D/Ma.
Wien, den 9. April 1927.
Herrn
Berlin-Charlottenburg 2.
Sehr geehrter Herr Professor!
Wir kommen erst heute in die Lage, auf Ihre sehr ge-
schätzte Zuschrift vom 18. März zu antworten, nachdem unser Herr
Direktor Hertzka erst in der vergangenen Woche von seiner Erholungs-
reise zurückgekehrt ist und seine geschäftliche Tätigkeit in einem
allerdings recht eingeschränktem Umfange wieder aufgenommen hat.
Wir ersehen aus ihrem Geschätzten, dass Ihnen die Zurückziehung un-
seres seinerzeitigen Vorschlages (6. Dezember 1926) nicht erwünscht
ist und wir wollen daher den Vorschlag aufrechthalten. Wir möchten
nur nebenbei erwähnen, dass Ihre Ausführungen, die sich auf die Zu-
rücknahme beziehen, irrig sind. Sie haben uns auf unser Schreiben
vom 6. Dezember samt den betreffenden Vorschlag am 27. Dezember nicht
im geringsten beleidigt geantwortet. Sie schrieben in sachlicher
und freundlicher Weise, dass Sie sich über den Vorschlag noch nicht
äussern können, da Sie sich mit demselben noch nicht befassen konn-
ten, dass er Ihnen jedoch in dieser Form nicht abschlussreif erscheint.
Sie ersuchten, Sie in nächster Zeit, in welcher Sie hofften eine
neue Wohnung zu finden, an die Sache zu erinnern und schrieben dann
wörtlich: „Vielleicht können Sie bis dahin auch einen besseren Vor-
schlag machen: einen gerechteren.“ Wir antworteten Ihnen hierauf, dass
wir von Ihren Mitteilungen Kenntnis genommen haben und Ihrem Wunsche

entsprechend versuchen werden, Ihnen einen, wie Sie schreiben, ge-
rechteren Vorschlag zu machen, und Sie gebeten, zunächst unseren
Vorschlag als nicht geschehen zu betrachten. Daraufhin kam nun am
23. Januar ein Schreiben, aus dem wir zu unserem Bedauern eine Ver-
ärgerung oder ein Beleidigtsein entnehmen mussten. Sie hatten uns
dies mit einigen uns kränkenden Worten bekanntgegeben. Wir waren
uns aber bewusst, diese Kränkung in keiner Weise verdient zu haben,
weshalb wir, um diese Sache leichter ausklingen zu lassen, Ihre weite-
ren Mitteilungen abwarteten. Diese sind dann sowohl mündlich an un-
seren Herrn Dr. Heinsheimer als auch schriftlich durch Ihren letzten
Brief erfolgt, und somit steht die Situation heute so wie sie mit
unserem Schreiben und Vorschlag vom 6. Dezember stand. – Nun möchten
wir uns erlauben, Ihnen einige ziffernmässige Daten zu geben, deren
Kontrolle Ihnen ja auf Grund der Ihnen gemachten Abrechnungen leicht
möglich ist: Wir haben mit Ihnen vor ca 3 Jahren, mit Zahlungsver-
pflichtung ab 1. Januar 1924 einen 5jährigen Vertrag geschlossen und
haben Ihnen seit dieser Vertrag abgeschlossen wurde à conto neuer Werke bisher M 21.000.–
ausbezahlt. Sie haben uns während der Zeit des neuen Vertrages fol-
gende neue Werke zum Verlag gegeben:
Auf diese Werke sind bisher insgesamt M 1.454.53 einge-
gangen, sodass das Konto neuer Werke einen Saldo von M 19.545.47
aufweist. Wir möchten noch hinzufügen, dass Ihr Konto für alte Werke

am 1. April 1924 vollständig geebnet war, nachdem wir einen Saldo
von cca 14,000.000.– Kronen zu Ihren Lasten von diesem Konto glatt gestrichen
haben. Dieses alte Konto ist nun seit dieser Zeit durch Zahlungen,
die Ihre Guthabungen überschritten haben, auf 11.500.– Schilling an-
gewachsen. Diese 28.000.– S betragen in Mark umgerechnet rund
7.000.– Mark. Wenn Sie den Saldo auf neue Werke hinzurechnen, so
erweist sich, dass sie seit 1. April 1924 26.500 Mark über die Ihnen
aus den Tantiemenverrechnungen gebührenden Zahlungen
erhalten haben.
Wenn Sie nun bedenken, dass in Bezug auf die neuen Werke die Ihnen
ausbezahlten Beträge nur einen Vorschuss auf dieselben bedeuten und
dass Sie viele, viele Jahrzehnte hindurch die Früchte dieser neuen
Werke geniessen, so werden Sie vielleicht die zwischen uns bestehen-
de Abmachung in einem etwas milderen Lichte betrachten und auch zur
Erkenntnis gelangen, dass Sie doch „im Vergleich mit der Universal
Edition
nicht gar so ungünstig daran sind“ und „dass die U.E. Sie
vielleicht gar nicht so billig in der Hand hat“ als das von Ihnen
angenommen wird.
Mit aufrichtiger Genugtuung haben wir aus Ihrem letzten
Schreiben ersehen, dass Sie im Grunde genommen trotz einem gewissen
Unmut über gewisse Zustände, an denen wir ja leider vollkommen un-
schuldig sind und deren Wirkung wir ebenso unangenehm empfinden wie
Sie, keine Lösung Ihrer Beziehung zur U.E. wünschen und dass Sie
auch zwei Möglichkeiten zur Regelung des ja nicht ganz leichten
Problemes zur Diskussion stellen.

Was nun die erste „Möglichkeit“ betrifft, so scheint
diese zu bezwecken, dass neben der Tantiemenbeteiligung ein garan-
tierter Betrag fixiert wird, der in jährlichen Zahlungen innerhalb
10 bis 15 Jahren getilgt werden soll. Sie würden also, wenn Sie für
ein Werk 4 bis 5.000 Mark als Vorschussgarantie (die Ziffern sind natürlich nur ganz akade-
misch) zu erhalten hätten, für dieses Werk 10 oder 15 Jahre hin-
durch jährlich den 10. respektive 15. Teil erhalten. Nach Ablauf die-
ser 10 oder 15 Jahre sollen die von dann ab gutzuschreibenden Tan-
tiemen bar ausbezahlt werden. Der springende Punkt bei dieser neuen
„Möglichkeit“ ist ja die Festsetzung der Tantiemengarantie. Wenn
über die Höhe einer solchen Tantiemengarantie bei jedem Werk auf
Grund eines vorher genau zu fixierenden Schlüssels leicht eine Eini-
gung erzielbar wäre, dann erscheint diese „Möglichkeit“ sicherlich
diskussionsfähig. Es ist klar, dass eine Tantiemengarantie, die in
einer bestimmten Zeit, ob nun Eingänge während dieser Zeit für das
Werk erfolgen oder nicht, automatisch verfällt, sodass der Verlag
aus der Tantiemengarantie, die unter Umständen nur zu einem geringen
Teil wird amortisiert werden können, später noch die regulären Tantiemen zu
zahlen hat, nur einen Bruchteil dessen ausmachen kann, als es der
effektive Verkaufswert des Werkes in toto wäre. Nach unserer verle-
gerischen Schätzung würde, wenn ein solcher Verkaufswert einwandfrei
festgestellt werden könnte, die in der von Ihnen erwähnten Art be-
rechnete Tantiemengarantie mit etwa 33 1/3 % dieses Betrages fixiert
werden können. Sollten irgendwelche andere Sachverständige annehmen,
dass ein solcher garantierter Tantiemenanteil höher einzuschätzen wäre,
so würden wir uns vielleicht eines Besseren belehren lassen. Sie selbst

schreiben, dass Sie eine Berechnung gemacht haben und dabei heraus-
bekamen, dass Ihnen die U.E., wenn man Zinseszinsen hinzurechnet, un-
gefähr die Hälfte (wohl als Tantiemengarantie?) geben würde von dem,
was Ihnen von anderen Verlegern angetragen wird. Der Vergleich ist
allerdings nicht sehr zutreffend, nachdem in einem Falle Tantiemen-
garantie plus Tantiemen, im anderen Fall einmalige Abfertigung ver-
glichen wird. Nun ersehen wir aber aus Ihrer Bemerkung, dass Ihnen
tatsächlich von anderen Verlegern bereits Beträge angetragen werden,
und da wäre es doch, um zu einem positiven Ergebnis zu kommen, wün-
schenswert, wenn Sie die Güte hätten, uns diesbezüglich konkrete Mit-
teilungen zu machen, sowie uns die Berechnung, die Sie selbst, wie
Sie schreiben, nach dieser Richtung hin gemacht haben, bekanntzugeben.
Jedenfalls kann die im vorhergehenden ausführlich be-
handelte „Möglichkeit“ ernstlich in Betracht kommen und wir würden
uns freuen, wenn Ihr Vorschlag zur Grundlage einer Neuregelung ge-
macht werden könnte an Stelle unseres Vorschlages (vom 6. Dezember 1926).
Die von Ihnen unter Punkt II angeführte „Möglichkeit“
würde, wie Sie selbst schreiben, eine Lockerung Ihrer Bindung an die
U.E. bedeuten und wir glauben nicht, dass diese 2. „Möglichkeit“ zu
einer weiteren Behandlung irgendwelche Veranlassung geben kann.
Wir würden uns herzlich freuen, wenn Ihre Verstimmung uns gegenüber
bald schwinden würde und so rasch als möglich eine gerechte Einigung,
die allerdings von beiden Teilen als solche empfunden werden müsste,
zustandekommen könnte.
Herr Direktor Hertzka, der Ihnen für Ihre gütigen

Grüsse und Wünsche herzlich danken lässt, befindet sich schon be-
deutend besser und nimmt auch an den geschäftlichen Geschehnissen-
wieder weitaus regeren Anteil als dies in den letzten 6 Monaten der
Fall sein konnte.
Mit den verbindlichsten Empfehlungen in aufrichtiger Hochschätzung
ergebenst

D/Ma.
Wien, den 9. April 1927.
Herrn
Berlin-Charlottenburg 2.
Sehr geehrter Herr Professor!
Wir kommen erst heute in die Lage, auf Ihre sehr geschätzte Zuschrift vom 18. März zu antworten, nachdem unser Herr Direktor Hertzka erst in der vergangenen Woche von seiner Erholungsreise zurückgekehrt ist und seine geschäftliche Tätigkeit in einem allerdings recht eingeschränktem Umfange wieder aufgenommen hat. Wir ersehen aus ihrem Geschätzten, dass Ihnen die Zurückziehung unseres seinerzeitigen Vorschlages (6. Dezember 1926) nicht erwünscht ist und wir wollen daher den Vorschlag aufrechthalten. Wir möchten nur nebenbei erwähnen, dass Ihre Ausführungen, die sich auf die Zurücknahme beziehen, irrig sind. Sie haben uns auf unser Schreiben vom 6. Dezember samt den betreffenden Vorschlag am 27. Dezember nicht im geringsten beleidigt geantwortet. Sie schrieben in sachlicher und freundlicher Weise, dass Sie sich über den Vorschlag noch nicht äussern können, da Sie sich mit demselben noch nicht befassen konnten, dass er Ihnen jedoch in dieser Form nicht abschlussreif erscheint. Sie ersuchten, Sie in nächster Zeit, in welcher Sie hofften eine neue Wohnung zu finden, an die Sache zu erinnern und schrieben dann wörtlich: „Vielleicht können Sie bis dahin auch einen besseren Vorschlag machen: einen gerechteren.“ Wir antworteten Ihnen hierauf, dass wir von Ihren Mitteilungen Kenntnis genommen haben und Ihrem Wunsche entsprechend versuchen werden, Ihnen einen, wie Sie schreiben, gerechteren Vorschlag zu machen, und Sie gebeten, zunächst unseren Vorschlag als nicht geschehen zu betrachten. Daraufhin kam nun am 23. Januar ein Schreiben, aus dem wir zu unserem Bedauern eine Verärgerung oder ein Beleidigtsein entnehmen mussten. Sie hatten uns dies mit einigen uns kränkenden Worten bekanntgegeben. Wir waren uns aber bewusst, diese Kränkung in keiner Weise verdient zu haben, weshalb wir, um diese Sache leichter ausklingen zu lassen, Ihre weiteren Mitteilungen abwarteten. Diese sind dann sowohl mündlich an unseren Herrn Dr. Heinsheimer als auch schriftlich durch Ihren letzten Brief erfolgt, und somit steht die Situation heute so wie sie mit unserem Schreiben und Vorschlag vom 6. Dezember stand. – Nun möchten wir uns erlauben, Ihnen einige ziffernmässige Daten zu geben, deren Kontrolle Ihnen ja auf Grund der Ihnen gemachten Abrechnungen leicht möglich ist: Wir haben mit Ihnen vor ca 3 Jahren, mit Zahlungsverpflichtung ab 1. Januar 1924 einen 5jährigen Vertrag geschlossen und haben Ihnen seit dieser Vertrag abgeschlossen wurde à conto neuer Werke bisher M 21.000.– ausbezahlt. Sie haben uns während der Zeit des neuen Vertrages folgende neue Werke zum Verlag gegeben:
Auf diese Werke sind bisher insgesamt M 1.454.53 eingegangen, sodass das Konto neuer Werke einen Saldo von M 19.545.47 aufweist. Wir möchten noch hinzufügen, dass Ihr Konto für alte Werke am 1. April 1924 vollständig geebnet war, nachdem wir einen Saldo von cca 14,000.000.– Kronen zu Ihren Lasten von diesem Konto glatt gestrichen haben. Dieses alte Konto ist nun seit dieser Zeit durch Zahlungen, die Ihre Guthabungen überschritten haben, auf 11.500.– Schilling angewachsen. Diese 28.000.– S betragen in Mark umgerechnet rund 7.000.– Mark. Wenn Sie den Saldo auf neue Werke hinzurechnen, so erweist sich, dass sie seit 1. April 1924 26.500 Mark über die Ihnen aus den Tantiemenverrechnungen gebührenden Zahlungen erhalten haben. Wenn Sie nun bedenken, dass in Bezug auf die neuen Werke die Ihnen ausbezahlten Beträge nur einen Vorschuss auf dieselben bedeuten und dass Sie viele, viele Jahrzehnte hindurch die Früchte dieser neuen Werke geniessen, so werden Sie vielleicht die zwischen uns bestehende Abmachung in einem etwas milderen Lichte betrachten und auch zur Erkenntnis gelangen, dass Sie doch „im Vergleich mit der Universal Edition nicht gar so ungünstig daran sind“ und „dass die U.E. Sie vielleicht gar nicht so billig in der Hand hat“ als das von Ihnen angenommen wird.
Mit aufrichtiger Genugtuung haben wir aus Ihrem letzten Schreiben ersehen, dass Sie im Grunde genommen trotz einem gewissen Unmut über gewisse Zustände, an denen wir ja leider vollkommen unschuldig sind und deren Wirkung wir ebenso unangenehm empfinden wie Sie, keine Lösung Ihrer Beziehung zur U.E. wünschen und dass Sie auch zwei Möglichkeiten zur Regelung des ja nicht ganz leichten Problemes zur Diskussion stellen.
Was nun die erste „Möglichkeit“ betrifft, so scheint diese zu bezwecken, dass neben der Tantiemenbeteiligung ein garantierter Betrag fixiert wird, der in jährlichen Zahlungen innerhalb 10 bis 15 Jahren getilgt werden soll. Sie würden also, wenn Sie für ein Werk 4 bis 5.000 Mark als Vorschussgarantie (die Ziffern sind natürlich nur ganz akademisch) zu erhalten hätten, für dieses Werk 10 oder 15 Jahre hindurch jährlich den 10. respektive 15. Teil erhalten. Nach Ablauf dieser 10 oder 15 Jahre sollen die von dann ab gutzuschreibenden Tantiemen bar ausbezahlt werden. Der springende Punkt bei dieser neuen „Möglichkeit“ ist ja die Festsetzung der Tantiemengarantie. Wenn über die Höhe einer solchen Tantiemengarantie bei jedem Werk auf Grund eines vorher genau zu fixierenden Schlüssels leicht eine Einigung erzielbar wäre, dann erscheint diese „Möglichkeit“ sicherlich diskussionsfähig. Es ist klar, dass eine Tantiemengarantie, die in einer bestimmten Zeit, ob nun Eingänge während dieser Zeit für das Werk erfolgen oder nicht, automatisch verfällt, sodass der Verlag aus der Tantiemengarantie, die unter Umständen nur zu einem geringen Teil wird amortisiert werden können, später noch die regulären Tantiemen zu zahlen hat, nur einen Bruchteil dessen ausmachen kann, als es der effektive Verkaufswert des Werkes in toto wäre. Nach unserer verlegerischen Schätzung würde, wenn ein solcher Verkaufswert einwandfrei festgestellt werden könnte, die in der von Ihnen erwähnten Art berechnete Tantiemengarantie mit etwa 33 1/3 % dieses Betrages fixiert werden können. Sollten irgendwelche andere Sachverständige annehmen, dass ein solcher garantierter Tantiemenanteil höher einzuschätzen wäre, so würden wir uns vielleicht eines Besseren belehren lassen. Sie selbst schreiben, dass Sie eine Berechnung gemacht haben und dabei herausbekamen, dass Ihnen die U.E., wenn man Zinseszinsen hinzurechnet, ungefähr die Hälfte (wohl als Tantiemengarantie?) geben würde von dem, was Ihnen von anderen Verlegern angetragen wird. Der Vergleich ist allerdings nicht sehr zutreffend, nachdem in einem Falle Tantiemengarantie plus Tantiemen, im anderen Fall einmalige Abfertigung verglichen wird. Nun ersehen wir aber aus Ihrer Bemerkung, dass Ihnen tatsächlich von anderen Verlegern bereits Beträge angetragen werden, und da wäre es doch, um zu einem positiven Ergebnis zu kommen, wünschenswert, wenn Sie die Güte hätten, uns diesbezüglich konkrete Mitteilungen zu machen, sowie uns die Berechnung, die Sie selbst, wie Sie schreiben, nach dieser Richtung hin gemacht haben, bekanntzugeben.
Jedenfalls kann die im vorhergehenden ausführlich behandelte „Möglichkeit“ ernstlich in Betracht kommen und wir würden uns freuen, wenn Ihr Vorschlag zur Grundlage einer Neuregelung gemacht werden könnte an Stelle unseres Vorschlages (vom 6. Dezember 1926).
Die von Ihnen unter Punkt II angeführte „Möglichkeit“ würde, wie Sie selbst schreiben, eine Lockerung Ihrer Bindung an die U.E. bedeuten und wir glauben nicht, dass diese 2. „Möglichkeit“ zu einer weiteren Behandlung irgendwelche Veranlassung geben kann. Wir würden uns herzlich freuen, wenn Ihre Verstimmung uns gegenüber bald schwinden würde und so rasch als möglich eine gerechte Einigung, die allerdings von beiden Teilen als solche empfunden werden müsste, zustandekommen könnte.
Herr Direktor Hertzka, der Ihnen für Ihre gütigen Grüsse und Wünsche herzlich danken lässt, befindet sich schon bedeutend besser und nimmt auch an den geschäftlichen Geschehnissenwieder weitaus regeren Anteil als dies in den letzten 6 Monaten der Fall sein konnte.
Mit den verbindlichsten Empfehlungen in aufrichtiger Hochschätzung ergebenst

pp Winter pp Rothe

9. April 1927


The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection


Brief

Zitierhinweis:

Universal-Edition an Arnold Schönberg, 9. April 1927, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.5 vom 26.05.2026. URL: https://www.schoenberg-ue.at/ue/letters/letter.17691.

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