MOEDLING BEI WIEN
Mödling, 22.II.1923
P. T. Univ. Edition
[d]
Lieber Herr Direktor,
als Sie mich neulich1 bei Frau Mahler
wegen Hansen fragten, habe ich Ihnen ausweichend geantwortet, weil ich
[ich] Zeit und Ort nicht für geeignet fand, eine so ausladende Angele-
genheit zu besprechen. In Wirklichkeit hatte ich damals Hansen
bereits sind die Verträge eingetroffengeschrieben und von ihm Antwort2 erhalten, und heu-
te ist auch der Vertrag3 eingetroffen, den ich in den näch-
sten Tagen unterzeichnen werde.
Warum ich Ihnen nicht sofort geschrieben habe, hat mehrere
Gründe. Vor allem, weil ich über Ihre letzte Abrechnung ver-
zweifelt bin.
I.) Wir haben viele Monate über meine Bemängelungen Ihrer
Praxis verhandelt; mit dem Resultat, dass die erste Abrechnung
nach unserer Einigung4 mir wieder auf Treu und Glauben eine
Reihe von Zahlen hinsetzt, die für mich vollkommen unkontrol-
lierbar sind. Nirgends ein Ladenpreis! Nirgends ein Katalog-
preis! Kein Aufschluss über die Art der Verrechnung!
2. Die Harmonielehre (ebenfalls ohne Angabe irgend eines De-
tails: obwohl Sie 2 Ausgaben führen!) trägt mir pro Exemplar
heute bei der circa 3-fachen Weltteuerung circa nur wenig [mehr]
mehr als eine Goldkrone, während sie mir im Frieden in Gold
2 Kr. 40 trug. Sie nehmen aber den umgerechneten Goldbetrag ein!
3. Meine Erträgnisse werden bei Ihnen immer geringer: noc[h] im
Jahre 1921 bekam ich (für das 1. Halbjahr 1921) eine Abrechnung, de[z]ren Gold-
wert mehr als 700 schw. Frk. betrug. Die diesmalige Abrechnung
bringt mir, obwohl die Harmonielehre (mit circa 300 Frk. dabei
ist, nur etwas über 1000. Frk, d. s. also 700 Frk. obwohl hier viel
vielmehr Materiale verrechnet worden sind, als damals: perzen-
tuell also ist das Erträgnis wieder ger[e]inger!
4. Unbegreiflich und wohl nur durch Irrtümer zu erklären ist
aber der Umstand, dass obwohl die Zahl der Auff[f]ührungen (wie
mir auch über die Abrechnung hinausgehend bekannt ist) ausser-
orden[t]lich gewachsen ist, die Stückzahl der Verkäufe auf weniger
als die Hälfte, ja zum Teil sogar auf ein Drittel gegenüber [dem]
dem Durchschnitt der 4–5 letzten Abrechnungen zurückgegan-
gen ist. Hier muss ich bitten, e[i]nmal genau zu prüfen! In
dieser Hinsicht scheint mir diese Abrechnung zumindest als
etwas oberflächlich gemacht, denn mehr als das Doppelte muss
sich ergeben, wenn man etwas tiefer eindringt!

5. Vermisse ich Materialgebühren aus einer Reihe mir bekannter
Aufführungen (z. B. Amsterdam5 [...] Genf (Kammers. und Pierr6) Leipzig Paris7Köln [etc]
etc.)
Ich muss sagen, dass die genannten Mängel der Abrech-
nung in einem Verhältnis, wie es das unsere ist unerträglich
sind, da es unmöglich ist, wenn sich in einer Abrechnung auch
nur ein Fehler findet, zu glauben, dass der der einzige sein
soll. Aber ich will mich diesmal damit nicht aufhalten, son-
dern muss Ihnen sagen, dass diese Abrechnung eben für mich
die Probe darauf sein soll, welches unser künftiges Verhält-
nis sein wird: Sie müssen einsehen, dass ich gegen ein solches
Erträgnis meine Werke nicht hergeben kann. Als Ertrag einer
mehr als 20-jährigen Arbeit soll ich 2000 Frk. beziehen. Wenn a-
ber jemand durch 20 Jahre wertvollste Arbeit leistet, und [l]
lässt sein Einkommen von sagen wir nur 20000 Frk. während die-
ser Zeit auf Zinsen liegen, so besitzt er mit Zinseszinsen
eine halbe Million, resp. eine Rente von 20000 Frk. – Ich bin
wie Sie wissen heute soweit, mir ein einigermassen entspre-
chendes Einkommen aus meinen Werken schon jetzt verschaffen
zu können und da mir ihre Abrechnung keine Möglichkeit zeigt
auch nur einigermassen entsprechende Summen zu errreichen,
so kann ich wenigstens, was die Zukunft anbelangt nicht
weiter Ihnen meine Werke überlassen. Und Sie können das auch,
wenn Sie mir wirklich wohlwollen auch gar nicht von mir ver-
langen! Vergessen Sie nicht: während ihr alle Beamte wart und
bequem gelebt habt, oder auch sogar reich geworden seid, ha-
be ich zugeschaut, habe doppelt und dreimal soviel gearbeitet
als andere, bin dafür beschimpft worden, habe Sorgen gehabt
und Aerger und von einen Tag auf den nächsten oft genug nicht
weiter gewusst, und nun wo das vorbei ist, mag ich es nicht
mehr fortsetzen und kein Mensch kann und darf das von mir
verlangen[.] Wenn Sie mir meine vertragsmässigen Anteile an mei-
nen bisherigen Werken ausbezahlen, sind Sie für Ihre materi-
ellen Leistungen reichlich entschädigt. Für geistige Leistun-
gen aber können Sie sowenig Ansprüche erheben, wie ich, denn
sonst müssten auch Sie sich mit der Ehre, meine Sachen ge-
druckt zu haben begnügen und den ganzen Ertrag mir überlassen,
da ich ja dann auch solche Ansprüche machen könnte.

Nun zu Hansen:
Ich habe ihm die zwischen uns besprochenen Vorschläge gemacht
er ist aber leider nicht bereit, Ihnen das Mitvertriebsrecht
zu übertragen. Aus welchem Grund er sich weigert, da er mir
es ursprünglich zugesagt hatte – dem nach zu gehen bin ich nicht
in der Lage. Ebensowenig aber kann ich mich entschliessen auf
einen Verkauf zu verzichten, der zwar meine kühnsten Träu-
me noch lange nicht err[r]eicht, aber doch – Sie werden das doch
zugeben müssen – mich dem Niveau nähert auf dem meine Ein-
künfte gerechterweise sich bewegen müssen. Ich [...] nehme
als gewiss an, dass Sie mir hiebei nicht unrecht geben kön-
nen. Ich selbst entschliesse mich nur sehr schwer einen Schritt
zu tun, ohne vorher ein Einvernehmen mir Ihnen gesucht zu
haben. Aber: einmal muss es doch sein! Ich weiss nicht woran
es liegt, aber Sie wollen sich nicht mit dem Gedanken vertraut
machen, dass Künstler, die etwas besonderes leisten vom Hun-
gertuch allein nicht satt werden können! Ich habe ehrlich ge-
standen gehofft, dass Sie mir, sobald ich Ihnen den Antrag
Hansens nennen werde, einen vermittelnden Antrag machen werden.
Ich wäre bereit gewesen, auf einiges zu verzichten, um ganz
bei der U. E. bleiben zu können. Insbesondere habe ich auf die
Abrechnung gehofft und gedacht, dass wenn sich jetzt eine Er-
tragsmöglichkeit zeigen sollte, ich doch bei Ihnen zu blei-
ben vorziehen würde. Aber da die Abrechnung so kläglich ist,
wie ich es nie für möglich gehalten hätte, da auch die Har-
monielehre
nicht dazu beiträgt, mir ein Einkommen zu verschaf-
fen von dem ich leben kann, so bleibt eben nichts andere ü-
brig, als die Trennung rasch [n]und schmerzlos zu vollziehen.
Denn darum handelt es sich: dass ich endlich sorgenfrei und mit
dem Komfort leben kann, der einem gebührt, der etwas gelei-
stet hat, noch etwas leisten will, auf alles verzichtet hat
und sich nun für die wenigen Jahre, die ihm möglicherweise noch
zur Arbeit gegönnt sind wenigstens die Zeit nehmen will, die
Zeit, die Ihm bisher immer gefehlt hat, weil er sie zum Brot-
erwerb verwenden musste: ich[:] will eben nur mehr arbeiten.
Das können Sie mir, so scheint es wenigstens gegenwärtig
nicht leisten. Mindestens so lange werden Sie eben darauf ver-
zichten müssen, neue Werke von mir zu bekom
men. Ich will nicht sagen, dass das für immer sein muss: Im Ge-
genteil, ich rechne sehr damit, dass auch meine bei Ihnen sich
befindenden Werke schliesslich ein solches Erträgnis wer-

den abwerfen müssen, wie es den ursprünglich geschlossenen [Ver]
Verträgen entspricht. Ich bin auch weder gelaunt, noch in der
Lage, auch nur auf ein Jota davon zu verzichten; und schliess-
lich wird auch die durch den Krieg hervorgerufene Rechtsun-
sicherheit und Finanzschwierigkeit einmal ein Ende haben:
dann, spätestens dann hoffe ich dass meine Tantiemen bei
Ihnen mir die Ueberzeugung beibringen, dass mein Interesse bei
Ihnen ebenso gewahrt wird, wie bei einem gänzlichen Ver-
kauf; spätestens dann werde ich Ihnen meine Werke wieder gegen
Tantiemen überlassen können. Aber ich hoffe, ja ich rechne be-
stimmt damit, dass in diese Angelegenheit früher Ordnung
kommt; dass in absehbarer Zeit mein Erträgnis bei Ihnen ent-
sprechend sein wird.
Selbstverständlich sollen Sie stets bevorzugt werden.
Wenn Sie nur annähernd gleichwertiges bieten, werde ich immer
Ihnen den Zuschlag machen. Aber eine Kluft wie die gegen-
wärtige ist unüberbrückbar.
Oder sollten Sie vielleicht doch noch den Versuch probieren?
Heute erhielt ich einen Brief8 von Pella in welchem er mich
ersucht auf die Entscheidung über die Vergebung der Gurre-
lieder
für Berlin9 zu seinen Gunsten einzuwirken. Ich bin mir
jedoch über die Rechtslage noch nicht genügend klar, als dass
ich schon eine Meinung hätte. Jedenfalls scheint mir, hatte
Herr Löwensohn nicht das Recht, das Aufführungsrecht der Gur-
relieder
zu verkaufen, sondern konnte bloss für seinen Verzicht
eine Entschädigung verlangen, wogegen das Aufführungsrecht
nur von Ihnen erworben werden kann. Ausserdem hat, so hoffe ich,
wenigstens nicht dieser Herr Loewensohn für seine Person das
Recht erworben, weil dieses doch hoffentlich immer nur an
einen bestimmen Künstler vergeben werden kann. Ich glaube
also, dass man Scheinpflug, solange er auf sein Recht besteht,
im Wort bleiben muss. Gerne würde ich Jalowetz und auch Pella
nützen, sehr gerne; aber Scheinpflug, der sich ganz ungewöhn-
lich nett und [und] freundlich zu mir10 gezeigt hat, möchte ich
unter keiner Bedingung verletzen! Pella hat eben scheinbar
einige schwere Fehler gemacht.
Ich muss schliessen um weiterzuarbeiten.
Also, viel[e] herzliche
Grüsse Ihr
Mödling, 22.II.1923
P. T. Univ. Edition
Lieber Herr Direktor, als Sie mich neulich1 bei Frau Mahler wegen Hansen fragten, habe ich Ihnen ausweichend geantwortet, weil ich Zeit und Ort nicht für geeignet fand, eine so ausladende Angelegenheit zu besprechen. In Wirklichkeit hatte ich damals Hansen bereits geschrieben und von ihm Antwort2 erhalten, und heute ist auch der Vertrag3 eingetroffen, den ich in den nächsten Tagen unterzeichnen werde.
Warum ich Ihnen nicht sofort geschrieben habe, hat mehrere Gründe. Vor allem, weil ich über Ihre letzte Abrechnung verzweifelt bin.
I.) Wir haben viele Monate über meine Bemängelungen Ihrer Praxis verhandelt; mit dem Resultat, dass die erste Abrechnung nach unserer Einigung4 mir wieder auf Treu und Glauben eine Reihe von Zahlen hinsetzt, die für mich vollkommen unkontrollierbar sind. Nirgends ein Ladenpreis! Nirgends ein Katalogpreis! Kein Aufschluss über die Art der Verrechnung!
2. Die Harmonielehre (ebenfalls ohne Angabe irgend eines Details: obwohl Sie 2 Ausgaben führen!) trägt mir pro Exemplar heute bei der circa 3-fachen Weltteuerung circa nur wenig mehr als eine Goldkrone, während sie mir im Frieden in Gold 2 Kr. 40 trug. Sie nehmen aber den umgerechneten Goldbetrag ein!
3. Meine Erträgnisse werden bei Ihnen immer geringer: noch im Jahre 1921 bekam ich (für das 1. Halbjahr 1921) eine Abrechnung, deren Goldwert mehr als 700 schw. Frk. betrug. Die diesmalige Abrechnung bringt mir, obwohl die Harmonielehre (mit circa 300 Frk. dabei ist, nur etwas über 1000. Frk, d. s. also 700 Frk. obwohl hier vielmehr Materiale verrechnet worden sind, als damals: perzentuell also ist das Erträgnis wieder geringer!
4. Unbegreiflich und wohl nur durch Irrtümer zu erklären ist aber der Umstand, dass obwohl die Zahl der Aufführungen (wie mir auch über die Abrechnung hinausgehend bekannt ist) ausserordentlich gewachsen ist, die Stückzahl der Verkäufe auf weniger als die Hälfte, ja zum Teil sogar auf ein Drittel gegenüber dem Durchschnitt der 4–5 letzten Abrechnungen zurückgegangen ist. Hier muss ich bitten, einmal genau zu prüfen! In dieser Hinsicht scheint mir diese Abrechnung zumindest als etwas oberflächlich gemacht, denn mehr als das Doppelte muss sich ergeben, wenn man etwas tiefer eindringt!
5. Vermisse ich Materialgebühren aus einer Reihe mir bekannter Aufführungen (z. B. Amsterdam5 Genf (Kammers. und Pierr6) Leipzig Paris7Köln etc.)
Ich muss sagen, dass die genannten Mängel der Abrechnung in einem Verhältnis, wie es das unsere ist unerträglich sind, da es unmöglich ist, wenn sich in einer Abrechnung auch nur ein Fehler findet, zu glauben, dass der der einzige sein soll. Aber ich will mich diesmal damit nicht aufhalten, sondern muss Ihnen sagen, dass diese Abrechnung eben für mich die Probe darauf sein soll, welches unser künftiges Verhältnis sein wird: Sie müssen einsehen, dass ich gegen ein solches Erträgnis meine Werke nicht hergeben kann. Als Ertrag einer mehr als 20-jährigen Arbeit soll ich 2000 Frk. beziehen. Wenn aber jemand durch 20 Jahre wertvollste Arbeit leistet, und lässt sein Einkommen von sagen wir nur 20000 Frk. während dieser Zeit auf Zinsen liegen, so besitzt er mit Zinseszinsen eine halbe Million, resp. eine Rente von 20000 Frk. – Ich bin wie Sie wissen heute soweit, mir ein einigermassen entsprechendes Einkommen aus meinen Werken schon jetzt verschaffen zu können und da mir ihre Abrechnung keine Möglichkeit zeigt auch nur einigermassen entsprechende Summen zu errreichen, so kann ich wenigstens, was die Zukunft anbelangt nicht weiter Ihnen meine Werke überlassen. Und Sie können das auch, wenn Sie mir wirklich wohlwollen auch gar nicht von mir verlangen! Vergessen Sie nicht: während ihr alle Beamte wart und bequem gelebt habt, oder auch sogar reich geworden seid, habe ich zugeschaut, habe doppelt und dreimal soviel gearbeitet als andere, bin dafür beschimpft worden, habe Sorgen gehabt und Aerger und von einen Tag auf den nächsten oft genug nicht weiter gewusst, und nun wo das vorbei ist, mag ich es nicht mehr fortsetzen und kein Mensch kann und darf das von mir verlangen. Wenn Sie mir meine vertragsmässigen Anteile an meinen bisherigen Werken ausbezahlen, sind Sie für Ihre materiellen Leistungen reichlich entschädigt. Für geistige Leistungen aber können Sie sowenig Ansprüche erheben, wie ich, denn sonst müssten auch Sie sich mit der Ehre, meine Sachen gedruckt zu haben begnügen und den ganzen Ertrag mir überlassen, da ich ja dann auch solche Ansprüche machen könnte.
Nun zu Hansen:
Ich habe ihm die zwischen uns besprochenen Vorschläge gemacht er ist aber leider nicht bereit, Ihnen das Mitvertriebsrecht zu übertragen. Aus welchem Grund er sich weigert, da er mir es ursprünglich zugesagt hatte – dem nach zu gehen bin ich nicht in der Lage. Ebensowenig aber kann ich mich entschliessen auf einen Verkauf zu verzichten, der zwar meine kühnsten Träume noch lange nicht erreicht, aber doch – Sie werden das doch zugeben müssen – mich dem Niveau nähert auf dem meine Einkünfte gerechterweise sich bewegen müssen. Ich nehme als gewiss an, dass Sie mir hiebei nicht unrecht geben können. Ich selbst entschliesse mich nur sehr schwer einen Schritt zu tun, ohne vorher ein Einvernehmen mir Ihnen gesucht zu haben. Aber: einmal muss es doch sein! Ich weiss nicht woran es liegt, aber Sie wollen sich nicht mit dem Gedanken vertraut machen, dass Künstler, die etwas besonderes leisten vom Hungertuch allein nicht satt werden können! Ich habe ehrlich gestanden gehofft, dass Sie mir, sobald ich Ihnen den Antrag Hansens nennen werde, einen vermittelnden Antrag machen werden. Ich wäre bereit gewesen, auf einiges zu verzichten, um ganz bei der U. E. bleiben zu können. Insbesondere habe ich auf die Abrechnung gehofft und gedacht, dass wenn sich jetzt eine Ertragsmöglichkeit zeigen sollte, ich doch bei Ihnen zu bleiben vorziehen würde. Aber da die Abrechnung so kläglich ist, wie ich es nie für möglich gehalten hätte, da auch die Harmonielehre nicht dazu beiträgt, mir ein Einkommen zu verschaffen von dem ich leben kann, so bleibt eben nichts andere übrig, als die Trennung rasch und schmerzlos zu vollziehen. Denn darum handelt es sich: dass ich endlich sorgenfrei und mit dem Komfort leben kann, der einem gebührt, der etwas geleistet hat, noch etwas leisten will, auf alles verzichtet hat und sich nun für die wenigen Jahre, die ihm möglicherweise noch zur Arbeit gegönnt sind wenigstens die Zeit nehmen will, die Zeit, die Ihm bisher immer gefehlt hat, weil er sie zum Broterwerb verwenden musste: ich will eben nur mehr arbeiten.
Das können Sie mir, so scheint es wenigstens gegenwärtig nicht leisten. Mindestens so lange werden Sie eben darauf verzichten müssen, neue Werke von mir zu bekommen. Ich will nicht sagen, dass das für immer sein muss: Im Gegenteil, ich rechne sehr damit, dass auch meine bei Ihnen sich befindenden Werke schliesslich ein solches Erträgnis wer den abwerfen müssen, wie es den ursprünglich geschlossenen Verträgen entspricht. Ich bin auch weder gelaunt, noch in der Lage, auch nur auf ein Jota davon zu verzichten; und schliesslich wird auch die durch den Krieg hervorgerufene Rechtsunsicherheit und Finanzschwierigkeit einmal ein Ende haben: dann, spätestens dann hoffe ich dass meine Tantiemen bei Ihnen mir die Ueberzeugung beibringen, dass mein Interesse bei Ihnen ebenso gewahrt wird, wie bei einem gänzlichen Verkauf; spätestens dann werde ich Ihnen meine Werke wieder gegen Tantiemen überlassen können. Aber ich hoffe, ja ich rechne bestimmt damit, dass in diese Angelegenheit früher Ordnung kommt; dass in absehbarer Zeit mein Erträgnis bei Ihnen entsprechend sein wird.
Selbstverständlich sollen Sie stets bevorzugt werden. Wenn Sie nur annähernd gleichwertiges bieten, werde ich immer Ihnen den Zuschlag machen. Aber eine Kluft wie die gegenwärtige ist unüberbrückbar.
Oder sollten Sie vielleicht doch noch den Versuch probieren?
Heute erhielt ich einen Brief8 von Pella in welchem er mich ersucht auf die Entscheidung über die Vergebung der Gurrelieder für Berlin9 zu seinen Gunsten einzuwirken. Ich bin mir jedoch über die Rechtslage noch nicht genügend klar, als dass ich schon eine Meinung hätte. Jedenfalls scheint mir, hatte Herr Löwensohn nicht das Recht, das Aufführungsrecht der Gurrelieder zu verkaufen, sondern konnte bloss für seinen Verzicht eine Entschädigung verlangen, wogegen das Aufführungsrecht nur von Ihnen erworben werden kann. Ausserdem hat, so hoffe ich, wenigstens nicht dieser Herr Loewensohn für seine Person das Recht erworben, weil dieses doch hoffentlich immer nur an einen bestimmen Künstler vergeben werden kann. Ich glaube also, dass man Scheinpflug, solange er auf sein Recht besteht, im Wort bleiben muss. Gerne würde ich Jalowetz und auch Pella nützen, sehr gerne; aber Scheinpflug, der sich ganz ungewöhnlich nett und freundlich zu mir10 gezeigt hat, möchte ich unter keiner Bedingung verletzen! Pella hat eben scheinbar einige schwere Fehler gemacht.
Ich muss schliessen um weiterzuarbeiten.
Also, viele herzliche Grüsse Ihr
Arnold Schönberg

22. Februar 1923


= Brief an die U. E.; nicht abgeschickt

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Brief

Zitierhinweis:

Arnold Schönberg an Universal-Edition, 22. Februar 1923, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/letters/letter.7412.

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