Arnold Schönberg an Universal-Edition
19. Mai 1951
Lieber Herr Schlee:
Wenn die Nachricht, dass ich an Associated Music
Publishers dauernd gebunden sein soll nicht direkt
vom Alien Property Custodian stammt, so ist sie
eine der Wahrheiten mit der AMP alle ihre Ge-
schäfte betreibt. Aber auch dann glaube ich nicht,
dass sie einen amerikanischen Staatsbürger zwingen
können [einen] Vertrag einzugehen den er nicht eingehen will.
Publishers dauernd gebunden sein soll nicht direkt
vom Alien Property Custodian stammt, so ist sie
eine der Wahrheiten mit der AMP alle ihre Ge-
schäfte betreibt. Aber auch dann glaube ich nicht,
dass sie einen amerikanischen Staatsbürger zwingen
können [einen] Vertrag einzugehen den er nicht eingehen will.
Ich werde in einigen Tagen darüber von Washington
direkte Nachricht haben, würde Ihnen aber empfehlen,
in der Zwischenzeit selbst dem APC zu schreiben1.
Denn Sie müssen ja auch wissen mit wem Sie Geschäfte
machen wollen. Vielleicht können wir dann die Ver-
handlungen fortsetzen, die zu einem neuen, brauch-
baren Vertrag führen müssen.
direkte Nachricht haben, würde Ihnen aber empfehlen,
in der Zwischenzeit selbst dem APC zu schreiben1.
Denn Sie müssen ja auch wissen mit wem Sie Geschäfte
machen wollen. Vielleicht können wir dann die Ver-
handlungen fortsetzen, die zu einem neuen, brauch-
baren Vertrag führen müssen.
Mit besten Grüssen Ihr,
schreiben
Die Universal-Edition bestätigte Schönbergs Absicht, den Vertrag mit der UE zu lösen, sofern die Repräsentation durch
Associated Music Publishers
weiterhin bestünde. Unter Hinweis auf Schönbergs Genie und Ausnahmestellung erkundigt sich die
UE „whether you could agree to
an alteration of our contract with A. M. P.
stipulating that Schoenberg's works should be represented by another firm
in USA.“ (Universal-Edition
an Office of Alien Property, 30. Mai 1951; WZAS 3).
19. Mai 1951
Lieber Herr Schlee:
Wenn die Nachricht, dass ich an Associated Music
Publishers dauernd gebunden sein soll nicht direkt vom
Alien Property Custodian stammt, so ist sie
eine der Wahrheiten mit der AMP alle ihre
Geschäfte betreibt. Aber auch dann
glaube ich nicht, dass sie einen amerikanischen Staatsbürger zwingen können einen Vertrag einzugehen den er nicht eingehen
will.
Ich werde in einigen Tagen darüber von Washington
direkte Nachricht haben, würde Ihnen aber empfehlen, in der Zwischenzeit selbst dem APC zu schreiben1. Denn Sie müssen ja
auch wissen mit wem Sie Geschäfte machen wollen. Vielleicht können wir dann
die Verhandlungen fortsetzen, die zu einem neuen, brauchbaren Vertrag führen müssen.
Mit besten Grüssen Ihr,
schreiben
Die Universal-Edition bestätigte Schönbergs Absicht, den Vertrag mit der UE zu lösen, sofern die Repräsentation durch
Associated Music Publishers
weiterhin bestünde. Unter Hinweis auf Schönbergs Genie und Ausnahmestellung erkundigt sich die
UE „whether you could agree to
an alteration of our contract with A. M. P.
stipulating that Schoenberg's works should be represented by another firm
in USA.“ (Universal-Edition
an Office of Alien Property, 30. Mai 1951; WZAS 3).
19. Mai 1951
Entwurf siehe Universal-Edition an Arnold Schönberg, 7. Mai 1951
The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Brief, Kopie
Zitierhinweis:
Arnold Schönberg an Universal-Edition, 19. Mai 1951, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/letters/letter.5879.