sowie bei den Plattenaufnahmen.
4. Die andere Hälfte des Vorschusses auf Konto „Neue Werke“
ist daselbst von nun an nur mehr durch die Hälfte
der Einnahmen aus diesen neuen Werken, für welche ich
sie als Garantien verlangt hatte, zu tilgen.
ist daselbst von nun an nur mehr durch die Hälfte
der Einnahmen aus diesen neuen Werken, für welche ich
sie als Garantien verlangt hatte, zu tilgen.
Ich betone, dass das der Sinn meiner Verhand-
lungen mit Herzka war, den der Vertrag entstellt wieder-
giebt.
lungen mit Herzka war, den der Vertrag entstellt wieder-
giebt.
5. Sie geben mir die Übersetzungsrechte der Harmonielehre
zu meiner Verfügung freien Verfügung, wogegen ich mich
bereit erkläre, wie es dem Ursprungsvertrag10 entspricht,
dass der Gewinn im Verhältnis von 50:50 geteilt werde.
zu meiner Verfügung freien Verfügung, wogegen ich mich
bereit erkläre, wie es dem Ursprungsvertrag10 entspricht,
dass der Gewinn im Verhältnis von 50:50 geteilt werde.
zu vereiteln verstanden hat, wodurch mir ungeheurer
Schaden erwachsen ist: künstlerisch und materiell!!
Schaden erwachsen ist: künstlerisch und materiell!!
6. Jede Vervielfältigung oder Bearbeitung meiner [Werke], die
in anderer Weise als durch den Druck (wie es im Geist
des Originalvertrages begrü[n]det ist) erfolgt, bedarf mei-
ner ausdrücklic[h]en Zustimmung; die Tonfilmrechte stehen
mir ja ohnedies zu. Bezüglich der Erträgnisse an Platten
bin ich für meine sämtlichen bei Ihnen verlegten Werke
mit fünfzig (50 %) Prozent beteiligt.
in anderer Weise als durch den Druck (wie es im Geist
des Originalvertrages begrü[n]det ist) erfolgt, bedarf mei-
ner ausdrücklic[h]en Zustimmung; die Tonfilmrechte stehen
mir ja ohnedies zu. Bezüglich der Erträgnisse an Platten
bin ich für meine sämtlichen bei Ihnen verlegten Werke
mit fünfzig (50 %) Prozent beteiligt.
7. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, habe ich einen sehr
unangenehmen Prozess15 mit Waldheim Eberle wegen des [D]
Druckes meiner Oper „Von heute auf morgen“ führen
müssen und bin zur Zahlung von 2421 Sch 65 Gr nebst 5 %
Zinsen seit dem 1.XI 1928 verurteilt worden. Hiezu
treten noch die Kosten dieses Prozesses, die etwa 1200
Mark betragen, werden und von welchen ich selbst schon
ein paar hundert Mark habe bezahlen müssen.
unangenehmen Prozess15 mit Waldheim Eberle wegen des [D]
Druckes meiner Oper „Von heute auf morgen“ führen
müssen und bin zur Zahlung von 2421 Sch 65 Gr nebst 5 %
Zinsen seit dem 1.XI 1928 verurteilt worden. Hiezu
treten noch die Kosten dieses Prozesses, die etwa 1200
Mark betragen, werden und von welchen ich selbst schon
ein paar hundert Mark habe bezahlen müssen.
Die Abdeckung aller dieser Beträge müsste durch
Sie übernommen werden.
Sie übernommen werden.
Der Grund, warum ich diese Forderung stelle, ist
der:
der:
Die Hartnäckigkeit, mit der Waldheim-Eberle mir
vor dem
Prozess auch das geringste Entgegenkommen verweigerten,
auch dort, wo sie keinen Schaden davon gehabt hätten, war
mir immer nur im Zusammenhange damit verständlich, dass
Direktor Herzka Verwaltungsrat bei Eberle war16 und mei-
ne Oper um jeden Preis (d. h. so billig als möglich) erwer-
ben wollte. Dies wird auch noch besser bekräftigt durch
einen Ausspruch, den Herzka zu meiner Frau getan hat:
Er hätte gedacht, das ich über den Mühen und Schwierig-
keiten der Drucklegung meiner Oper zusammenbrechen
werde, einstweilen scheine es mir Spass zu machen.
Prozess auch das geringste Entgegenkommen verweigerten,
auch dort, wo sie keinen Schaden davon gehabt hätten, war
mir immer nur im Zusammenhange damit verständlich, dass
Direktor Herzka Verwaltungsrat bei Eberle war16 und mei-
ne Oper um jeden Preis (d. h. so billig als möglich) erwer-
ben wollte. Dies wird auch noch besser bekräftigt durch
einen Ausspruch, den Herzka zu meiner Frau getan hat:
Er hätte gedacht, das ich über den Mühen und Schwierig-
keiten der Drucklegung meiner Oper zusammenbrechen
werde, einstweilen scheine es mir Spass zu machen.
Wenn die UE diese Zahlungen rasch und glatt
leistet und
ebenso die vorhergehenden Punkte rasch und glatt annimmt,
so will ich ihr zur Anbahnung eines besseren Friedens-
zustandes aus freien Stücken ein Kompensationsobjekt
anbieten, das ihr kaum unerwünscht scheinen wird.
ebenso die vorhergehenden Punkte rasch und glatt annimmt,
so will ich ihr zur Anbahnung eines besseren Friedens-
zustandes aus freien Stücken ein Kompensationsobjekt
anbieten, das ihr kaum unerwünscht scheinen wird.
Lieber Stein, ich weiss nicht, ob Sie diesen
Brief, wie
er ist, der UE werden vorlegen wollen. Ich bin, ohne es
zu wollen, heftiger worden, als klug ist. Beleidigen oder
kränken wollte ich keinen und es tut mir sehr leid, dass
ich hier von Herzka so reden, muss. Aber bedenken Sie:
Welcher Komponist meines Ranges[l] befindet, sich in mei-
ner Lage, im Alter von 58 Jahren noch nicht von seinen
Werken allein leben zu können? Ich kann da nicht ohne
Bitterkeit daran denken.
er ist, der UE werden vorlegen wollen. Ich bin, ohne es
zu wollen, heftiger worden, als klug ist. Beleidigen oder
kränken wollte ich keinen und es tut mir sehr leid, dass
ich hier von Herzka so reden, muss. Aber bedenken Sie:
Welcher Komponist meines Ranges[l] befindet, sich in mei-
ner Lage, im Alter von 58 Jahren noch nicht von seinen
Werken allein leben zu können? Ich kann da nicht ohne
Bitterkeit daran denken.
Ich will der UE aus Freundlichkeit keinen Termin
stellen,
meine aber, sie sollte sich aus Freundlichkeit, selbst
einen s e h r nahen stellen. Mir nehmen diese Angele-
genheiten viel Zeit weg und ich hätte sie
gerne hinter mir.
meine aber, sie sollte sich aus Freundlichkeit, selbst
einen s e h r nahen stellen. Mir nehmen diese Angele-
genheiten viel Zeit weg und ich hätte sie
gerne hinter mir.
Bitte bestätigen Sie mir den Empfang dieses Briefes so-
gleich. Heute nur noch kurz:
gleich. Heute nur noch kurz:
viele herzlichste Grüsse, Ihr
circa 18 Platten
Aufnahmen von
9. April 1932, Philadelphia, Metropolitan Opera House und
11. April 1932, Philadelphia, Metropolitan Opera House, 1932, RCA (Musical Masterpiece Serie M-127) auf
14 78rpm-Platten (M127-1–M127-28; M127-1: gesprochene Werkeinführung von
Leopold Stokowski) (ASCR
1765). Weitere Auflagen: EMI DB 7293/7306, 1933? (ASCR
1318); EMI DB 1769/782, 1936? (ASCR
1289); RCA DM 127, 1949 (ASCR
1763); RCA LM 127, 1949 (ASCR
1764).
Aufführung
Uraufführung
hätte bezahlen müssen
In Arnold Schönberg an M. M. Warburg & Co., 3. Februar 1917
hatte Schönberg eine „Entschädigung
für mich zweitausend Dollar“ verlangt.
Vertrag
Der Vertrag vom 7. Juli
1924 liegt nicht vor, das Konzept, zwischen 12. Oktober 1922 und 7. Juli 1924 stellt
vermutlich einen Entwurf dar. Die Abmachung garantierte Schönberg u. a. einen monatlichen
Vorschuss von 500 Reichsmark (bzw. zunächst Schweizer Franken),
rückwirkend vom 1. Jänner 1924 bis zum
31. Dezember
1928.
die Hälfte des Schuldsaldos „Neue Werke“ auf „Alte Werke“ zur
Abdeckung aus deren Erträgnissen übertragen
Dieser Vorgang ist in Abrechnung, 25. August 1931
dokumentiert. Die Einfügung „1923“ kann
sich also nicht auf die Übertragung selbst beziehen, vermutlich meint
Schönberg damit die Erneuerung
seiner Verträge zwischen 1922 und 1924.
meine Vorschläge
Kalendereintrag, 1. Juli 1932
(ASCI DC13097).
Philadelphia 3
New York 1 Aufführung
Ursprungsvertrag
Die Abmachung, 7. Oktober
1922 enthält eine entsprechende Vereinbarung unter Punkt
8.
englisch 1
1922 war der Brite Arthur
Eaglefield Hull mit dem Vorschlag einer englischen Übersetzung im Verlag
J. M. Dent & Sons an Schönberg
herangetreten (Arthur E. Hull an Arnold Schönberg, 6. September 1922;
ASCC 11359), der sich aber durch den im Antwortbrief (Arnold
Schönberg an Arthur E. Hull, 23. Oktober 1922; ASCC
738) erwähnten „Übersetzungsvertrag“ an die Boston Music Company gebunden glaubte.
Bernard van Dieren an Arnold Schönberg, 30. Jänner 1928 (ASCC
11585), belegt einen weiteren englischen Übersetzungsversuch,
der aber nach Schönbergs später
Antwort (Arnold Schönberg an Bernard van Dieren, 11. Juni 1929; ASCC
1720) nicht weiter verfolgt worden zu sein scheint.
amerikanisch 2
Gemeint sind erstens die
Vereinbarung mit der Boston Music
Company Ende 1920 (Universal-Edition an Arnold Schönberg, 11.
Oktober 1933 – die Übersetzung hätte vermutlich Carl Engel anfertigen sollen (Arnold Schönberg an Universal-Edition, 8. Juli
1921), sie scheiterte an Schönbergs Unzufriedenheit mit ihrer Qualität – und
zweitens die Bemühungen John J.
Beckers (Universal-Edition an
Arnold Schönberg, 28. Oktober 1927), die wirkungslos blieben,
weil Schönberg anders als 6 Jahre
zuvor auf einem Mitspracherecht bei der vertraglichen Regelung der
Übersetzungsrechte bestand.
italienisch 1
In die Anfrage Filippo Iralgi an
Arnold Schönberg, 3. Oktober 1931 (ASCC
20929), scheint die UE nicht einbezogen worden zu sein. Vermutlich ist also
Gianfranco Trampus gemeint, die
von ihm angefertigte Übersetzungsprobe ist nicht erhalten (Universal-Edition an Arnold Schönberg, 22.
April 1931).
französisch 1
Über die projektierte
Übersetzung durch Jean Chantavoine
(Universal-Edition an Arnold Schönberg,
21. Jänner 1928) ist nichts bekannt, vermutlich meint
Schönberg die weiter gediehenen
Verhandlungen bezüglich einer Übersetzung durch Romuald Vandelle, die im Sommer 1930 abbrechen (Universal-Edition an Arnold Schönberg, 19. Juli 1930), und
die Schönberg kurz nach der
Neufassung seiner Rechte in Vertragsentwurf, 5. August 1932 von neuem anstößt (Arnold
Schönberg an Romuald Vandelle, 12. August 1932; ASCC
2260).
Prozess
Schönberg hatte –
über Felix Greissle als Mittelsmann
– die Druckerei Waldheim-Eberle mit der
Herstellung des Klavierauszugs zu Von heute auf
morgen op. 32 beauftragt (Waldheim-Eberle an Arnold
Schönberg, 20. September 1929; ASCC
20777); aufgrund der Mangelhaftigkeit des Resultats aber die
Abnahme und Bezahlung verweigert (Arnold Schönberg an Waldheim-Eberle,
2. November 1929; ASCC
7421). Die Druckerei klagte (Arnold Schönberg an Hugo Spitzer,
4. April 1930; ASCC
1847) und Schönberg
unterlag nach einem langwierigen Gerichtsverfahren (Wenzel Goldbaum und
Gerhard Jacoby an Arnold Schönberg, 30. Juni 1932; ASCC
20773).
Verwaltungsrat bei Eberle war
Eine Mitgliedschaft Hertzkas im Vorstand ist u. a. 1927 belegt (Handelsregister B 1/115, A-Wsa 2.3.3.B77.1.115).
1.VII.1932
Lieber Herr Stein, lassen Sie mich Ihnen zunächst rasch für Ihren Brief danken und dann gleich zum Hauptgegenstand dieses Briefes übergehen: die Möglichkeit einer
gütlichen Einigung zwischen der UE und mir
herbeizuführen.
Es sind hier vor Allem zwei Punkte, die ich hervorheben muss:
I. Sie reagieren gar nicht auf meinen Vorwurf, dass die UE, resp. Herzka, sich
nicht nur an meinem Amerikanischen Erstaufführungsrecht, sondern auch an meinem Grammophonplattenrecht vergriffen hat. Die ganzen Gurrelieder erfordern wenigstens circa 18 Platten1 (2-seitig je 4 Minuten) wofür ich, wenn ich es dirigiert hätte gering 1000 Mark pro
Platte bekommen hätte. Rechnen Sie hiezu den
Schaden durch Verlust des Dirigentengastspieles, den ich
(ein Engagement unter zehn Konzerte a 1000 $ hätte
ich nicht angenommen) nach Abzug aller Selbstkosten mit wenigstens
6–7000 Dollar beziffere, so kommen wir auf eine Schadenssumme von etwa
45–50.000 Mark: Herr Herzka war eben
stets grosszügig auf Kosten anderer!
II. Was die Methode anbelangt, Herrn Herzka
als einen leichtfertigen Schwärmer hinzustellen, der einem schlauen Komponisten ein unbedachtes Versprechen gibt, so glaube ich
nicht, dass Herzka mit einer solchen
seinen wahren Fähigkeiten herabsetzenden Legendenbildung einverstanden wäre.
Was sie mir darüber schreiben ist sehr stimmungsvoll, aber
entschuldigen Sie, dass ich ohne viel Umstände mit der Türe ins Haus
falle: So war es nicht, sondern
Herzka hat mir diese Zusage in Leipzig
gegeben zur Zeit der dortigen Gurrelieder-Aufführung2
als Kompensation für (ich hoffe sogar, dass sich das auch noch
im Briefwechsel feststellen lassen wird) entweder ein Pönale, das er
mir nicht zahlen wollte (vertraglich zugesichert!) oder als Ersatz für meine Reisekosten als ich zur
Uraufführung3 nach Wien
gerufen wurde, Fehlerkorrigieren helfen, und Herzka sich
weigerte mir diese Ausgaben zu ersetzen. Ich glaube für eines von beiden.
Wer aber
Herzka gut gekannt hat, wird eher annehmen,
dass es für beides war und dass ich vielleicht noch etwas Drittes
dafür habe hergeben müssen. Ich hoffe, dass sich nennenswerte Teile dieser Umstände werden erweisen lassen. Aber
ich halte das für gänzlich unwesentlich. Denn
es wäre doch zu drollig, wenn ausgerechnet ein Herzka
sich auf ein unbedacht einem Komponisten
gegebenes Versprechen berufen sollte, wo doch das gesamte Verlagswesen auf
den unbedacht gegebenen Versprechen beruht, welche die Komponisten dem Herrn Herzka
gegeben haben. Und wenn auch
Herzka niemals einen Vertrag
eingehalten hat: wir wahrhaft unbedachte Komponisten mussten sie
halten und darum wird auch dieser Vertrag gehalten
werden müssen!
Ich halte auch das Folgende für nebensächlich, wenn auch
charakteristisch und das wahre Verhältnis bezeugend: Wird irgendjemand
es für glaubwürdig halten, dass Herzka
sich mit mir 5–6 Stunden hätte raufen müssen, damit ich ihm eine
Beteiligung von 2 Fünfteln an der Summe zugestehe, die mir Warburg für
mein Erstaufführungsrecht hätte bezahlen müssen4 – wird irgend jemand glauben, dass
Herzka, wenn er mir ein nur unverbindliches
Versprechen gegeben hätte, dieses nicht eben damals schon zurückgenommen hätte und nicht mit mir verhandelt hätte? Wie war
das denn? Kreditanstaltsdirektor Dr. Hammerschlag, telefonierte mir, dass Warburg durch
Bodanzki in seinem Haus eine
Privataufführung der G-L veranstalten
wollte. Ich wollte zuerst nichts davon wissen. Erzählte es Herzka, der mir zuredete, für mein Recht eine Entschädigung zu verlangen: mit Rücksicht auf den zu
befürchtenden Eintritt Amerikas in
den Krieg. Ich liess mich überreden und verlangte, da ich mir von der amerikanischen Erstaufführung viel versprochen hatte, 5000
Dollar. Als Herzka diese ihm phantastisch
vorkommende Summe hörte, wurde er leichenblass
(das sehe ich noch jetzt vor mir und verlagte die Hälfte als Anteil der UE und da er
stets verstand kunstvolle Kravatten zu binden, erreichte er, dass wir einen Vertrag schlossen: er 2000, ich 3000 Dollar.
War das nun also ein leichtfertig gegebenes Versprechen?
Ich bin überzeugt, dass das nebensächlich ist: ich habe ihm zwanzig Jahre
Vertragstreue halten müssen, trotz vieler leichtfertig und unbedacht
gegebener Versprechen und trotzdem sich die Umstände des öfteren wesentlich
geändert hatten: als man mir nämlich wirkliche
Honorare
anbot und nicht „Vorschüsse“.
III. wie stellen Sie sich vor, dass eine ganz gewöhnliche Vergewaltigung,
wie diese juristisch haltbar sein soll? Wie wenn ich den Gegenbeweis (z.
B.) dafür antreten könnte, dass es unter erträglichen Bedingungen gar nicht unmöglich gewesen wäre mit mir zu einer über eine eventuelle
Abtretung meiner Rechte zu gelangen: Pardon bitte, ich will damit keineswegs sagen oder andeuten, als ob ich eine solche Absicht
gehabt hätte, sondern ich sage das nur sowie Herzka gerne sagte: „als ob“. Es kann doch kein Zweifel
sein, dass ich mindestens zu befragen war. Ja, aber nicht nur nicht
befragt, nicht einmal verständigt hat man mich!
Ich bedaure sehr, dass Herzka seinen Nachfolgern nicht nur eine prekäre Lage der Universal
Edition, sondern auch solche Geschäfte, wie dieses
hinterlassen hat. Und da ich den guten Willen Frl Rothes, Dr. Kallmus und
Herrn Winters zu fühlen glaube und der UE nicht die Zahlung einer für sie in Ihrer
heutigen Situation peinlich hohen Barsumme auferlegen will (weil ich fürchte, das auch ich dadurch Schaden nehmen könnte), so will ich Ihnen einen Vorschlag machen für einen akzeptierbaren Frieden.
Aber vorher muss ich noch einen Punkt erledigen: Als mein Vertrag5 abgelaufen war, hat Herzka
1923
die Hälfte des Schuldsaldos „Neue Werke“ auf „Alte Werke“ zur
Abdeckung aus deren Erträgnissen übertragen6. Sie erinnern sich, dass ich dagegen immer protestiert habe.
Ich habe mich in der Zwischenzeit genau an den Vorgang erinnert,
wie der Punkt in den Vertrag hineingekommen ist, auf Grund dessen Herzka diesen Vertragsbruch verübte. Aber ich will gegen Herzka nicht unnötigerweise mehr sagen, als zur
Verteidigung meiner Rechte erforderlich ist. Lassen Sie mich deshalb davon
schweigen, wenn es möglich ist. Nur soviel: 1923
bat mich Hertzka
auf wirklich rührende Weise, meinen Vertrag zu erneuern. Nach langen
„Ermüdungsgefechten“ über die Bedingungen brachte er mich dazu, seinen
Antrag anzunehmen, wonach er mir ein Drittel (1/3, ja wirklich 33 1/3 %)
der Summe jährlich bezahlte, für welche ich anderweitige Anträge
hatte, die ich ihm schriftlich nachwies! Aber: ich hatte diese Summe
als Garantien verlangt, die nur aus den
Erträgnissen der von mir hiefür zu liefernden Werke getilgt werden sollten.
Der Passus nun auf den Herzka sich beruft,
ist in dem mir vorliegenden Exemplar ein
Gallimathias.
Lassen Sie mich über den Rest, mit Schweigen hinweggehen!
Ich muss Ihnen sagen, dass ich jetzt, wo jemand meine ganzen Angelegenheiten bearbeiten wird, unbedingt diese Sache angegangen hätte. Das musste ich vorausschicken und
lassen Sie mich nun also Ihnen meine Vorschläge7 machen, wie wir dazu gelangen können, die Sache zu begraben und
einen anständigen Frieden zu schliessen.
1. Für die amerikanischen Aufführungen der
Gurrelieder, von denen Sie mir bis jetzt
Mitteilung gemacht haben, nämlich:
2. Ich erhalte von Ihnen eine ordnungsmässige Abrechnung über die Eingänge
aus den Plattenaufnahmen der Gurrelieder unter Vorlage der Belege. Von den ordnungsmässig
nachgewiesenen Einnahmen erhalte ich einen Anteil von 50 %.
Hiebei erinnere ich an das mir entgangene Dirigentenhonorar bei den Plattenaufnahmen, sowie an den
Umstand, dass die Beteiligung von 50:50 gemessen an den andern
Ammresätzen für Sie ausserordentlich günstig
ist.
3. Der vom Konto „Neue Werke“ auf das Konto „Alte Werke“ übertragene halbe
Vorschuss wird gestrichen.
Ich betrachte dies als Entschädigung für meinen Gewinnentgang als Dirigent in amerikanischen Konzerten, sowie bei den Plattenaufnahmen.
4. Die andere Hälfte des Vorschusses auf Konto „Neue Werke“ ist daselbst von
nun an nur mehr durch die Hälfte
der Einnahmen aus diesen neuen Werken, für welche ich sie als Garantien verlangt hatte, zu tilgen.
Ich betone, dass das der Sinn meiner Verhandlungen mit Herzka war, den
der Vertrag entstellt wiedergiebt.
5. Sie geben mir die Übersetzungsrechte der Harmonielehre
zu meiner freien Verfügung, wogegen ich
mich bereit erkläre, wie es dem Ursprungsvertrag10 entspricht, dass der Gewinn im Verhältnis von 50:50
geteilt werde.
Ich erinnere daran, dass Herzka in den
letzten Jahren nicht weniger als
[...]
6 Übersetzungen (englisch 111,
amerikanisch 212,
italienisch 113, spanisch 1, französisch 114
zu vereiteln verstanden hat, wodurch mir ungeheurer
Schaden erwachsen ist: künstlerisch und materiell!!
6. Jede Vervielfältigung oder Bearbeitung meiner Werke, die in anderer Weise als durch den Druck (wie es im
Geist des Originalvertrages begründet ist)
erfolgt, bedarf meiner ausdrücklichen Zustimmung;
die Tonfilmrechte stehen mir ja ohnedies zu. Bezüglich der Erträgnisse an
Platten bin ich für meine sämtlichen bei Ihnen verlegten Werke mit
fünfzig (50 %) Prozent beteiligt.
7. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, habe ich einen sehr unangenehmen Prozess15 mit Waldheim
Eberle wegen des
Druckes meiner Oper „Von heute auf morgen“
führen müssen und bin zur Zahlung von 2421 Sch 65 Gr nebst 5 % Zinsen
seit dem 1.XI 1928 verurteilt worden. Hiezu treten noch die Kosten dieses Prozesses,
die etwa 1200 Mark betragen, werden und von welchen ich selbst schon
ein paar hundert Mark habe bezahlen müssen.
Die Abdeckung aller dieser Beträge müsste durch
Sie übernommen werden.
Der Grund, warum ich diese Forderung stelle, ist der:
Die Hartnäckigkeit, mit der Waldheim-Eberle mir
vor dem Prozess auch das geringste Entgegenkommen verweigerten, auch
dort, wo sie keinen Schaden davon gehabt hätten, war mir immer nur im
Zusammenhange damit verständlich, dass Direktor Herzka
Verwaltungsrat bei Eberle war16 und meine Oper um jeden Preis (d. h. so
billig als möglich) erwerben wollte. Dies wird auch noch besser bekräftigt durch
einen Ausspruch, den Herzka zu meiner
Frau getan hat: Er hätte
gedacht, das ich über den Mühen und Schwierigkeiten der Drucklegung meiner Oper zusammenbrechen werde, einstweilen scheine es mir Spass zu
machen.
Wenn die UE diese Zahlungen rasch und glatt
leistet und ebenso die vorhergehenden Punkte rasch und glatt annimmt,
so will ich ihr zur Anbahnung eines besseren Friedenszustandes aus freien Stücken ein Kompensationsobjekt
anbieten, das ihr kaum unerwünscht scheinen wird.
Lieber Stein, ich weiss nicht, ob Sie diesen
Brief, wie er ist, der UE werden vorlegen
wollen. Ich bin, ohne es zu wollen, heftiger worden, als klug ist.
Beleidigen oder kränken wollte ich keinen und es tut mir sehr leid, dass
ich hier von Herzka so reden, muss.
Aber bedenken Sie: Welcher Komponist meines Ranges befindet, sich in meiner Lage, im Alter von 58 Jahren noch nicht von seinen
Werken allein leben zu können? Ich kann da nicht ohne Bitterkeit daran
denken.
Ich will der UE aus Freundlichkeit keinen Termin
stellen, meine aber, sie sollte sich aus Freundlichkeit, selbst einen
s e h r nahen stellen. Mir nehmen diese Angelegenheiten viel Zeit weg und ich hätte sie gerne hinter
mir.
Bitte bestätigen Sie mir den Empfang dieses Briefes sogleich. Heute nur noch kurz:
viele herzlichste Grüsse, Ihr
circa 18 Platten
Aufnahmen von
9. April 1932, Philadelphia, Metropolitan Opera House und
11. April 1932, Philadelphia, Metropolitan Opera House, 1932, RCA (Musical Masterpiece Serie M-127) auf
14 78rpm-Platten (M127-1–M127-28; M127-1: gesprochene Werkeinführung von
Leopold Stokowski) (ASCR
1765). Weitere Auflagen: EMI DB 7293/7306, 1933? (ASCR
1318); EMI DB 1769/782, 1936? (ASCR
1289); RCA DM 127, 1949 (ASCR
1763); RCA LM 127, 1949 (ASCR
1764).
Aufführung
Uraufführung
hätte bezahlen müssen
In Arnold Schönberg an M. M. Warburg & Co., 3. Februar 1917
hatte Schönberg eine „Entschädigung
für mich zweitausend Dollar“ verlangt.
Vertrag
Der Vertrag vom 7. Juli
1924 liegt nicht vor, das Konzept, zwischen 12. Oktober 1922 und 7. Juli 1924 stellt
vermutlich einen Entwurf dar. Die Abmachung garantierte Schönberg u. a. einen monatlichen
Vorschuss von 500 Reichsmark (bzw. zunächst Schweizer Franken),
rückwirkend vom 1. Jänner 1924 bis zum
31. Dezember
1928.
die Hälfte des Schuldsaldos „Neue Werke“ auf „Alte Werke“ zur
Abdeckung aus deren Erträgnissen übertragen
Dieser Vorgang ist in Abrechnung, 25. August 1931
dokumentiert. Die Einfügung „1923“ kann
sich also nicht auf die Übertragung selbst beziehen, vermutlich meint
Schönberg damit die Erneuerung
seiner Verträge zwischen 1922 und 1924.
meine Vorschläge
Kalendereintrag, 1. Juli 1932
(ASCI DC13097).
Philadelphia 3
New York 1 Aufführung
Ursprungsvertrag
Die Abmachung, 7. Oktober
1922 enthält eine entsprechende Vereinbarung unter Punkt
8.
englisch 1
1922 war der Brite Arthur
Eaglefield Hull mit dem Vorschlag einer englischen Übersetzung im Verlag
J. M. Dent & Sons an Schönberg
herangetreten (Arthur E. Hull an Arnold Schönberg, 6. September 1922;
ASCC 11359), der sich aber durch den im Antwortbrief (Arnold
Schönberg an Arthur E. Hull, 23. Oktober 1922; ASCC
738) erwähnten „Übersetzungsvertrag“ an die Boston Music Company gebunden glaubte.
Bernard van Dieren an Arnold Schönberg, 30. Jänner 1928 (ASCC
11585), belegt einen weiteren englischen Übersetzungsversuch,
der aber nach Schönbergs später
Antwort (Arnold Schönberg an Bernard van Dieren, 11. Juni 1929; ASCC
1720) nicht weiter verfolgt worden zu sein scheint.
amerikanisch 2
Gemeint sind erstens die
Vereinbarung mit der Boston Music
Company Ende 1920 (Universal-Edition an Arnold Schönberg, 11.
Oktober 1933 – die Übersetzung hätte vermutlich Carl Engel anfertigen sollen (Arnold Schönberg an Universal-Edition, 8. Juli
1921), sie scheiterte an Schönbergs Unzufriedenheit mit ihrer Qualität – und
zweitens die Bemühungen John J.
Beckers (Universal-Edition an
Arnold Schönberg, 28. Oktober 1927), die wirkungslos blieben,
weil Schönberg anders als 6 Jahre
zuvor auf einem Mitspracherecht bei der vertraglichen Regelung der
Übersetzungsrechte bestand.
italienisch 1
In die Anfrage Filippo Iralgi an
Arnold Schönberg, 3. Oktober 1931 (ASCC
20929), scheint die UE nicht einbezogen worden zu sein. Vermutlich ist also
Gianfranco Trampus gemeint, die
von ihm angefertigte Übersetzungsprobe ist nicht erhalten (Universal-Edition an Arnold Schönberg, 22.
April 1931).
französisch 1
Über die projektierte
Übersetzung durch Jean Chantavoine
(Universal-Edition an Arnold Schönberg,
21. Jänner 1928) ist nichts bekannt, vermutlich meint
Schönberg die weiter gediehenen
Verhandlungen bezüglich einer Übersetzung durch Romuald Vandelle, die im Sommer 1930 abbrechen (Universal-Edition an Arnold Schönberg, 19. Juli 1930), und
die Schönberg kurz nach der
Neufassung seiner Rechte in Vertragsentwurf, 5. August 1932 von neuem anstößt (Arnold
Schönberg an Romuald Vandelle, 12. August 1932; ASCC
2260).
Prozess
Schönberg hatte –
über Felix Greissle als Mittelsmann
– die Druckerei Waldheim-Eberle mit der
Herstellung des Klavierauszugs zu Von heute auf
morgen op. 32 beauftragt (Waldheim-Eberle an Arnold
Schönberg, 20. September 1929; ASCC
20777); aufgrund der Mangelhaftigkeit des Resultats aber die
Abnahme und Bezahlung verweigert (Arnold Schönberg an Waldheim-Eberle,
2. November 1929; ASCC
7421). Die Druckerei klagte (Arnold Schönberg an Hugo Spitzer,
4. April 1930; ASCC
1847) und Schönberg
unterlag nach einem langwierigen Gerichtsverfahren (Wenzel Goldbaum und
Gerhard Jacoby an Arnold Schönberg, 30. Juni 1932; ASCC
20773).
Verwaltungsrat bei Eberle war
Eine Mitgliedschaft Hertzkas im Vorstand ist u. a. 1927 belegt (Handelsregister B 1/115, A-Wsa 2.3.3.B77.1.115).
1. Juli 1932
Ort erschlossen
The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Brief, Kopie
Zitierhinweis:
Arnold Schönberg an Erwin Stein, 1. Juli 1932, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/letters/letter.2253.